Start | Patentanwalt/Patentanwältin

Tätigkeitsmerkmale

Patentanwälte und Patentanwältinnen sind akademisch ausgebildete AkademikerInnen eines technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Faches, die sich im Rahmen einer PatenanwaltanwärterInnenschaft zusätzliche juristische Qualifikationen erwerben.

Patentanwälte und Patentanwältinnen beraten MandantInnen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, welches Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designschutz), Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Typografieschutz, Sortenschutz Halbleiterschutz, Kennzeichen- und Musterwesen sowie Lizenzverträge umfasst.

Patentanwälte/Patentanwältinnen sind zur berufsmäßigen Vertretung vor dem Patentamt, vor dem Obersten Patent- und Markensenat sowie in Angelegenheiten des Sorten- und des Musterschutzes vor den zuständigen Verwaltungsbehörden berechtigt.

Auf den oben genannten Gebieten sind sie auch zur berufsmäßigen Mit-Vertretung befugt (z.B. neben dem Rechtsanwalt, vor den ordentlichen Gerichten und Strafgerichten).

Sie erstellen außerdem Gutachten (z.B. zu der Frage der Patentfähigkeit einer Erfindung, der Gültigkeit oder des Schutzumfanges eines Patentes oder anderen gewerblichen Schutzrechtes).

Siehe auch den Beruf Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

Bereits vor der Ausbildung ist ein naturwissenschaftliches und technisches Verständnis nötig, weiters

  • Ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache (auch der spezifischen technischen Begriffe)
  • Fähigkeit, komplexe Sachverhalte rasch zu verstehen
  • Abstraktionsvermögen
  • Präzises Formulieren in Wort und Schrift
  • Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke
  • Gute Allgemeinbildung

 

Wichtig ist das Beherrschen einer Fremdsprache, vor allem falls die Prüfung zum European Patent Attorney angestrebt wird.

Die Prüfungsunterlagen sind nämlich in drei Sprachen vorhanden, da einige der bei der Prüfung zu verwertenden Dokumente nicht in Deutsch, sondern nur entweder in Englisch oder Französisch vorgelegt werden.

Das Tätigkeitsfeld des Patentanwaltes/der Patentanwältin ist im Patentanwaltsgesetz geregelt! 

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich in Patentanwaltskanzleien, Patent-, Lizenz- und Vertragsabteilungen von großen Unternehmen verschiedenster Branchen. Sie arbeiten in oder für Technologiekonzerne:Wasserkraftwerke, Zellstoff- und Papierindustrie, Metall verarbeitende Industrie und Stahlindustrie.

Möglich ist auch die Tätigkeit in Forschungsinstituten und bei Behörden (Patentämter).

Der Berufseinstieg - nach dem Studium und entsprechenden Vorkenntnissen - erfolgt meist als MitarbeiterIn bzw. PatentingenieurIn (Durchführung von Patent- und Markenrecherchen, Ausarbeitung von Patentanmeldungen, Bescheidserwiderungen und Einsprüchen).

Ein Praktikum als PatentanwaltsanwärterIn ist bei einem/einer Patentanwalt/Patentanwältin möglich.

 

Patentanwältinnen/Patentanwälte sind oft an der Schnittstelle zwischen ErfinderInnen und dem Management tätig. Im Rahmen von innovativen Erfindungen sichern sie geistiges Eigentum und steigern somit den Unternehmenswert. Innovationen sind für ein Unternehmen von Bedeutung um anspruchsvolle und oft kurzlebige Trends zu immaterielle Werte zu schützen und letztlich damit Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Die Nachfrage nach Beraterfunktionen sowie die zunehmende Anzahl von Patentstreitigkeiten bzw. die Nachahmung zwischen Wettbewerbern (z.B. Smartphone-Hersteller) dürfte Zukunftsperspektiven eröffnen.

Patentanwältinnen/-anwälte werden zudem auch von Unternehmen konsultiert, die Patentwerte anderer Firmen schätzen lassen möchten, bevor sie diese übernehmen (vgl. Interview mit dem Chemiker und Patentanwalt Thomas Seuß auf academics.at).

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Rechtsanwalt/-anwältin", dem der Beruf "Patentanwalt/Patentanwältin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Patentanwälte/Patentanwältinnen sind ausgebildete AkademikerInnen, die im Rahmen einer Patenanwalt-Anwärterschaft zusätzlich juristische Qualifikationen erwerben.

Fachleute müssen nämlich in der Lage sein, eine Erfindung zu verstehen, um sie beschreiben zu können; dies ist bei klassischen Rechtsberufen ohne technische bzw. naturwissenschaftliche Vorbildung nicht üblich.

In Stellenausschreibungen werden oft Kenntnisse in bestimmten Fachrichtungen bevorzugt, z.B. Elektrotechnik, Maschinenbau oder Physik – sowie Grundkenntnisse anderer Fachgebiete.

Es gibt auch Studiengänge aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen mit Schwerpunkt Maschinenbau. Infos bitte an den Hochschulen einholen!

Die Ausbildung zum/zur Patentanwalt/Patentanwältin ist dreigliedrig und umfasst einen theoretischen Teil, einen Praxisteil und eine Abschlussprüfung.

Die Zulassung zum praktischen Teil der Ausbildung als PatentanwaltsanwärterIn erfordert die Vollendung der Studien technischer oder mathematisch-naturwissenschaftlicher Fächer an einer inländischen Universität oder Nostrifizierung eines entsprechenden ausländischen akademischen Grades. Es ist eine mindestens fünfjährige Praxiszeit als PatentanwaltsanwärterIn zu absolvieren. Nach Abschluss der Praxiszeit ist die Patentanwaltsprüfung abzulegen. (Vgl. patentanwalt.at, Stand: 2019, Dezember).

Für ehemalige Mitglieder des Patentamtes, für ZiviltechnikerInnen und für langjährige PatentsachbearbeiterInnen aus Industriepatentabteilungen gibt es Sonderregelungen.

Tagesaktuelle Infos zur Ausbildung und zum Berufsrecht bitte bei der Österreichischen Patentanwaltskammer einholen!

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Es besteht eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsangeboten, postgradualen Ausbildungen und Universitätslehrgängen. Gefragt ist die Ausbildung zum European Patent Attorney (diese Ausbildung wird meist intern von den Unternehmen organisiert).

Die Prüfung zum European Patent Attorney wird in drei Sprachen gestaltet (Deutsch, Englisch und Französisch). Alle Unterlagen sind in drei Sprachen vorhanden und man muss mindestens zwei davon gut verstehen, um die Aufgaben korrekt bearbeiten zu können.

 

Der Beruf des Patentanwaltes/der Patentanwältin ist ein freier Beruf und unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Die Berufsausübung erfordert jedoch die Eintragung in die von der Patentanwaltskammer geführte Liste der Patentanwälte. Für EWR-Bürger mit entsprechender Ausbildung besteht ein entsprechendes Sonderverzeichnis.

Rechte und Pflichten der Patentanwält/Patentanwältinnen sind im Patentanwaltsgesetz geregelt, siehe österr. Rechtsinformationssystem - RIS. Neuerungen sind in der jeweils aktuellen Patent- und Markenrechts-Novelle enthalten.

Als European Patent Attorney kümmern sich Fachleute um die weltweite Erlangung, Durchsetzung und Lizenzierung von Schutzrechten (als zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt).

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