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Tätigkeitsmerkmale

MediatorInnen werden bei zwischenmenschlichen Konflikten eingesetzt. Sie nehmen dabei eine überparteiliche neutrale Rolle ein. Sie entscheiden nicht über "Recht und Unrecht" und unterbreiten keine Lösungsvorschläge. Vielmehr versuchen sie, den Dialog zwischen den Parteien in Gang zu bringen und den wechselseitigen Austausch und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Nachdem der Konflikt aufgearbeitet wurde, erarbeiten die Konfliktparteien unter Anleitung der MediatorInnen ein Lösungskonzept, das ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht und von ihnen akzeptiert wird.
 

  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten

MediatorInnen sind meist selbstständig tätig. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten auch z.B.:

  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Kriseninterventionszentren
  • Unternehmensberatungen

Die Nachfrage nach MediatorInnen steigt, z.B. in der Wirtschaftsmediation, interkulturellen Mediation oder in der Mediation von Großgruppen.

Der Beruf wird oft von Fachleuten aus juristischen, psychosozialen und psychotherapeutischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Berufen ausgeübt, die über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SozialberaterIn", dem der Beruf "MediatorIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung zum/zur MediatorIn ist in Österreich durch die Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung geregelt. Die Ausbildung erfolgt in Institutionen, die vom Bundesministerium für Justiz anerkannt sind.

Aufnahmevoraussetzungen sind ein Aufnahmegespräch bei der jeweiligen Ausbildungsinstitution und ein Mindestalter von 26 Jahren. Die Ausbildung dauert im Durchschnitt rund 2 Jahre und umfasst einen theoretischen Teil von 200 Ausbildungseinheiten sowie einen anwendungsorientierten Teil von 165 Ausbildungseinheiten.

Mediationsausbildungen werden von zahlreichen privaten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen angeboten. Das Bundesministerium für Justiz führt eine Liste aller zugelassener Ausbildungen und Lehrgänge für die Mediationsausbildung.

Kurzausbildungen sind z.B.:

  • BFI: "Ausbildung MediatorIn"
    Dauer: 367 Unterrichtseinheiten
  • WIFI: "Ausbildung zum Mediator"
    Dauer: 292 Lehreinheiten
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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