Start | KinderbetreuerIn

Tätigkeitsmerkmale

KinderbetreuerInnen kümmern sich um Babys und ältere Kinder. Sie baden, wickeln und füttern die Kleinkinder und kochen für die Kinder. Sie spielen mit den Kindern zu Hause oder unternehmen kleine Ausflüge. Schulkinder begleiten sie in die Schule, holen sie nach Unterrichtsschluss wieder ab und achten darauf, dass sie ihre Hausaufgaben erledigen. Oft arbeiten KinderbetreuerInnen auch abends und nachts, indem sie die Kinder schlafen legen und für den Notfall bereitstehen.

KinderbetreuerInnen werden meist von Familien angestellt und sind bei ihrer Tätigkeit nur an die Weisungen der Eltern gebunden.

  • Bereitschaft am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft in den Abendstunden zu arbeiten
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Physische Ausdauer
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Privathaushalte
  • Private Hilfsorganisationen und Vereine
  • Gästekindergärten und Animationseinrichtungen, z.B. in Hotels, Gaststätten oder Einkaufszentren

Im Sozialbereich ist mit einem weiter ansteigenden Personalbedarf zu rechnen. Eine starke Personalnachfrage besteht österreichweit in der Kinder- und Jugendbetreuung.

KinderbetreuerInnen üben ihren Beruf oft als Nebenbeschäftigung aus, z.B. als geringfügig Beschäftigte. Es besteht auch die Möglichkeit zur selbstständigen Berufsausübung im Rahmen eines freien Berufes als neueR SelbstständigeR. Auch ein Gewerbeschein für ein freies Gewerbe, z.B. "Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung erzieherischer Zwecke", kann erworben werden.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KinderbetreuerIn", dem der Beruf "KinderbetreuerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung für diesen Beruf. Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden oft in der häuslichen Umgebung erlernt. Kinderbetreuung kann von Familien steuerlich geltend gemacht werden, KinderbetreuerInnen brauchen dazu allerdings eine Fachausbildung (Dauer: 35 Stunden). Eine solche Ausbildung wird sowohl von bfi und WIFI als auch von zahlreichen privaten Anbietern durchgeführt.

  • BFI: "BabysitterIn“
    Dauer: 35 Unterrichtseinheiten
  • WIFI: "Ausbildung für Kinderbetreuung“
    Dauer: 35 Unterrichtseinheiten
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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