Start | ReinigungstechnikerIn

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn.

 


Tätigkeitsmerkmale

ReinigungstechnikerInnen sind ExpertInnen für die Beseitigung aller Arten von Verschmutzungen sowie für die Desinfektion und Pflege der gereinigten Flächen und Gegenstände. Ihre Reinigungs- und Pflegetätigkeit umfasst vor allem Wohnungen und Büroräumen (z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Möbel), Fassaden und Denkmäler, Sonnen- und Wetterschutzanlagen (z.B. Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächer, Schwimmbadabdeckungen), Geschäfts- und Ausstellungsräume, Lifte und Rolltreppen, Verkehrsmittel und Verkehrseinrichtungen (z.B. U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparente, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder sowie Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen (Gewerbe- und Industriereinigung). Ein wichtiger Bereich ist auch die Reinigung und Desinfektion von Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, Lebensmittelbetrieben und Tourismus- und Freizeiteinrichtungen. ReinigungstechnikerInnen entscheiden je nach Reinigungsaufgabe (z.B. Natur- und Kunststein, textile Beläge, Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen), welche Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmittel in welcher Dosierung und Mischung verwendet werden, und sie wählen die geeigneten Reinigungs- und Pflegeverfahren sowie die entsprechenden Geräte und Maschinen aus. Die Reinigungsarbeiten führen sie entweder selbst durch oder sie verteilen als LeiterInnen eines Reinigungsteams die Aufgaben an die Teammitglieder, wobei sie dann auch die Arbeitsplanung und die Personaleinteilung machen und die Stundenlisten führen. Schließlich sind die ReinigungstechnikerInnen auch für die Wartung und Pflege (teilweise auch für die Reparatur) der verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen zuständig, die eine große Vielfalt aufweisen (z.B. Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger, Niederdruckreiniger, Strahlgeräte, Schamponiermaschinen, Scheuersaugautomaten). Wichtige Aufgabenbereiche sind weiters auch die Überwachung der Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften (Haut- und Atemschutz, Sicherheitsgeschirr in exponierten Lagen, Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Reinigungsmitteln und den Maschinen) sowie die kompetente und freundliche KundInnen-Beratung.

 

Berufsprofil (laut Ausbildungsordnung):

  1. Beurteilen und Dokumentieren der zu bearbeitenden Flächen und deren Untergründe (Natur- und Kunststein, textile Beläge, Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen sowie aller sonstiger im Gebrauch befindlicher Oberflächen),
  2. Auswählen, Dosieren und Mischen von Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln (basierend auf der Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Oberflächen und des gewählten Reinigungsverfahren) sowie Neutralisieren,
  3. Auswählen des entsprechenden Reinigungs- und Pflegeverfahren sowie der Geräte und Maschinen für die zu reinigenden Objekte (wie z.B. Innenbereiche und Außenbereiche von Bauwerken, Licht- und Wetterschutzanlagen, Verkehrsmittel, Verkehrseinrichtungen, Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, lebensmittelverarbeitende Betriebe, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen usw.),
  4. Bedienen, Warten und Pflegen der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte und Maschinen (wie z.B. Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger, Niederdruckreiniger, Strahlgeräte, Schamponiermaschinen, Scheuersaugautomaten) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen,
  5. Reinigen und Pflegen der Innenbereiche von Gebäuden wie z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Möbel usw., der Außenflächen an Bauwerken (z.B. Gebäuden, Denkmäler), von Licht- und Wetterschutzanlagen (z.B. Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächern, Schwimmbadabdeckungen usw.), von Einkaufs- und Ausstellungsflächen und deren Einrichtungen (z.B. Lifte, Rolltreppen), Verkehrsmitteln und Verkehrseinrichtungen (z.B. U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparenten, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder sowie von Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen (Gewerbe- und Industriereinigung),
  6. Desinfizieren von z.B. Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen sowie von Anlagen der Schwachstromtechnik wie z.B. Telefonanlagen, EDV-Anlagen usw.,
  7. Durchführen der Arbeitsplanung in Abstimmung mit der Reinigungsorganisation sowie Mitwirken an der Personaleinteilung und beim Führen von Stundenlisten,
  8. Mitwirken beim Beraten von Kunden und Kundinnen sowie beim Behandeln von Reklamationen,
  9. Ausführen der Arbeiten unter Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung PSA (z.B. Hautschutz, Atemschutz, Sicherheitsgeschirr) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Maschinen und von Normen und Umweltstandards sowie Sicherstellen der Einhaltung all dieser Maßnahmen.

