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Tätigkeitsmerkmale

VerkehrsberaterInnen befassen sich mit verkehrsplanerischen Fragen und der Beratung verschiedener Zielgruppen. Dazu gehören Themen wie die Verbesserung der Verkehrssituation, die Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg, die Verwirklichung einer Tempo-30 Zone, Verbesserungsvorschläge zur sicheren Überquerung von Hauptstraßen sowie die Etablierung von Begegnungszonen. Dazu bringen VerkehrsberaterInnen Vorschläge in die Diskussion mit Betroffenen und EntscheidungsträgerInnen aus Politik und Wirtschaft ein, finden alternative Verkehrsmodelle und erarbeiten deren Umsetzung.

Sie führen Erhebungen und Machbarkeitsuntersuchungen durch, z.B. zu der Frage, wie sich eine neue Umgehungsstraße auf den Kraftfahrzeugverkehr auswirken würde. Zudem berücksichtigen sie die Auswirkungen der Verkehrsentwicklung auf die Umwelt. Eine wichtige Aufgabe von VerkehrsberaterInnen ist das Erstellen von Analysen und Modellen zur Verkehrssicherheit sowie zum Verkehrsablauf und -betrieb. Dabei müssen sie auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen und kostengünstige, nachhaltige Lösungen von Verkehrsproblemen anbieten.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Organisation von Informationsveranstaltungen
  • Erfassung des Verkehrsaufkommens
  • Lösung von Verkehrsproblemen
  • Durchführung von Gruppen- und Einzelberatungen
  • Vergleich und Berechnung von Mobilitätskosten
  • Planung von Verkehrsmaßnahmen
  • Beratung über einen sicheren Fahrrad- und Fußgängerverkehr
  • Gestaltung von verkehrsbezogenen Informationen
Siehe auch:
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Beraten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Sinn für Zahlen
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen:

  • Verkehrsbetriebe
  • Mobilitätszentralen
  • Gemeinden
  • Verkehrsministerium
  • Öffentliche Ämter
  • Tiefbaubetriebe

Die gute wirtschaftliche Lage im Baubereich wirkt sich positiv auf das Verkehrsplanungswesen aus, jedoch herrscht eine hohe Konkurrenz zwischen den verschiedenen Anbietern. In der Verkehrsplanungsbranche ist die Anzahl der Arbeitsplätze eher gering. Besonders der Berufseinstieg gestaltet sich in Berufen der Verkehrsplanung schwierig, sodass Praktika und Projektarbeiten vorteilhaft sind.

VerkehrsberaterInnen geben Vorschläge zur Verbesserung von Verkehrslagen und somit auch zu Umbaumaßnahmen ab. Dabei ist vor allem kaufmännisches und betriebswirtschaftliches Know-how für eine realistische Einschätzung der entstehenden Kosten eines Vorschlags gefragt. Aufgrund des allgemein erhöhten Umweltbewusstseins sind Kenntnisse in den Bereichen Elektromobilität und alternative Verkehrsmöglichkeiten hilfreich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "VerkehrsplanerIn", dem der Beruf "VerkehrsberaterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine kaufmännische oder technische Ausbildung an einer berufsbildenden Schule bildet eine gute Grundlage für diesen Beruf. VerkehrsberaterInnen müssen eine gute Kommunikationsbasis mit ihren KundInnen schaffen und über ein entsprechendes Know-how in den Bereichen Beratung und Verkehr verfügen. Auch Qualifikationen in den Bereichen Prüf- und Messtechnik, Raumplanung, Verkehrs- und Infrastrukturplanung sowie Elektromobilität sind vorteilhaft.

Weiters bietet das Klimabündnis Österreich Mobilitätslehrgänge an.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. für ein Studium im Bereich Raumplanung. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen werden für unterschiedliche Bereiche angeboten, z.B.:

  • Energie-, Mobilität- und Umweltmanagement
  • Verkehr und Umwelt
  • Nachhaltige Mobilität
  • Alternative Verkehrsmittel
  • Stadtplanung
  • Umwelt- und Energieberatung
  • Rhetorik
  • Kommunikation

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bieten in erster Linie Funktionen wie Abteilungs- oder Projektleitung. Weitere berufliche Möglichkeiten bestehen beispielsweise in der Entwicklung von umwelttechnischen Maschinen und Anlagen oder in der Unternehmensberatung. Bei entsprechender Qualifikation ist auch eine Tätigkeit als UmweltgutachterIn denkbar.

Eine selbstständige Berufsausübung ist möglich, z.B. im Rahmen der reglementieren Gewerbe "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" oder "Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)" sowie in dem freien Gewerbe "Public Relations Berater (PR-Berater)".

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Lehrabschluss-, Meister- oder Unternehmerprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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