Start | KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnungen: KraftfahrzeugelektrikerIn, KraftfahrzeugmechanikerIn

 

Die Ausbildung in diesem Lehrberuf besteht aus einem Grundmodul (Dauer: 2 Jahre) und mindestens einem der folgenden Hauptmodule (Dauer: 1,5 Jahre):

  • Personenkraftwagentechnik
  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Motorradtechnik

Zusätzlich kann entweder ein weiteres Hauptmodul (Dauer: ½ Jahr) oder eines der beiden Spezialmodule "Systemelektronik" oder "Hochvolt-Antriebe" (Dauer jeweils: ½ Jahr) absolviert werden, wodurch sich die Lehrzeit jeweils auf 4 Jahre verlängert.

Tätigkeitsmerkmale

KraftfahrzeugtechnikerInnen kontrollieren die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen und führen Wartungs- und Reparaturarbeiten durch. Die Technik in modernen Kraftfahrzeugen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Hochkomplexe Sicherheitstechnik und immer mehr Elektronik gehören mittlerweile zum Berufsbild von KraftfahrzeugtechnikerInnen.

KraftfahrzeugtechnikerInnen stellen Schäden am Kraftfahrzeug fest, indem sie Fahrgestell, Motor und Karosserie überprüfen. Mit Hilfe von Messgeräten können sie Defekte an verschiedenen Prüfständen genau abgrenzen (Fehlerdiagnose). KraftfahrzeugtechnikerInnen reparieren Kraftfahrzeuge, die durch Unfälle beschädigt wurden, wobei sie die betroffenen Bauteile entweder austauschen oder reparieren. Sie tauschen bei Wartungsarbeiten Verschleißteile aus, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind, wie z.B. Luftfilter oder Zündkerzen. Service- und Wartungsarbeiten werden regelmäßig an Kraftfahrzeugen durchgeführt, häufig gemeinsam mit der gesetzlich vorgeschrieben Begutachtung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Abgaswerte des Fahrzeuges ("Pickerlüberprüfung").

Bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit untersuchen KraftfahrzeugtechnikerInnen den Rahmen bzw. die tragenden Teile des Fahrzeuges auf Beschädigungen und Durchrostung. Weiters überprüfen sie die Bremsanlage, die Radlager, die Befestigung der Radaufhängung, die Lenkung sowie die Lichtanlage und die Reifen. Mit Hilfe von verschiedenen Messgeräten messen sie Werte, wie z.B. Bremskraft, Abgase und Rollwiderstand, tragen die Ergebnisse in das Prüfprotokoll ein und vergleichen sie mit den vorgeschriebenen Werten. Weiters schrauben KraftfahrzeugtechnikerInnen die Zündkerzen aus dem Motor heraus und prüfen den Zustand der Elektroden. Sie beseitigen Verunreinigungen an den Zündkerzenelektroden, ersetzen schadhafte Zündkerzen und testen die Zündanlage am Motorprüfstand, um zu überprüfen, ob die Störung zur Gänze behoben ist.

Hauptmodul "Nutzfahrzeugtechnik"

KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Nutzfahrzeugtechnik“ prüfen, warten und reparieren Nutzfahrzeuge, wie z.B. Lastkraftwagen und Autobusse. Sie kennen sich mit verschiedenen Arten von Nutzfahrzeugen aus, z.B. Kippern, Sattelzügen, Kränen, Ladebordwänden, Tankfahrzeugen und Anhängern. Sie führen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Motoren, Einzelbaugruppen (z.B. Kolben, Zylinderköpfe, Motorsteuerungen, Kraftstoffversorgungsanlagen) sowie an Kraftübertragungseinrichtungen (z.B. Achs- und Radantriebe, Kupplungen, Getriebe) durch. Zudem prüfen, montieren, warten und reparieren sie Fahrwerksteile, wie z.B. Federungen, Radaufhängungen, Rahmen, Lenkungen und Bremsen.

KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Nutzfahrzeugtechnik“ bearbeiten auch Bleche und Karosserien von Nutzfahrzeugen, lackieren diese (Korrosionsschutz) oder beseitigen Korrosionsschäden wie Rost. Sie überprüfen und reparieren Reifen, Felgen und Schläuche, tauschen Verglasungen aus und nehmen einfache Instandhaltungsarbeiten an Sitzen und der Inneneinrichtung vor. Zudem prüfen und reparieren sie die elektrischen und elektronischen Anlagen und Systeme von Nutzfahrzeugen, wie z.B. Beleuchtungen, Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik (Radio, Klimaanlage, Leuchten in den Armaturen).

Nutzfahrzeuge wie LKWs oder Omnibusse müssen zur Aufzeichnung der Fahr- und Ruhezeiten sowie der gefahrenen Geschwindigkeit sogenannte EC-Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut haben, damit die Fahrzeiten und Strecken nachvollziehbar sind. KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Nutzfahrtechnik“ nehmen an diesen Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten vor.

KraftfahrzeugtechnikerInnen für Nutzfahrtechnik führen ihre Arbeiten unter Beachtung der besonderen Gefahren im Umgang mit Nutzfahrzeugen und der Anwendung der spezifischen Sicherheitsvorschriften durch. Sie verfügen über Kenntnisse der Sicherheitssysteme eines Nutzfahrzeuges, der kraftfahrtechnischen und -rechtlichen Bestimmungen sowie der gesetzlichen Sonderbestimmungen für Nutzfahrzeuge (z.B. ADR).

Spezialmodul "Systemelektronik"

Unter "Systemelektronik" versteht man die Komfortelektronik (z.B. Klimaanlagen, elektrische Fensterheber, Sitzheizung, elektrische Verdeckbetätigung bei Cabriolets), elektronische Diebstahlschutzsysteme und die audiovisuelle Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik (z.B. Navigationseinrichtungen, Freisprech- und Stereoanlagen). KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Spezialmodul „Systemelektronik“ führen Prüf-, Ausbau-, Montage-, Reparatur-, Wartungs- und Programmierarbeiten an diesen elektronischen Systemen durch. Sie werten auch Anzeigen der elektronischen On-Board- und Motormanagementsysteme aus und reparieren diese. Außerdem beraten sie KundInnen über die Bedienung, Einstellung und Programmierung der Systemelektronik.

Spezialmodul "Hochvolt-Antriebe"

"Hochvolt-Antriebe" sind alternative Antriebe für Fahrzeuge, z.B. Elektromotoren, Hybridmotoren oder Brennstoffzellenantriebe. KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Spezialmodul „Hochvolt-Antriebe“ verfügen über Kenntnisse des Aufbaus, der Funktionsweise und der Einsatzmöglichkeiten von alternativen Antrieben und Einzelbaugruppen sowie der dafür benötigten Aggregate. Sie arbeiten bei Prüf-, Ausbau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an alternativen Antrieben und Hochvolt-Bauteilen wie Batterien oder Service-Steckern mit und stellen Fehler an ihnen meist mittels computergestützter Diagnosemethoden fest. Bei ihrer Arbeit müssen sie die einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften sowie die berufsspezifischen technischen und rechtlichen Bestimmungen beachten.

Berufsprofil für das Hauptmodul "Nutzfahrzeugtechnik" gemäß Ausbildungsordnung:

  • Anwenden von mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren sowie von computergestützten Diagnoseeinrichtungen und Auswerten der Ergebnisse,
  • Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von in Nutzfahrzeugen eingebauten mechanischen Teilen, Motoren, Kraftübertragungseinrichtungen,
  • Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten von Aufbauten und Bauteilen des Fahrwerks wie Karosserie, Federung, Radführung, Radaufhängung, Rahmen, Lenkung, Bremsen, Druckluftanlagen, Räder und Bereifung,
  • Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten der elektrischen und elektronischen Anlage sowie von EC-Kontrollgerten und Geschwindigkeitsbegrenzern eines Nutzfahrzeuges,
  • Einfaches Prüfen, Ausbauen, Montieren, Instandsetzen und Warten an der Sicherheits-, Komfort- und Kommunikationselektronik eines Nutzfahrzeuges,
  • Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von sämtlichen für den Betrieb des Nutzfahrzeuges notwendigen Kühl- und Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten,
  • Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Nutzfahrzeugen, der grundlegenden kraftfahrtechnischen und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.

