Start | PersönlicheR AssistentIn

Hinweis

Der Beruf ist im Bundesland Oberösterreich gesetzlich geregelt.

Tätigkeitsmerkmale

Persönliche AssistentInnen unterstützen und begleiten Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Bewältigung ihres Alltags. Ziel ihrer Tätigkeit ist es, diesen ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit nehmen Persönliche AssistentInnen sehr unterschiedliche Aufgaben wahr.

Persönliche AssistentInnen arbeiten und handeln im Interesse der KlientInnen, damit diese ihr Leben nach ihren Vorstellungen in eigener Verantwortung gestalten können. Dabei fördern sie deren selbstständige Lebensführung und unterstützen sie im Alltag, beispielsweise beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden und bei der Nahrungsaufnahme. Im Haushalt helfen Persönliche AssistentInnen beim Einkaufen, Putzen, Kochen oder bei Gartenarbeiten mit und leisten zudem Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, z.B. beim Spazierengehen oder bei sportlichen Aktivitäten. Weiters begleiten Persönliche AssistentInnen ihre KlientInnen etwa zu Arztbesuchen oder zur Arbeit.

Im Bereich der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz unterstützen sie jene Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf Hilfe angewiesen sind, um aktiv am beruflichen Arbeitsleben teilnehmen zu können. Weiters können Persönliche AssistentInnen in Schulen tätig sein und ihren KlientInnen beim Schulweg oder während des Unterrichts behilflich sein.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Selbstständige Lebensführung fördern
  • Bei Freizeitaktivitäten begleiten
  • Bei alltäglichen Routinen unterstützen
  • Haushaltsarbeiten übernehmen
  • Am Arbeitsplatz assistieren
  • Bei der Ausbildung begleiten
  • Bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz unterstützen
Siehe auch:
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. private AuftraggeberInnen oder Organisationen, die Assistenzdienstleistungen anbieten.

Im Sozialbereich steigt die Bedeutung von individuell angepasster Einzelbetreuung - das sogenannte Case-Management. Immer mehr Menschen mit Beeinträchtigungen holen sich Hilfe, um ihren Alltag besser bewältigen zu können. Neben Kompetenzen im Case-Management sind auch fundierte rechtliche Kenntnisse von Vorteil.

Die Corona-Krise führte zu einer belastenden Situation für Betreuende und Betreute in der Behindertenbetreuung. Durch die gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurden Beschäftigte in der Behindertenbetreuung für ihre KlientInnen über längere Zeit oftmals fast zur einzigen persönlichen Kontaktperson. Die Einhaltung der verschärften Hygienemaßnahmen wie Abstandhalten und Maske tragen erschwerte die Arbeit zusätzlich.

Es besteht allgemein ein großer Bedarf an Betreuungsdienstleistungen im Sozialbereich, die Zahl der Stellen ist allerdings in hohem Maße von finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand abhängig. Hinzu kommt, dass die Löhne in diesem Sektor vergleichsweise gering sind und die fachlichen Herausforderungen steigen. In manchen Sozialberufen sind unregelmäßige Arbeitszeiten üblich. Persönliche AssistentInnen haben grundsätzlich gute Berufsaussichten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SozialbetreuerIn für Menschen mit Behinderung", dem der Beruf "PersönlicheR AssistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Der Beruf Persönliche AssistentIn erfordert in der Regel keine fachliche Berufsausbildung. Vorkenntnisse in dem Bereich helfen jedoch bei der Berufsausübung. Eine gute Basis bieten beispielsweise Fachschulen für Sozialdienste und Sozialberufe.

Die Online-Plattform ava bietet eine Aus- bzw. Weiterbildungsmöglichkeit im Bereich "Assistenz" an und vermittelt Kenntnisse zu Themen wie Arbeitsrecht und Sozialversicherung, Selbstbestimmung und Teilhabe, Konfliktmanagement und Notfall-Management.

In Oberösterreich ist der Beruf Persönliche Assistenz im oberösterreichischen Sozialberufegesetz geregelt. Voraussetzung zur Ausübung des Berufs ist hier die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zu Beginn ist ein verpflichtender Grundkurs über 32 Unterrichtseinheiten innerhalb von 4 Tagen zu absolvieren. Die theoretische Grundausbildung vermittelt Kenntnisse in Bereichen wie Ergonomie, Grundversorgung, Hilfsmittel und Kommunikation. Nach Absolvierung der Ausbildung sind Persönliche AssistentInnen verpflichtet, alle 2 Jahre Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 16 Stunden zu absolvieren.

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