Start | JuristIn (Zivilrecht)

Tätigkeitsmerkmale

Das Beschäftigungsfeld von JuristInnen, die im Zivilrecht/Bürgerliches Recht tätig sind, sind die Gesetze, die die Rechtsverhältnisse der BürgerInnen untereinander regeln. ZivilrechtlerInnen können sich unter anderem im Bereich des Familienrechts (z.B. Lebensgemeinschaften, Ehen, Lebenspartnerschaften) und Sachenrechts sowie bei Erbschaftsangelegenheiten (Geschäftsnachfolge, Erbverträge, Testamente und Erbteilungen) betätigen.

Häufig sind sie auch mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Geldforderungen beschäftigt. Eine weitere berufliche Möglichkeit ist die rechtliche Unternehmensberatung und die Unterstützung bei Vertragsabschlüssen (Lizenzen, Franchising, Know-how und Vermarktung).

Des Weiteren arbeiten sie für ihre MandantInnen im Handels- und Gesellschaftsrecht (Übernahmen, Gründungen, Joint Ventures, Verwaltungsrats-Mandate und Stiftungen) sowie bei Treuhandschaften und Vermögensanlagen.

Siehe auch den Beruf JuristIn (Arbeits- und Sozialrecht) und RechtswissenschafterIn, JuristIn.

  • Zahlenaffinität und abstraktes Denkvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke
  • Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
  • Gute Allgemeinbildung
  • Hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität)
  • Entscheidungssicherheit
  • Psychische Stabilität und Belastbarkeit
  • Fremdsprachenkenntnisse: z.B. Englisch

 

Formale Voraussetzungen für die Ausübung juristischer Kernberufe sind z.B:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung)

Der Anwaltsberuf kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausgeübt werden.

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
  • Erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben

Neben einer Betätigung Anwalt/Anwältin oder RichterIn gibt es weitere, vielseitige Berufsbilder. Auf internationaler Ebene wird die Rechtslandschaft im Zuge des sich vereinigenden Europas immer grenzüberschreitender, dem europäischen und internationalen Recht kommt eine stets wichtigere Rolle in der Berufspraxis zu. Für AbsolventInnen der Rechtswissenschaft eröffnen sich durch die EU-Osterweiterung Karrierechancen in internationalen Kanzleien und Steuerberatungen, Versicherungen sowie im Consultingbereich. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen zusätzlich in Form von wissenschaftlicher Tätigkeit an Universitäten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "JuristIn (Zivilrecht)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Voraussetzung für die Ausübung aller juristischen Kernberufe die Absolvierung eines Studiums der Rechtswissenschaften an einer Universität in Österreich (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck). Darauf folgen eine fünfmonatige Gerichtspraxis und danach die spezifische Berufsausbildung, die für die einzelnen Rechtsberufe unterschiedlich gestaltet ist.

Uni: Rechtswissenschaften.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für JuristInnen gibt es Spezialisierungsmöglichkeiten in einer Reihe von Weiterbildungsangeboten, postgradualen Ausbildungsgängen und Universitätslehrgängen (z.B.: Europarecht, Internationales Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Computer- und IT-Recht). Unter anderem ist es möglich nach dem Studium einen zusätzlichen Master of Law (LLM) mit Kursen zu spezialisierten Themen an einer Universität im Ausland zu erwerben.

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