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Tätigkeitsmerkmale

SicherheitstechnikerInnen überprüfen die Sicherheitseinrichtungen in Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Dazu benötigen sie genaue Kenntnisse zum jeweiligen Betrieb, z.B. zu Produktionsverfahren oder Herstellungsprozessen, sowie zu den Betriebsanlagen. Sie fassen die Ergebnisse in einem Sicherheitsbericht zusammen, weisen darin auf Mängel hin und machen Vorschläge für weitere Maßnahmen. SicherheitstechnikerInnen können Unternehmen auch bei der Planung neuer Anlagen oder bei der Einführung neuer Verfahren und Werkstoffe beraten. Außerdem können sie im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz, z.B. Unfallvermeidung, tätig sein. SicherheitstechnikerInnen arbeiten auch im Objektschutz, das heißt, sie beraten ihre AuftraggeberInnen hinsichtlich Überwachungs- oder Sicherheitstechnik.
 

  • Gerne am Computer arbeiten
  • Freude am Beraten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Sicherheitstechnische Zentren
  • Mittlere und größere Unternehmen aller Branchen, insbesondere Industrie und Gewerbe
  • AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)

Die Berufsaussichten für SicherheitstechnikerInnen sind stabil. Kenntnisse im Bereich Alarmanlagen, elektronische Zutrittssysteme und Videoüberwachung können im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit für PrivatkundInnen ein weiteres Betätigungsfeld eröffnen.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SicherheitstechnikerIn", dem der Beruf "SicherheitstechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur SicherheitstechnikerIn ist nicht gesetzlich geregelt. Generell wird für die Berufsausübung eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt. Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch Kurzausbildungen erworben werden, z.B.:

  • bfi: "Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft"
    Dauer: 288 Unterrichtseinheiten
  • TÜV Österreich: "Ausbildung zum/r zertifizierten Security Beauftragten"
    Dauer: 48 Unterrichtseinheiten
  • WIFI: "Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte"
    Dauer: 300 Stunden
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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