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Tätigkeitsmerkmale

RechtspflegerInnen unterstützen RichterInnen an Landes- und Bezirksgerichten bei einfachen und oft auftretenden Rechtsangelegenheiten. Sie übernehmen Aufgaben in den Bereichen Grundbuch und Firmenbuch, leiten Exekutionsverfahren ein, führen Nachlassverwaltungen durch und vermitteln in Zivilprozessen und in Außerstreitverfahren. RechtspflegerInnen vernehmen beispielsweise ZeugInnen und Sachverständige und erlassen Vollstreckungsbescheide bei säumigen SchuldnerInnen. Weiters setzen sie Unterhaltszahlungen für Kinder, Ordnungs- und Zwangsgelder fest und organisieren bei Nichterfüllung der offenen Forderungen Exekutionen und Pfändungen.
 

  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten vor allem Landes- und Bezirksgerichte.
 

Die Berufsaussichten sind stabil. RechtspflegerInnen arbeiten meist sehr eigenverantwortlich, daher sind Selbstständigkeit und Genauigkeit sehr wichtig.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GerichtsbediensteteR", dem der Beruf "RechtspflegerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum/zur RechtspflegerIn ist eine erfolgreich abgelegte Matura oder Berufsreifeprüfung und die österreichische Staatsbürgerschaft.

Vor der Zulassung müssen BewerberInnen in einer Gerichtskanzlei arbeiten. Anschließend ist die Gerichtskanzleiprüfung sowie die Prüfung für den Fachdienst bei Gericht erfolgreich abzulegen. Die Kanzlei- und Fachdienstausbildung samt Prüfungen dauert rund 1,5 Jahre.

Danach erfolgt die eigentliche RechtspflegerInnen-Ausbildung, die weitere 3 Jahre dauert. Sie umfasst die Tätigkeit bei Gericht mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem angestrebten Arbeitsgebiet und die Teilnahme an einem Grundlehrgang sowie einem Arbeitsgebietslehrgang. In dieser Zeit sind 2 weitere Teilprüfungen zu absolvieren. Informationen siehe auch Bundesministerium für Justiz oder Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs - VDRÖ

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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