Start | KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin)

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): SchönheitspflegerIn (KosmetikerIn), KosmetikerIn.

ACHTUNG: Dieser 3-jährige Lehrberuf ersetzt seit 1. Februar 2024 den 2-jährigen Vorläufer-Lehrberuf "KosmetikerIn". Lehrlinge, die vor diesem Datum schon in einer Kosmetik-Lehre waren, können die Lehre nach der alten Ausbildungs- und Prüfungsordnung abschließen. Da der Lehrberuf "KosmetikerIn" bisher sehr häufig in Doppellehre mit dem Lehrberuf "FußpflegerIn" erlernt wurde, gibt es seit 1.2.2024 auch eine eigene Ausbildungsordnung bzw. einen eigenen 4-jährigen Lehrberuf für diese Doppelausbildung; die Lehrberufsbezeichnung dafür lautet "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin)".


Tätigkeitsmerkmale

Der Begriff "Kosmetik" umfasst Maßnahmen zur Körperpflege und Schönheitspflege, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der äußeren Erscheinung des menschlichen Körpers dienen. KosmetikerInnen sind dabei vor allem für das Gesicht, den Hals, den Nacken und das Dekolleté (Bereich zwischen Hals und Brust) sowie für die Hände und Fingernägel (Maniküre) zuständig. Sie beurteilen Art und Zustand der Haut der KundInnen gemäß den ganz persönlichen Veränderungen der Haut, des Gewebes und der Körperbehaarung und wählen danach die geeigneten kosmetischen Behandlungen und Mittel (Reinigungs- und Pflegemittel, Präparate, Wirkstoffe) aus. KosmetikerInnen reinigen die zu behandelnden Hautpartien mit Reinigungspräparaten und Apparaten, entfernen Hautunreinheiten und legen Kompressen auf (Kompressen sind Stoff- oder Mulltücher zum Wärmen/Kühlen der Haut oder zum Aufbringen von Salben). Sie führen verschiedene kosmetische Behandlungen an Gesicht, Hals und Dekolleté durch (Hautstraffungsbehandlungen, Massagen, Lymphdrainagen, Antiaging-Behandlungen) und verwendet dabei Ampullen (Glasbehälter mit hochkonzentrierten kosmetischen Wirkstoffen), Seren (Wirkstoffe zur kosmetischen Hautbehandlung) sowie Packungen, Modellagen und Masken (Hautsalben, die für eine bestimmte Dauer in einer dicken Schicht auf Gesicht und Hals zur Beruhigung bzw. Anregung der Haut aufgetragen werden). Weiters führen sie apparative Kosmetikbehandlungen durch (z.B. Laserbehandlung, Ultraschallbehandlung, Ozonbehandlung) und arbeitet mit Mitteln der physikalischen Schönheitspflege (Behandlungen mittels Wasser, Licht, Wärme, Kälte und Strom). Im Rahmen der dekorativen Kosmetik ("Make-up") beraten die KosmetikerInnen ihre KundInnen hinsichtlich des für sie persönlichen passenden Make-ups (Farb-, Stil- und Typberatung) und schminken sie für verschiedene Tageszeiten und Anlässe (Tages- oder Abend-Make-up, Fantasie-Make-up, festliche Veranstaltungen usw.). Ein wichtiger Teilbereich der dekorativen Kosmetik ist das Pflegen, Formen und Färben der Augenbrauen und Wimpern sowie das Anbringen künstlicher Wimpern.

Der Aufgabenbereich der Maniküre umfasst die Pflege und Verschönerung der Hände und der Fingernägel. KosmetikerInnen reinigen die Hände und pflegen sie z.B. mit Packungen und Massagen. Sie lackieren die Fingernägel mit geeigneten Lackiermethoden oder gestalten sie mit verschiedenen Methoden des Nageldesigns (Bemalungen, Verzierungen) oder durch Anbringen künstlicher Fingernägel (Acryl- und Gel-Nägel), die sie teilweise auch selbst herstellen.

