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Tätigkeitsmerkmale

DestillateurInnen stellen aus pflanzlichen Rohstoffen alkoholische Getränke, reinen Alkohol und sonstige Auszüge und Essenzen her. Ihre wichtigsten Erzeugnisse sind z.B. Edelbranntweine wie Weinbrand, Rum oder Obstbranntweine bzw. -schnäpse sowie Liköre und Auszüge ("Extrakte") aus pflanzlichen Rohstoffen (z.B. Kräuterauszüge für alkoholische und nichtalkoholische Getränke, Aromastoffe für Wurstwaren oder Pasteten usw.).

Bei der Gewinnung von reinem Alkohol zerkleinern die DestillateurInnen zunächst die zucker- und stärkehaltigen Rohstoffe (z.B. Obst, Zuckerrüben, Getreide, Kartoffeln) und mischen sie mit Hefe oder Malz, um sie rascher zur Gärung zu bringen. Bei der Vergärung entsteht Alkohol, der durch die Destillation von den übrigen Bestandteilen getrennt wird. Dazu erhitzen die DestillateurInnen die vergärten Rohstoffe ("Maische") in der Brennblase der Destillier- bzw. Brennanlage bis zum Siedepunkt des Alkohols, der in Dampfform aus der Brennblase entweicht. In einem Kühlsystem wird der Alkoholdampf wieder verflüssigt und schlägt sich als reiner Alkohol nieder. Der so gewonnene Roh- oder Raubrand wird durch weitere Brennvorgänge ("Rektifikation") gereinigt und konzentriert. Die DestillateurInnen überprüfen dabei durch Kontrollmessungen mit dem Alkoholmeter und durch Geruchs- und Geschmacksproben regelmäßig den Alkoholgehalt und die Qualität des Destillates. Weiters führen sie genaue Aufzeichnungen über die Produktion für die Abrechnung mit der Finanzbehörde, da auf Grund gesetzlicher Regelungen der Alkohol nicht frei verkauft werden darf und die Produktionsmengen genauen Kontrollen unterliegen.

Das Verfahren bei der Trinkbranntweinherstellung ist ähnlich dem der Herstellung von reinem Alkohol. Als Grundstoffe werden hier allerdings verschiedene Obstsorten verwendet. Außerdem müssen die DestillateurInnen darauf achten, möglichst viele Aromastoffe im Destillat zu erhalten. Bei der Likörherstellung mischen die DestillateurInnen reinen Alkohol mit enthärtetem Wasser, Zucker und mit je nach Geschmacksrichtung des Endproduktes unterschiedlichen Aromastoffen (z.B. Kräuterauszüge, Sirup, Fruchtsäfte usw.) in Kesseln oder Tanks. Sie entnehmen regelmäßig Proben, überprüfen den Geschmack des Likörs durch Verkosten und kontrollieren im Labor den Alkoholgehalt, den sie fallweise durch die Beigabe von destilliertem Wasser oder Alkohol korrigieren. Das fertige Gemisch reinigen sie in Filter- bzw. Klärapparaten von letzten Rückständen oder Trübungen und pumpen es in Lagertanks. Bei der Herstellung von Auszügen (Extrakten) verwenden die DestillateurInnen verschiedene sogenannten "Drogen" (z.B. Kräuter, Wurzeln, Blüten, Früchte, Schalen, Rinden, Harze), deren Inhaltsstoffe sie durch verschiedene Aufbereitunsverfahren gewinnen. Es gibt zwei verschiedene Verfahrensarten, die sogenannten Warmverfahren (vor allem Destillation) und die Kaltverfahren, z.B. Mazeration (Ziehenlassen der Drogen in Wasser oder Alkohol). Die gewonnenen Extrakte werden als geschmacksbildende Zusatzstoffe bei der Spirituosenerzeugung oder als Essenzen und Aromen für Lebensmittel (z.B. Wurstwaren, Essig usw.) verwendet.

Eine wichtige Aufgabe der DestillateurInnen ist weiters die fachgerechte Lagerung und Abfüllung der alkoholischen Getränke. Sie führen auch Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten an den verwendeten Geräten, Maschinen und Anlagen durch, warten sie und halten sie instand.

DestillateurInnen stellen aus pflanzlichen Rohstoffen alkoholische Getränke, reinen Alkohol und sonstige Auszüge und Essenzen her. Ihre wichtigsten Erzeugnisse sind z.B. Edelbranntweine wie Weinbrand, Rum oder Obstbranntweine bzw. -schnäpse sowie Liköre und Auszüge ("Extrakte") aus pflanzlichen Rohstoffen (z.B. Kräuterauszüge für alkoholische und nichtalkoholische Getränke, Aromastoffe für Wurstwaren oder Pasteten usw.).

