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Tätigkeitsmerkmale

TanzlehrerInnen vermitteln Schritte und Tanzbewegungen für Standardtänze, lateinamerikanische und moderne Tänze. Sie unterrichten AnfängerInnen und Fortgeschrittene jeder Altersstufe einzeln oder in Gruppen. Sie halten auch Spezialkurse ab. Zusätzlich organisieren TanzlehrerInnen gesellige Tanzveranstaltungen. Manchmal übernehmen sie auch das Training von TurniertänzerInnen.
 

  • Begeisterungsfähigkeit
  • Bereitschaft am Wochenende zu arbeiten
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Körperliche Fitness
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Rhythmus

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Tanzschulen
  • Tanzvereine

Der Tanzsport hat sich als beliebte Freizeitbeschäftigung für jede Altersgruppe etabliert. TV-Tanzshows sowie in den sozialen Medien verbreitete Tanzvideos haben diesen Trend noch weiter verstärkt. Nach einem Rückgang während der Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Tanzunterricht wieder zugenommen.

Dieser Beruf wird überwiegend nebenberuflich ausgeübt. Eine feste Anstellung bieten nur Tanzschulen. Die Zahl der Stellen ist jedoch begrenzt.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SporttrainerIn", dem der Beruf "TanzlehrerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Ausbildung für TanzlehrerInnen ist nicht einheitlich geregelt. Die dreijährige Ausbildung zum/zur staatlich geprüften TanzlehrerIn umfasst einen praktischen und einen theoretischen Teil. Die praktische Ausbildung findet an einer österreichischen Tanzschule statt, bei der pro Ausbildungsjahr eine gewisse Wochenstundenanzahl am Tanzunterricht mitgearbeitet wird. Daneben muss ein Ausbildungslehrgang besucht werden, der vom Verband der Tanzlehrer Wiens (VTW) durchgeführt wird.

Voraussetzungen für eine Ausbildung zum/zur staatlich geprüften TanzlehrerIn sind unter anderem:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung
  • Einwandfreier Leumund
  • Gesundheitliche Eignung
  • Tänzerisch mindestens Goldstar-Niveau laut Österreichischen Tanzleistungsabzeichen
  • Bestandene kommissionelle Aufnahmeprüfung (Vortanzen)

Nach Abschluss der Ausbildung ist man berechtigt, an einer Tanzschule als TanzlehrerIn zu unterrichten. Um eine Tanzschule zu leiten, ist meist eine weiterführende Ausbildung zum/zur TanzmeisterIn erforderlich.

Tanzlehrerausbildungen bieten zum Beispiel:

  • Tanzlehrakademie Wien: "Ausbildungslehrgang zum/zur TanzlehrerIn"
    Dauer: 3 Jahre
  • Zentrum für Ausdruckstanz und Tanztherapie Graz: "Tanz- und Ausdruckspädagogik"
    Dauer: 7 Wochenenden
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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