ReinigungstechnikerInnen sind ExpertInnen für die Beseitigung aller Arten von Verschmutzungen sowie für die Desinfektion und Pflege der gereinigten Flächen und Gegenstände. Ihre Reinigungs- und Pflegetätigkeit umfasst vor allem Wohnungen und Büroräumen (z.B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Möbel), Fassaden und Denkmäler, Sonnen- und Wetterschutzanlagen (z.B. Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächer, Schwimmbadabdeckungen), Geschäfts- und Ausstellungsräume, Lifte und Rolltreppen, Verkehrsmittel und Verkehrseinrichtungen (z.B. U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparente, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder sowie Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen (Gewerbe- und Industriereinigung). Ein wichtiger Bereich ist auch die Reinigung und Desinfektion von Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, Küchen, Lebensmittelbetrieben und Tourismus- und Freizeiteinrichtungen. ReinigungstechnikerInnen entscheiden je nach Reinigungsaufgabe (z.B. Natur- und Kunststein, textile Beläge, Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen), welche Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmittel in welcher Dosierung und Mischung verwendet werden, und sie wählen die geeigneten Reinigungs- und Pflegeverfahren sowie die entsprechenden Geräte und Maschinen aus. Die Reinigungsarbeiten führen sie entweder selbst durch oder sie verteilen als LeiterInnen eines Reinigungsteams die Aufgaben an die Teammitglieder, wobei sie dann auch die Arbeitsplanung und die Personaleinteilung machen und die Stundenlisten führen. Schließlich sind die ReinigungstechnikerInnen auch für die Wartung und Pflege (teilweise auch für die Reparatur) der verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen zuständig, die eine große Vielfalt aufweisen (z.B. Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger, Niederdruckreiniger, Strahlgeräte, Schamponiermaschinen, Scheuersaugautomaten). Wichti…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
ReinigungstechnikerIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger-Gewerbe (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
ÖBB - Österreichische Bundesbahnen (MUNGOS Sicher und Sauber GmbH u. CO KG) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
WIEN - Stadtwerke: Hauscomfort GmbH (Unternehmen der WIENER STADTWERKE GmbH) (Gemeindebedienstete)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
  • körperliche Wendigkeit: Reinigen von Fassaden und von schwer zugänglichen Stellen;
  • Gleichgewichtsgefühl: Reinigen von Fassaden, Arbeit auf Gerüsten und Arbeitsbühnen;
  • Handgeschicklichkeit: Aufbau von Gerüsten und Arbeitsbühnen, Arbeiten mit Reinigungsgeräten;
  • Auge-Hand-Koordination: Bedienen von Reinigungsmaschinen und -geräten;
  • Sehvermögen: Beurteilen von Verschmutzungsart und -grad, von Untergründen und Oberflächen;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeit mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln;
  • technisches Verständnis: Warten und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen;
  • Organisationstalent: Arbeitsplanung und Personalplanung;
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team;
  • Sprachfertigkeit mündlich: Beraten von KundInnen;
  • logisch-analytisches Denken: richtiges Auswählen und Dosieren der Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmittel;
  • Merkfähigkeit: Merken von verschiedenen Reinigungs- und Pflegeverfahren.

Betriebe/Lehrbetriebe:
ReinigungstechnikerInnen arbeiten in Reinigungsunternehmen, öffentlichen Institutionen oder Betrieben in unterschiedlichen Bereichen.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der ReinigungstechnikerIn-Lehrlinge liegt seit Jahren sehr stabil bei rund 100 bis 120 Personen. Die meisten Lehrstellen gibt es derzeit in Wien (mehr als ein Drittel) sowie in Niederösterreich, Salzburg und Oberösterreich (zusammen die Hälfte); in den anderen Bundesländern gibt es jeweils nur wenige Lehrstellen, im Burgenland und in Kärnten gar keine.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird überwiegend von Männern erlernt. Der Anteil der männlichen Lehrlinge macht derzeit rund drei Viertel aus, der Anteil der weiblichen Lehrlinge ein Viertel. Dies ist überraschend, da das Reinigungsgewerbe insgesamt stark weiblich dominiert ist. Unterschiede zeigen sich jedoch je nach Einsatzbereich: Für die Reinigung und Pflege von Büro- und Betriebsgebäuden werden hauptsächlich Frauen beschäftigt. Die Außenreinigung von Gebäuden sowie die sogenannte Bauschlussreinigung sind hingegen typische Männerarbeiten.

Berufsaussichten:
Da es für ArbeitgeberInnen oft schwierig ist, Personal zu finden, gibt es Bestrebungen, den Beruf attraktiver zu machen: zum Beispiel wird versucht, die Arbeit während Randzeiten, wie in der Früh oder am Abend, zu reduzieren und auch am Tag Reinigungsarbeiten durchzuführen. Dadurch könnten auch mehr zusammenhängende Vollzeit-Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten sind gut, da mit einer stabilen Nachfrage nach ausgebildeten Reinigungsfachkräften zu rechnen ist. Gut ausgebildete Fachkräfte werden vor allem für die organisatorischen Aufgaben im Bereich des mittleren Managements der Reinigungsunternehmen gesucht. Es bestehen auch gute Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten für Fachkräfte in der Reinigungsbranche, da der Anteil an Hilfspersonal sehr hoch ist.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "ReinigungstechnikerIn", dem der Beruf "ReinigungstechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
ReinigungstechnikerIn (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.6.2015 erlernt werden! Die angeführten Werte der Vorjahre stammen vom Vorläufer-Lehrberuf "Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn" (auslaufend seit 1.6.2015)!
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 92 87 87 86 82 65 73 78 83 85
weiblich 32 36 39 40 33 38 45 35 28 31
gesamt 124 123 126 126 115 103 118 113 111 116
Frauenanteil 25,8% 29,3% 31,0% 31,7% 28,7% 36,9% 38,1% 31,0% 25,2% 26,7%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
ReinigungstechnikerIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Aufstiegsmöglichkeiten:

ReinigungstechnikerInnen können zu VorarbeiterInnen, ObjektleiterInnen, AbteilungsleiterInnen, BereichsleiterInnen und MeisterInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für ReinigungstechnikerInnen im reglementierten Gewerbe "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung" (Befähigungsnachweis erforderlich).

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