Start | PflegeassistentIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Für die Ausübung dieses Berufs ist die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich.

Der Beruf "PflegeassistentIn" ist der Nachfolgeberuf des Berufs "PflegehelferIn". Personen, die eine Berufsberechtigung als PflegehelferIn besitzen, sind zur Ausübung des Berufs "PflegeassistentIn" und zur Führung der Berufsbezeichnung "Pflegeassistentin" bzw. "Pflegeassistent" berechtigt.

Tätigkeitsmerkmale

PflegeassistentInnen betreuen pflegebedürftige Menschen und unterstützen Fachkräfte des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie ÄrztInnen bei bestimmten Aufgaben im Bereich Diagnostik und Therapie. Sie helfen den PatientInnen bei der täglichen Körperpflege, richten Mahlzeiten an und unterstützen sie, falls erforderlich, beim Essen.

Weiters mobilisieren PflegeassistentInnen die PatientInnen, helfen ihnen beim Aufstehen, setzen sie auf oder betten sie um, damit keine Liegekomplikationen auftreten. Sie überziehen die Betten und sorgen für Sauberkeit und Hygiene im Patientenzimmer. PflegeassistentInnen verabreichen unter Anordnung und Aufsicht von ÄrztInnen Arzneimittel, führen standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen durch, versorgen Wunden und überwachen medizinische Basisdaten, wie z.B. Puls, Blutdruck, Atmung oder Temperatur.

In der Heimpflege führen PflegeassistentInnen die von den Fachkräften des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeordneten Maßnahmen in den Wohnungen der PatientInnen durch. Im Krankenhaus kümmern sich PflegeassistentInnen auch um die Stationswäsche und reinigen medizinische Geräte.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • PatientInnen bei der täglichen Körperpflege unterstützen
  • Gesundheitszustand der PatientInnen beobachten
  • Medizinische Basisdaten erheben
  • In Notfällen lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
  • PatientInnen mobilisieren
  • Pflegemaßnahmen dokumentieren
  • ÄrztInnen und Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerInnen unterstützen
  • Angehörige über Pflegemaßnahmen informieren
Siehe auch:
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Konfliktfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Psychische Belastbarkeit
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Mobile Hauskrankenpflege
  • Rehabilitationszentren
  • Arztpraxen

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der medizinischen Versorgung, Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen bzw. älteren Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Zudem werden weniger Menschen von Familienangehörigen betreut, wodurch die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsdienstleistungen ebenfalls steigt. PflegeassistentInnen können daher auch in den nächsten Jahren mit guten Berufsaussichten rechnen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "PflegeassistentIn", dem der Beruf "PflegeassistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe österreichweit einheitlich. Bei den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen wird unterschieden zwischen:

  • der Pflegeassistenz (PA),
  • der Pflegefachassistenz (PFA) und
  • dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege.

Die Pflegeassistenz-Ausbildung kann in der Regel nur von Personen begonnen werden, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben. Die Ausbildung zum/zur PflegeassistentIn erfolgt an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder im Rahmen von Pflegeassistenz-Lehrgängen. 

Es besteht die Möglichkeit, die 3-jährige Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung zu absolvieren. Die Lehrinhalte der Ausbildung werden in der Pflegeassistenzausbildung angerechnet und die Ausbildung verkürzt sich dadurch. 

Personen ohne berufliche Erstausbildung können nur in die Pflegefachassistenz-Ausbildung aufgenommen werden. Diese Bestimmung gilt allerdings nicht, wenn die Pflegeassistenz-Ausbildung im Rahmen einer Ausbildung für Sozialbetreuungsberufe in den Bereichen "Altenarbeit", "Behindertenarbeit" und "Familienarbeit", im Rahmen der medizinischen Fachassistenzausbildung oder im Rahmen der Erwachsenenbildung absolviert wird, sowie in begründeten Ausnahmefällen. Die praktische Ausbildung der Auszubildenden darf erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen.

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz kann auch im Rahmen einer Lehrausbildung absolviert werden, siehe dazu den Beruf PflegeassistentIn (Lehrberuf) (Lehre)

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

PflegeassistentInnen sind verpflichtet, sich im Rahmen von Fortbildungen über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege zu informieren und ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen. Innerhalb von jeweils 5 Jahren müssen sie mindestens 40 Fortbildungsstunden nachweisen.

Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die sowohl von den Ausbildungseinrichtungen als auch von öffentlichen und privaten Einrichtungen der medizinischen Fort- und Weiterbildung angeboten werden, z.B. Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen, Pflege von Kindern und Jugendlichen, Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen, Palliativpflege, wertschätzende Kommunikation mit PatientInnen.

PflegeassistentInnen, die den Beruf 2 Jahre lang vollbeschäftigt oder entsprechend länger bei einer Teilzeitbeschäftigung ausgeübt haben, können eine verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren. Die verkürzte Diplom-Ausbildung wird hauptsächlich an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (auslaufend bis 31.12.2023) angeboten. Zudem kann an der fh gesundheit in Tirol mit einer Berufsberechtigung in der Pflegeassistenz der FH-Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege mit verkürzter Studiendauer absolviert werden.

Weiters können Weiterbildungen auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Demenz
  • Diabetes
  • Heimhilfe
  • Wundversorgung
  • Kinesiologie
  • Seniorenaktivierungstraining
  • Kommunikation
  • Konfliktkompetenz
  • Diabetische Fußpflege

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen mit entsprechender Ausbildung vor allem in der Pflegefachassistenz und im gehobenen medizinischen Dienst, z.B. als DiplomierteR Gesundheits- und KrankenpflegerIn. Weiters bestehen teilweise Entwicklungsmöglichkeiten im Pflegemanagement sowie in der Heimleitung.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Gewerbes "Personenbetreuung" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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