Start | Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.
 

Tätigkeitsmerkmale

Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit betreuen und pflegen alte, pflegebedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung. Ihr Aufgabenbereich umfasst einerseits einen eigenverantwortlichen Betreuungs- und Beratungsbereich und andererseits mitverantwortliche pflegerische Tätigkeiten.

Im Betreuungs- und Beratungsbereich setzen sie gezielte Maßnahmen, um die Lebensqualität älterer Menschen zu erhalten bzw. zu verbessern, damit diese so lang wie möglich selbstständig leben können. Dabei berücksichtigen Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit jegliche körperlichen, seelischen, sozialen und geistigen Bedürfnisse und Ressourcen ihrer KlientInnen. Sie versuchen, alte Menschen zu aktivieren, indem sie diese zur Freizeitgestaltung animieren und sich mit ihnen unterhalten. Zudem helfen bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter.

Neben Pflegetätigkeiten, wie Körperpflege oder Hilfe beim An- und Auskleiden, unterstützen Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit ältere Menschen z.B. bei der Einnahme von Medikamenten sowie bei therapeutischen Maßnahmen. Zudem sind sie dazu berechtigt, auf ärztlicher Anordnung hin bei ihren KlientInnen z.B. Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen vorzunehmen, Blut abzunehmen oder Injektionen zu verabreichen. Diese Aufgaben werden in der Regel von Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen oder ÄrztInnen überwacht bzw. kontrolliert.

Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit arbeiten mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen, den betreuenden Stellen sowie mit ExpertInnen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege zusammen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen durchführen
  • Beziehungen der KlientInnen zum sozialen Umfeld stärken
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und unterstützen
  • Wohnumgebung altersgerecht umgestalten
  • Bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen unterstützen
  • Angehörige und LaienhelferInnen entlasten, begleiten und anleiten
  • Sterbende und deren Angehörige begleiten
  • Hilfsmittel organisieren
  • Personen umbetten
Siehe auch:

Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit betreuen und pflegen alte, pflegebedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung. Ihr Aufgabenbereich umfasst einerseits einen eigenverantwortlichen Betreuungs- und Beratungsbereich und andererseits mitverantwortliche pflegerische Tätigkeiten.

Im Betreuungs- und Beratungsbereich setzen sie gezielte Maßnahmen, um die Lebensqualität älterer Menschen zu erhalten bzw. zu verbessern, damit diese so lang wie möglich selbstständig leben können. Dabei berücksichtigen Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit jegliche körperlichen, seelischen, sozialen und geistigen Bedürfnisse und Ressourcen ihrer KlientInnen. Sie versuchen, alte Menschen zu aktivieren, indem sie diese zur Freizeitgestaltung animieren und sich mit ihnen unterhalten. Zudem helfen bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter.

Neben Pflegetätigkeiten, wie Körperpflege oder Hilfe beim An- und Auskleiden, unterstützen Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit ältere Menschen z.B. bei der Einnahme von Medikamenten sowie bei therapeutischen Maßnahmen. Zudem sind sie dazu berechtigt, auf ärztlicher Anordnung hin bei ihren KlientInnen z.B. Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen vorzunehmen, Blut abzunehmen oder Injektionen zu verabreichen. Diese Aufgaben werden in der Regel von Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen oder ÄrztInnen überwacht bzw. kontrolliert.

Fach-SozialbetreuerInnen für Altenarbeit arbeiten mit allen Bezugspersonen der unterstützungsbedürftigen Menschen, den betreuenden Stellen sowie mit ExpertInnen aus den Bereichen Therapie, Medizin, Recht, Gesundheits- und Krankenpflege zusammen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen durchführen
  • Beziehungen der KlientInnen zum sozialen Umfeld stärken
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und unterstützen
  • Wohnumgebung altersgerecht umgestalten
  • Bei d…
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Physische Ausdauer
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlich gegen Gerüche sein
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Öffentliche, religiöse oder private Institutionen der ambulanten oder stationären Pflege
  • Pflege- und Seniorenheime
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationskliniken
  • Tageszentren
  • Pensionistenclubs
  • Hauskrankenpflege

Besonders durch die Corona-Krise wurde deutlich, dass in der Betreuung von pflegebedürftigen bzw. älteren Menschen Personalmangel herrscht, der durch die älter werdende Bevölkerung noch weiter steigen wird. Zudem werden weniger Menschen von Familienangehörigen betreut, wodurch die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsdienstleistungen ebenfalls steigt. Daher sind die Berufsaussichten im Bereich Altenarbeit sehr gut.

Gleichzeitig ist der Sozialbereich stark durch Einsparungen geprägt. Hinzu kommt, dass die Löhne in diesem Sektor vergleichsweise gering sind und die fachlichen Herausforderungen steigen. In manchen Sozialberufen sind unregelmäßige Arbeitszeiten üblich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SozialbetreuerIn in der Altenarbeit", dem der Beruf "Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der Sozialberufe österreichweit einheitlich. Bei den Sozialbetreuungsberufen wird unterschieden zwischen:

  • 1. HeimhelferInnen
  • 2. Fach-SozialbetreuerInnen
  • 3. Diplom-SozialbetreuerInnen

Diplom-SozialbetreuerInnen können sich in ihrer Ausbildung je nach Zielgruppe im Bereich Altenarbeit (A), Familienarbeit (F), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) spezialisieren, Fach-SozialbetreuerInnen im Bereich Altenarbeit (A), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB).

Die Ausbildung zum/zur Fach-SozialbetreuerIn mit dem Schwerpunkt Altenarbeit dauert in der Regel 2 Jahre und umfasst sowohl 1200 Stunden Theorie als auch 1200 Stunden Praxis im Rahmen von Praktika. Zudem ist die Pflegeassistenz-Ausbildung inbegriffen. Eine staatlich anerkannte Ausbildung zum/zur Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit bieten z.B. das BFI oder der Verein grünes Kreuz Steiermark. Zugangsvoraussetzungen sind z.B. die positive Absolvierung der 9. Schulstufe, die Vollendung des 17. Lebensjahres, die gesundheitliche Eignung, ein 40-Stunden-Schnupperpraktikum sowie die positive Absolvierung eines Aufnahmetests.

Personen, die bereits über eine abgeschlossene Pflegeassistenz-Ausbildung verfügen, können eine um ein Jahr verkürzte Ausbildung zum/zur Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit absolvieren. Diese verkürzte Ausbildung bieten z.B. die Altenbetreuungsschule oder das Aus- und Weiterbildungszentrum AWZ Soziales Wien an. Zudem kann dieser Beruf auch im Rahmen einer schulischen Ausbildung erlernt werden.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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