Berufsprofil für das Spezialmodul "Systemelektronik" gemäß Ausbildungsordnung:

  • Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmier-arbeiten an der Komfortelektronik und an Diebstahlschutzsystemen
  • Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Programmierarbeiten an der audiovisuellen Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik
  • Beraten von Kunden über die Bedienung, Einstellung und Programmierung von Diebstahlschutzsystemen und Geräten der Komfort- und Kommunikationselektronik

Berufsprofil für das Spezialmodul "Hochvolt-Antriebe" gemäß Ausbildungsordnung:

  • Diagnostizieren von Fehlern an alternativen Antrieben wie z.B. Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben sowie an den dafür benötigten Aggregaten mittels computergestützter Diagnosemethoden
  • Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an alternativen Antrieben wie z.B. Elektromotoren, Hybridmotoren, Brennstoffzellenantrieben sowie an den dafür benötigten Aggregaten und Einzelbaugruppen
  • Diagnostizieren von Fehlern an Hochvolt-Komponenten mittels computergestützter Diagnosemethoden
  • Durchführen von Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Hochvolt-Komponenten unter Anwendung der Sicherheitskonzepte

KraftfahrzeugtechnikerInnen kontrollieren die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen und führen Wartungs- und Reparaturarbeiten durch. Die Technik in modernen Kraftfahrzeugen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Hochkomplexe Sicherheitstechnik und immer mehr Elektronik gehören mittlerweile zum Berufsbild von KraftfahrzeugtechnikerInnen.

KraftfahrzeugtechnikerInnen stellen Schäden am Kraftfahrzeug fest, indem sie Fahrgestell, Motor und Karosserie überprüfen. Mit Hilfe von Messgeräten können sie Defekte an verschiedenen Prüfständen genau abgrenzen (Fehlerdiagnose). KraftfahrzeugtechnikerInnen reparieren Kraftfahrzeuge, die durch Unfälle beschädigt wurden, wobei sie die betroffenen Bauteile entweder austauschen oder reparieren. Sie tauschen bei Wartungsarbeiten Verschleißteile aus, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind, wie z.B. Luftfilter oder Zündkerzen. Service- und Wartungsarbeiten werden regelmäßig an Kraftfahrzeugen durchgeführt, häufig gemeinsam mit der gesetzlich vorgeschrieben Begutachtung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Abgaswerte des Fahrzeuges ("Pickerlüberprüfung").

Bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit untersuchen KraftfahrzeugtechnikerInnen den Rahmen bzw. die tragenden Teile des Fahrzeuges auf Beschädigungen und Durchrostung. Weiters überprüfen sie die Bremsanlage, die Radlager, die Befestigung der Radaufhängung, die Lenkung sowie die Lichtanlage und die Reifen. Mit Hilfe von verschiedenen Messgeräten messen sie Werte, wie z.B. Bremskraft, Abgase und Rollwiderstand, tragen die Ergebnisse in das Prüfprotokoll ein und vergleichen sie mit den vorgeschriebenen Werten. Weiters schrauben KraftfahrzeugtechnikerInnen die Zündkerzen aus dem Motor heraus und prüfen den Zustand der Elektroden. Sie beseitigen Verunreinigungen an den Zündkerzenelektroden, ersetzen schadhafte Zündkerzen und testen die Zündanlage am Motorprüfstand, um zu überprüfen, ob die Störung zur Gänze behoben ist.