Ein wichtiger Aufgabenbereich der KosmetikerInnen ist schließlich die Beratung der KundInnen und der Verkauf. Sie erfragen die Bedürfnisse und Wünsche der KundInnen und informieren über die angebotenen Dienstleistungen und Produkte (Gesichts- und Handpflegemittel, Kosmetika). Sie gehen auf die speziellen Wünsche und Probleme der KundInnen ein, beraten sie in allen Fragen der Kosmetik und informieren über Verhaltensmaßnahmen, die zur Erhaltung des kosmetischen Behandlungsergebnisses dienen. KosmetikerInnen übernehmen auch Aufgaben in der Kundenverwaltung (Erfassen der Daten der KundInnen, Ausmachen von Behandlungsterminen); sie wickeln die Zahlungsvorgänge ab, ermitteln den Tagesumsatz und führen den Kassa-Abschluss durch.

Bei allen Arbeiten müssen die KosmetikerInnen genau auf die Einhaltung der Gesundheits- und Hygienebestimmungen achten und für das persönliche Wohlbefinden der KundInnen sorgen.

Der Begriff "Kosmetik" umfasst Maßnahmen zur Körperpflege und Schönheitspflege, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der äußeren Erscheinung des menschlichen Körpers dienen. KosmetikerInnen sind dabei vor allem für das Gesicht, den Hals, den Nacken und das Dekolleté (Bereich zwischen Hals und Brust) sowie für die Hände und Fingernägel (Maniküre) zuständig. Sie beurteilen Art und Zustand der Haut der KundInnen gemäß den ganz persönlichen Veränderungen der Haut, des Gewebes und der Körperbehaarung und wählen danach die geeigneten kosmetischen Behandlungen und Mittel (Reinigungs- und Pflegemittel, Präparate, Wirkstoffe) aus. KosmetikerInnen reinigen die zu behandelnden Hautpartien mit Reinigungspräparaten und Apparaten, entfernen Hautunreinheiten und legen Kompressen auf (Kompressen sind Stoff- oder Mulltücher zum Wärmen/Kühlen der Haut oder zum Aufbringen von Salben). Sie führen verschiedene kosmetische Behandlungen an Gesicht, Hals und Dekolleté durch (Hautstraffungsbehandlungen, Massagen, Lymphdrainagen, Antiaging-Behandlungen) und verwendet dabei Ampullen (Glasbehälter mit hochkonzentrierten kosmetischen Wirkstoffen), Seren (Wirkstoffe zur kosmetischen Hautbehandlung) sowie Packungen, Modellagen und Masken (Hautsalben, die für eine bestimmte Dauer in einer dicken Schicht auf Gesicht und Hals zur Beruhigung bzw. Anregung der Haut aufgetragen werden). Weiters führen sie apparative Kosmetikbehandlungen durch (z.B. Laserbehandlung, Ultraschallbehandlung, Ozonbehandlung) und arbeitet mit Mitteln der physikalischen Schönheitspflege (Behandlungen mittels Wasser, Licht, Wärme, Kälte und Strom). Im Rahmen der dekorativen Kosmetik ("Make-up") beraten die KosmetikerInnen ihre KundInnen hinsichtlich des für sie persönlichen passenden Make-ups (Farb-, Stil- und Typberatung) und schminken sie für verschiedene Tageszeiten und Anlässe (Tages- oder Abend-Make-up, Fantasie-Make-up, festliche Veranstaltungen usw.). Ein wichtiger T…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin)
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe - Werte für alle Bundeländer MIT AUSNAHME VON STEIERMARK UND TIROL (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2024
01.07.2024
Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe - Werte für STEIERMARK und TIROL (Arbeiter)
gültig ab 01.07.2023
01.07.2023
  • Handgeschicklichkeit: bei allen Tätigkeiten der pflegenden und dekorativen Kosmetik (z.B. Gesichtspflege, Auftragen von kosmetischen Gesichtsmasken, Schminken, Maniküre);
  • Fingerfertigkeit: Schminken; Massieren; Auftragen von Cremes; Maniküre; Anbringen künstlicher Wimpern; Zupfen der Augenbrauen;
  • Tastsinn: Untersuchen der Haut; Massieren;
  • Auge-Hand-Koordination: Entfernen von Haaren; Auftragen von Packungen und Masken; Schminken; Lackieren der Fingernägel;
  • Sehvermögen: Erstellen der Hautdiagnose; Entfernen von Haaren; Färben von Wimpern und Augenbrauen;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit kosmetischen Präparaten, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Salben und Cremes usw.;
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der KundInnen;
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten und Informieren der KundInnen; Führen von Verkaufsgesprächen;
  • gestalterische Fähigkeit: Schminken (dekorative Kosmetik);
  • generelle Lernfähigkeit: Anwenden neuer kosmetischer Präparate und Methoden.