Bei der Gewinnung von reinem Alkohol zerkleinern die DestillateurInnen zunächst die zucker- und stärkehaltigen Rohstoffe (z.B. Obst, Zuckerrüben, Getreide, Kartoffeln) und mischen sie mit Hefe oder Malz, um sie rascher zur Gärung zu bringen. Bei der Vergärung entsteht Alkohol, der durch die Destillation von den übrigen Bestandteilen getrennt wird. Dazu erhitzen die DestillateurInnen die vergärten Rohstoffe ("Maische") in der Brennblase der Destillier- bzw. Brennanlage bis zum Siedepunkt des Alkohols, der in Dampfform aus der Brennblase entweicht. In einem Kühlsystem wird der Alkoholdampf wieder verflüssigt und schlägt sich als reiner Alkohol nieder. Der so gewonnene Roh- oder Raubrand wird durch weitere Brennvorgänge ("Rektifikation") gereinigt und konzentriert. Die DestillateurInnen überprüfen dabei durch Kontrollmessungen mit dem Alkoholmeter und durch Geruchs- und Geschmacksproben regelmäßig den Alkoholgehalt und die Qualität des Destillates. Weiters führen sie genaue Aufzeichnungen über die Produktion für die Abrechnung mit der Finanzbehörde, da auf Grund gesetzlicher Regelungen der Alkohol nicht frei verkauft werden darf und die Produktionsmengen genauen Kontrollen unterliegen.

Das Verfahren bei der Trinkbranntweinherstellung ist ähnlich dem der Herstellung von reinem Alkohol. Als Grundstoffe werden hier allerdings verschiedene Obstsorten verwendet. Außerdem müssen die DestillateurInnen darauf achten, möglichst viele Aromastoffe im Destillat zu erhalten. Bei der Likörherstellung mischen die DestillateurInnen reinen Alkohol mit enthärtetem W…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
DestillateurIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Gewerbe der Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung, Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Essig-, Essenzen- und Spirituosenindustrie (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Firma Lallemand GmbH und Firma Lallemand-DHW GmbH (industrielle Herstellung von Hefe, Hefeprodukten und Teigwaren sowie von Futtermitteln für Nutztiere) (beide in Wien) (Arbeiter)
gültig ab 01.02.2024
01.02.2024
  • gute körperliche Verfassung: Transportieren der Rohstoffe
  • physische Ausdauer: Belastung durch Hitze und Dämpfe
  • körperliche Wendigkeit: Reinigen von Behältern und Tanks
  • Handgeschicklichkeit: Reinigen und Warten der Anlagenteile, Einstellen der Destillierapparate
  • Geruchs- und Geschmackssinn: Überprüfen der Produktqualität durch Geschmacksproben
  • Sehvermögen: Qualitätskontrolle bei Rohstoffen und fertigen Produkten, z.B. Feststellen von Trübungen, Farbabweichungen usw.
  • Unempfindlichkeit der Haut: Belastung durch Dämpfe und Hitze, Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Berechnen des Mischungsverhältnisses der Zutaten
  • Reaktionsfähigkeit: Steuern der Produktionsanlagen

Betriebe/Lehrbetriebe:
DestillateurInnen werden in der Spirituosenerzeugung, in Brennereien sowie in Betrieben, die Essenzen und Aromen herstellen, beschäftigt. Es gibt nur einige wenige Großbetriebe in dieser Branche, während die meisten kleineren Betriebe Familienbetriebe sind, die kaum Beschäftigungsmöglichkeiten für familienfremde ArbeitnehmerInnen bieten.

Lehrstellensituation:
Dieser Lehrberuf wird sehr selten erlernt. Die jährliche Gesamtzahl der DestillateurIn-Lehrlinge lag in den letzten 10 Jahren immer unter 10 Personen, in den letzten 4 Jahren sogar unter 5 Personen. Die wenigen Lehrstellen waren in den Bundesländern Vorarlberg und Tirol zu finden.

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf wird größtenteils von Männern erlernt. In den letzten Jahren gab es unter den insgesamt sehr wenigen Lehrlingen nur vereinzelt Frauen.

Berufsaussichten:
Entsprechend der niedrigen Zahl der angebotenen Lehrstellen ist auch der Fachkräftebedarf sehr gering.

Beschäftigungsaussichten:
Nach Abschluss der Lehre werden DestillateurInnen üblicherweise im Lehrbetrieb weiterbeschäftigt. Die Beschäftigungsaussichten für LehrabsolventInnen sind somit relativ stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GetränketechnikerIn", dem der Beruf "DestillateurIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
DestillateurIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 3 5 3 5 5 5 3 4 2 2
weiblich 1 0 0 1 1 1 0 0 0 1
gesamt 4 5 3 6 6 6 3 4 2 3
Frauenanteil 25,0% 0,0% 0,0% 16,7% 16,7% 16,7% 0,0% 0,0% 0,0% 33,3%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
DestillateurIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
Brau- und GetränketechnikerIn nein
LebensmitteltechnikerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Fachschule für Chemie (Ausbildungszweige "Technische Chemie" oder "Biochemie und biochemische Technologie"); Höhere Lehranstalt für Chemie (Ausbildungsschwerpunkte "Technische Chemie - Umwelttechnik" oder "Biochemie, Bio- und Gentechnologie"); Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau.

Die Weiterbildung der DestillateurInnen erfolgt größtenteils in innerbetrieblichen Schulungen. Fallweise bietet das Österreichische Getränkeinstitut in 1180 Wien Weiterbildungskurse an.

Eine weiterführende Bildungsmöglichkeit zur Erreichung eines höheren Bildungsabschlusses bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs ist vor allem die Werkmeisterschule für Berufstätige mit der Fachrichtung "Bio- und Lebensmitteltechnologie" (2 Jahre, Abendunterricht).

Aufstiegsmöglichkeiten:

In Großbetrieben können DestillateurInnen zu BrennmeisterInnen bzw. DestillateurmeisterInnen, AbteilungsleiterInnen oder ProduktionsleiterInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für DestillateurInnen im freien Gewerbe "Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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