Hauptmodul "Nutzfahrzeu…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2024
01.11.2024
GRAZ - Holding GRAZ - Kommunale Dienstleistungen GmbH - Sparte Infrastruktur und Energie und Sparte Mobilität (Graz Linien) und Freizeit (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.11.2024
01.11.2024
LINZ - Stadtwerke: Linz AG für Energie (Strom, Gas, Wärme), Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste (Abfall, Abwasser, Bestattung, Bäder, Hafen, IWA-Labor, Wasser) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.02.2024
01.02.2024
Gemeinde WIEN (gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Stadtwerke: Energieversorgung (Strom, Gas), Mobilität (öffentliche Verkehrsmittel, Parkgaragen), Informationstechnik, Bestattung und Friedhöfe (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Postbus (Österreichische Postbus Aktiengesellschaft) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
Bundesheer (z.B. Heereslogistikzentren, große Truppenübungplätze) (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2024
01.11.2024
Bundesforste (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Flughafenbetriebsgesellschaften, z.B. Vienna International Airport (VIA) in Wien Schwechat (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
  • Auge-Hand-Koordination: Arbeiten bei laufendem Motor
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit bei größeren Reparaturen
  • Fingerfertigkeit: Durchführen feinmechanischer Arbeiten
  • Handgeschicklichkeit: Handhaben von Werkzeugen
  • Hörvermögen: Fehlerhören am Motor
  • Kontaktfähigkeit: Kundenberatung
  • Logisch-analytisches Denken: Fehlersuche, Reparatur
  • Mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Mess- und Prüfarbeiten
  • Sehvermögen: Einstellarbeiten, Ablesen von Messgeräten
  • Selbstständigkeit: Wartung, Reparatur
  • Technisches Verständnis: Störungssuche, Wartung, Reparatur
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Ölen und Reinigungsmitteln

Betriebe/Lehrbetriebe:
KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Nutzfahrzeugtechnik“ sind vorwiegend in Kfz-Werkstätten beschäftigt (Klein- und Mittelbetriebe des Kraftfahrzeugtechniker-Gewerbes). Weiters arbeiten sie in Großbetrieben der Kraftfahrzeugindustrie oder deren Zulieferbetrieben, in Service- und Reparaturabteilungen österreichischer Tochterbetriebe und Generalvertretungen ausländischer Kfz-Hersteller, bei Fuhrparks öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsbetriebe (z.B. Post, Bahn, Bundesheer, Polizei, Flughafen) sowie in den Serviceeinrichtungen großer Kraftfahrerorganisationen (z.B. Transportunternehmen). Die meisten Beschäftigungsbetriebe gibt es in Ballungszentren, vor allem in Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und in Wien.

Lehrstellensituation:
Der Lehrberuf "KraftfahrzeugtechnikerIn" (3 Hauptmodule) gehört mit insgesamt fast 7.850 Lehrlingen zu den am häufigsten erlernten Lehrberufen und liegt bei den männlichen Lehrlingen an 3. Stelle (rund 7.400 Lehrlinge). Seit die Lehrlingsanzahl Mitte der 2010er-Jahre mit weniger als 7.200 Personen den bisher niedrigsten Stand erreichte, steigt sie jetzt langsam wieder an. Jedenfalls dürfte das derzeitige Niveau vermutlich auch weiterhin weitgehend erhalten bleiben. Das am häufigsten erlernte Hauptmodul ist mit mehr als 6.400 Lehrlingen die "Personenkraftwagentechnik"; im Hauptmodul "Nutzfahrzeugtechnik" gibt es derzeit rund 1.240 Lehrlinge und im Hauptmodul "Motorradtechnik" rund 270 Lehrlinge. Relativ selten ist die Kombination von zwei Hauptmodulen: Personenkraftwagentechnik + Nutzfahrzeugtechnik (derzeit 56 Lehrlinge), Personenkraftwagentechnik + Motorradtechnik (knapp 30 Lehrlinge). Auch Doppellehren mit anderen Lehrberufen sind in diesem Lehrberuf derzeit selten: Im Hauptmodul "Personenkraftwagentechnik" gibt es nur ganz vereinzelt Doppellehren (z.B. mit "Einzelhandelskaufmann/-frau - Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und Ersatzteile"); das Hauptmodul "Nutzfahrzeugtechnik" wird mitunter mit den Lehrberufen "Land- und BaumaschinentechnikerIn" (Schwerpunkte "Landmaschinen" oder "Baumaschinen") oder "BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung" kombiniert.

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf "KraftfahrzeugtechnikerIn" gilt als "typischer Männerberuf" und wird daher nur selten von Frauen erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge beträgt derzeit rund 6 Prozent (das sind rund 440 Lehrlinge). Eine kleine Ausnahme ist das Hauptmodul "Motorradtechnik", wo der Anteil der weiblichen Lehrlinge bei rund 10 Prozent liegt.