Betriebe/Lehrbetriebe:
KosmetikerInnen sind hauptsächlich in gewerblichen Kleinbetrieben wie zum Beispiel Kosmetik- und Schönheitssalons beschäftigt, aber auch in Wellnesseinrichtungen und Kurbädern. Einige arbeiten auch in Kosmetikfachgeschäften oder als mobile KosmetikerInnen, die ihre KundInnen in Alten- und Pflegeheimen oder zuhause besuchen. KosmetikerInnen arbeiten oft selbstständig. Die meisten Beschäftigungsbetriebe gibt es in größeren Städten.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der KosmetikerIn-Lehrlinge liegt seit vielen Jahren fast unverändert bei rund 700 bis 750 Personen. Die meisten Lehrstellen gibt es derzeit in Wien (ein Drittel), aber auch in allen anderen Bundesländern ist die Lehrstellensituation recht gut. Ein Großteil der KosmetikerIn-Lehrlinge absolvierte bisher eine Doppellehre, meist mit dem Lehrberuf "FußpflegerIn", weshalb auch der neue 4-jährige Lehrberuf "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) und FußpflegerIn (Podologe/Podologin)" eingeführt wurde; einige weitere Doppellehren hat es bisher auch mit dem Lehrberuf "MasseurIn" gegeben, vereinzelt auch mit "FriseurIn".

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Beruf wird vorwiegend von Frauen erlernt und gilt als typischer Frauenberuf. Der Anteil der männlichen Lehrlinge ist sehr gering (rund 1 Prozent, das sind weniger als 10 Lehrlinge).

Berufsaussichten:
Der anhaltende Schönheits- und Wellnesstrend wirkt sich positiv auf die Berufsaussichten von KosmetikerInnen aus. Eine steigende Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften wird insbesondere für Dienstleistungen an der Schnittstelle Schönheitspflege, Wellness- und Stylingberatung erwartet. Der Konkurrenzdruck unter den vielen Kosmetiksalons ist jedoch groß.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten für KosmetikerInnen sind gut, insbesondere für Fachkräfte mit der Bereitschaft, sich weiterzubilden. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten bieten sich im Bereich Farb- und Stilberatung, Maskenbild, Nageldesign, Maniküre und Fußpflege sowie im Wellnessbereich (zum Beispiel Gesamtkörperkosmetik, Anti-Aging).

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KosmetikerIn", dem der Beruf "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.2.2024 erlernt werden! Die angeführten Werte der Vorjahre stammen vom 2-jährigen Vorläufer-Lehrberuf "KosmetikerIn" (auslaufend seit 1.2.2024)!
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 10 11 8 10 4 9 11 11 9 7
weiblich 715 685 745 730 766 740 720 707 687 698
gesamt 725 696 753 740 770 749 731 718 696 705
Frauenanteil 98,6% 98,4% 98,9% 98,6% 99,5% 98,8% 98,5% 98,5% 98,7% 99,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin)
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
FriseurIn (StylistIn) nein
Fußpfleger/in (Podologe/Podologin) nein
KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin) / FußpflegerIn (Podologe/Podologin) ja >
MasseurIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz
> Die LAP des verwandten Lehrberufs ersetzt die LAP im beschriebenen Lehrberuf

Im Lehrberuf "KosmetikerIn (Kosmetologe/Kosmetologin)" ist ständige Weiterbildung hinsichtlich neuer Behandlungsverfahren und -techniken und neuer Präparate erforderlich. Kosmetikkurse werden laufend vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten.

Aufstiegsmöglichkeiten:
In Großbetrieben bestehen für qualifizierte Fachkräfte Aufstiegsmöglichkeiten zu GeschäftsführerInnen, ChefkosmetikerInnen und FilialleiterInnen. Da Kosmetikinstitute aber überwiegend Kleinbetriebe sind, sind die Möglichkeiten gering.

Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KosmetikerInnen im Gewerbe "Kosmetik (Schönheitspflege)" (Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können KosmetikerInnen folgende freie Gewerbe ausüben:

  • Erzeugung von kosmetischen Artikeln
  • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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