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Tätigkeitsmerkmale

KranführerInnen steuern, bedienen und warten Kräne. Sie transportieren die Kranteile zur Baustelle und überwachen die sichere und korrekte Aufstellung der Kräne. Bei der eigentlichen Kranarbeit - dem Anheben, Bewegen und Absetzen von schweren Lasten wie Betonplatten, Betonpfeilern oder Holzbalken - müssen sie sehr konzentriert arbeiten. Dabei müssen sie den Schwerpunkt der Lasten erkennen und die Pendelbewegung ausgleichen. KranführerInnen arbeiten mit Fach- und Hilfskräften am Boden zusammen und kommunizieren über Funk oder mit Hilfe von internationalen Handzeichen. KranführerInnen nehmen auch Wartungs-, Prüfungs- und Instanthaltungsarbeiten vor und führen Krankontrollbücher sowie Arbeitsprotokolle.
 

  • Auge-Hand-Koordination
  • Gutes Sehvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Reaktionsfähigkeit
  • Schwindelfreiheit
  • Technisches Verständnis
  • Unempfindlich gegen Lärm sein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Bauunternehmen im Hoch- und Tiefbau
  • Industrieunternehmen, z.B. der Holz- oder Metallindustrie
  • Bergbaubetriebe
  • Speditionen
  • Schrottplätze
  • Häfen

Die Bereiche Hoch- und Tiefbau werden sich in den nächsten Jahren voraussichtlich positiv entwickeln. Daher kann mit tendenziell leicht steigenden Beschäftigtenzahlen gerechnet werden. Die Arbeitsmarktnachfrage nach KranführerInnen wird in den kommenden Jahren voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings sind gering qualifizierte Arbeitskräfte im Baubereich überdurchschnittlich oft von Beschäftigungsschwankungen betroffen. Daher ist insbesondere für angelernte Arbeitskräfte eine Höherqualifizierung - beispielsweise durch das Nachholen eines Lehrabschlusses im Rahmen einer FacharbeiterInnen-Intensivausbildung - empfehlenswert. Generell ist die Nachfrage nach Arbeitskräften im Baubereich stark saisonabhängig.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Kran- und BaumaschinenführerIn", dem der Beruf "KranführerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung, allerdings ist die Ablegung einer Kranführerprüfung für eine Berufsausübung gesetzlich vorgeschrieben. Weiters wird für KranführerInnen ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten können betriebsintern oder im Zuge einer Kurzausbildung erworben werden, z.B.:

  • bfi: "Lauf-, Bock- und Portalkrane über 300 kNm"
    Dauer: 24 Lehreinheiten
  • WIFI: "Ausbildung am Fahrzeug- und Ladekran über 300 kNm"
    Dauer: 50 Lehreinheiten
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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