Berufsaussichten:

Die Fahrzeug- und Zulieferindustrie stellt in Österreich einen bedeutenden Wirtschaftszweig dar. Mehr als drei Viertel der produzierten Güter werden ins Ausland exportiert. Der Kosten-, Konkurrenz- und Innovationsdruck ist hoch, da das Berufsfeld dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist. Österreich kann sich aber im Spitzenfeld behaupten. Aufgrund dieser Situation und technologischer Neuerungen wie der Elektromobilität (z.B. Hybrid- oder E-Autos) wird von einer stabilen Nachfrage nach Arbeitskräften im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik in den nächsten Jahren ausgegangen. Auch für Kfz-Werkstätten wird eine stabile Entwicklung erwartet.

Beschäftigungsaussichten:

Die Beschäftigungsaussichten für KraftfahrzeugtechnikerInnen mit dem Hauptmodul „Nutzfahrtechnik“ sind gut. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und der Erwerb von Zusatzqualifikationen können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten bieten z.B. die Bereiche Hybrid- und Elektrotechnologie, Mechatronik, Automatisierungstechnik oder Karosseriebau und -lackierung.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "NutzfahrzeugmechanikerIn", dem der Beruf "KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 1.304 1.244 1.196 1.204 1.211 1.238 1.188 1.164 1.171 1.182
weiblich 37 38 45 50 44 45 41 43 45 59
gesamt 1.341 1.282 1.241 1.254 1.255 1.283 1.229 1.207 1.216 1.241
Frauenanteil 2,8% 3,0% 3,6% 4,0% 3,5% 3,5% 3,3% 3,6% 3,7% 4,8%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Güterbeförderung nein
BerufskraftfahrerIn - Schwerpunkt Personenbeförderung nein
ElektronikerIn - Hauptmodul Angewandte Elektronik nein
ElektronikerIn - Hauptmodul Informations- und Kommunikationselektronik nein
FahrradmechatronikerIn nein
KarosseriebautechnikerIn nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Maschinenbautechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Werkzeugbautechnik nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Baumaschinen nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Landmaschinen nein
LuftfahrzeugtechnikerIn nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Alternative Antriebstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Automatisierungstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Elektromaschinentechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Fertigungstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Medizingerätetechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Fahrzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Maschinenbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schmiedetechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schweißtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Sicherheitstechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Stahlbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Werkzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Zerspanungstechnik nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

  • Fachschule für Maschinenbau mit Betriebspraxis
  • Fachschule für Maschinenbau mit Betriebspraxis - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Fachschule für Mechatronik mit Betriebspraxis
  • Höhere Lehranstalt für Maschinenbau
  • Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Höhere Lehranstalt für Mechatronik
  • Höhere Lehranstalt für Landtechnik

In diesem Beruf ist infolge der laufenden technischen Weiterentwicklung der Kfz-Technik eine ständige Weiterbildung für eine erfolgreiche Berufsausübung unerlässlich. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für KraftfahrzeugtechnikerInnen an, z.B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik. Auch Kfz-Vertriebsfirmen veranstalten Kurse über neue Modelle.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:

  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau
  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
  • Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau
  • Kolleg für Berufstätige für Maschinenbau - verschiedene schulautonome Vertiefungen
  • Kolleg für Berufstätige für Maschineningenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Kolleg für Berufstätige für Mechatronik

KraftfahrzeugtechnikerInnen können nach entsprechender Weiterbildung zu VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen, MeisterInnen, KundendienstberaterInnen, AbteilungsleiterInnen, Werkstätten- oder BetriebsleiterInnen aufsteigen.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KraftfahrzeugtechnikerInnen im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)", "Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)" und "MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik; MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; MechatronikerIn für Elektromaschinenbau und Automatisierung; MechatronikerIn für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)" sowie der freien Gewerbe "Autoverglasung" und "Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen".

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich, sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe (BMAW) und der Liste der freien Gewerbe (BMAW).

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