Start | LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung - Musikerziehung

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung (UNI/FH/PH).

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

LehrerInnen für Musikerziehung unterrichten SchülerInnen von der 5. bis zur 13. Schulstufe im Unterrichtsfach Musik. Sie vermitteln Kenntnisse über verschiedene Musikrichtungen und Instrumente sowie zur Geschichte der Musik und versuchen, das musikalische Interesse der SchülerInnen zu wecken. In der Regel verfügen sie über die Fähigkeit, Lieder mit dem Klavier oder der Gitarre zu begleiten.

LehrerInnen für Musikerziehung planen ihren Unterricht nach dem vorgegebenen Lehrplan und wählen die geeigneten didaktischen Methoden und Unterrichtsmaterialien aus. Sie vermitteln grundlegende Kenntnisse über das Notensystem, über Tonalität und Rhythmik sowie über verschiedene klassische und moderne MusikinterpretInnen. Darüber hinaus führen sie unterschiedliche musikalische Aktivitäten durch bzw. leiten diese an. Sie singen mit den SchülerInnen, zeigen ihnen verschiedene Instrumente und spielen ihnen unterschiedliche Arten von Musik vor.

Zudem vermitteln LehrerInnen für Musikerziehung auch persönliche und soziale Kompetenzen und versuchen diese z.B. durch Gruppenarbeiten zu stärken. Außerdem fördern sie die musikalischen Interessen und Begabungen ihrer SchülerInnen. Teilweise besuchen sie gemeinsam mit der Klasse Musikveranstaltungen und begleiten musikalische Projekte ihrer SchülerInnen. LehrerInnen für Musikerziehung kontrollieren Hausübungen, führen Klassenlisten und beurteilen die Leistungen ihrer SchülerInnen. Zudem können sie auch Chöre oder Orchester an der Schule leiten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Unterricht planen und vorbereiten
  • Unterrichtsmaterialien bereitstellen
  • Grundlegendes musikalisches Wissen vermitteln
  • Gesangsübungen durchführen
  • Lieder mit Gitarre oder Klavier begleiten
  • Schulorchester oder -chöre leiten
Siehe auch:
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Guter Gehörsinn
  • Interesse für Kunst und Kultur
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Sinn für Rhythmus
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Mittelschulen (MS)
  • Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)
  • Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMS/BHS)
  • Musikschulen
  • Öffentliche und private Tagesbetreuungseinrichtungen
  • Nachhilfeinstitute
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung", dem der Beruf "LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung - Musikerziehung" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Lehramtsausbildung der Sekundarstufe Allgemeinbildung mit dem Unterrichtsfach "Musikerziehung" erfolgt in Kooperation von Pädagogischen Hochschulen (PH), Universitäten und privaten Hochschulen. Das Studium ist in ein Bachelorstudium im Ausmaß von 240 ECTS-Punkten (mindestens 8 Semester) und ein Masterstudium im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten (mindestens 4 Semester) gegliedert. Neben dem Unterrichtsfach "Musikerziehung" muss im Rahmen des Lehramtsstudiums für die Sekundarstufe Allgemeinbildung noch ein zweites Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung gewählt werden. Nach dem LehrerInnen-Dienstrecht ist es für JunglehrerInnen notwendig, 5 Jahre nach ihrem Bachelorabschluss ein Masterstudium abzuschließen, um in ein unbefristetes Dienstverhältnis eintreten zu können.

Die allgemeine Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. Um für das Lehramtsstudium zugelassen zu werden, müssen weiters Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen werden, in denen die studien- und berufsbezogene Eignung überprüft wird. Für das Lehramt in Musikerziehung muss zudem eine fachliche Eignungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung abgelegt werden.

Um ein Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung mit dem Unterrichtsfach "Musikerziehung" zu beginnen, wird der Abschluss eines Bachelorstudiums für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung mit dem Unterrichtsfach "Musikerziehung" vorausgesetzt.

Im ersten Dienstjahr werden LehrerInnen im Rahmen der sogenannten "Induktionsphase" in den Beruf eingeführt. Mehr Informationen dazu sowie zu der Kooperation der verschiedenen Hochschulen und über Zugangsregelungen an den verschiedenen Hochschulen finden Sie in der Beschreibung des Berufs LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung (UNI/FH/PH) unter Ausbildung sowie auf der Website des BMBWF.

Ein weitere Möglichkeit, um als LehrerIn für die Sekundarstufe Allgemeinbildung tätig zu sein, bietet der Hochschullehrgang Quereinstieg, der ab dem Studienjahr 2023/2024 an den meisten Pädagogischen Hochschulen durchgeführt wird. An einigen Pädagogischen Hochschulen werden die Lehrgänge bereits im Wintersemester 2022/2023 angeboten. Der Hochschullehrgang dauert 4 bis 6 Semester und qualifiziert für ein bestimmtes Unterrichtsfach. Das Angebot der Hochschullehrgänge für den Quereinstieg richtet sich jeweils nach dem bestehenden Bedarf.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Hochschulen mit einem Diplom- oder Master-Abschluss bieten Doktoratsstudien an Universitäten, z.B. im Bereich Bildungswissenschaften. Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten Erweiterungsstudiums ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung zu studieren. Diese Zusatzqualifikation berechtigt dazu, in diesem Unterrichtsfach oder dieser Spezialisierung zu unterrichten.

Für PflichtschullehrerInnen besteht in ganz Österreich eine verpflichtende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 15 Jahresstunden, die im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit stehen.

Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Schulformen bieten vor allem die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten in Form von Seminaren und Hochschullehrgängen an. Viele Lehrgänge sind zertifiziert und meist mit neuen Qualifikationen verbunden, die dazu berechtigen, erweiterte Aufgaben im Schulwesen zu übernehmen. Weiterbildungsinhalte an Hochschulen für LehrerInnen für Musikerziehung sind z.B.:

  • Chorleitung
  • Musikpädagogik
  • Musiktheater
  • Stimmtechnik
  • Performance
  • Theaterpädagogik
  • Schulmanagement
  • Fachdidaktik

Zudem können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Konfliktmanagement, Legasthenie oder Lerncoaching.

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