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Tätigkeitsmerkmale

HafenmeisterInnen beaufsichtigen Hafenanlagen. Dabei überwachen sie die Bewegung der Schiffe und sind für die Sicherheit und die Verwaltung der Häfen zuständig. HafenmeisterInnen sind über Schiffe und Ladung informiert und achten darauf, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Ebenso teilen sie das Personal zum Be- und Entladen der Schiffe ein, überwachen die geltenden Verwaltungsvorschriften und berechnen die Gebühren, die sie dann mit der zuständigen Behörde verrechnen.
 

  • Bereitschaft am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft in den Abendstunden zu arbeiten
  • Durchsetzungsvermögen
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Zahlen
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Häfen (Hafenamt, Schifffahrts- und Verkehrsbetriebe)
  • Jachthäfen (Segelvereine, private oder kommunale Betreiber der Marinas)

Der Schiffsverkehr nimmt allgemein zu. Bedeutende österreichische Häfen, wie etwa die Wiener Häfen, haben gute Umsatzzahlen und werden regelmäßig erweitert. Dennoch gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Stellen für HafenmeisterInnen. Aufgrund der gewandelten Organisationsstruktur der Häfen werden HafenmeisterInnen weniger nachgefragt.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Sicherheits- und Bewachungspersonal (m/w)", dem der Beruf "HafenmeisterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

HafenmeisterInnen werden von der Behörde geprüft, bestellt und vereidigt. Voraussetzung für ihre Bestellung sind eine EWR-Staatsangehörigkeit, die erforderliche geistige und körperliche Eignung und persönliche Verlässlichkeit. Weiters müssen sie durch eine Prüfung belegen, dass sie mit den Verwaltungsvorschriften über die Schifffahrt und die Reinhaltung der Gewässer vertraut sind. HafenmeisterInnen müssen einen Befähigungsausweis für das betreffende Gewässer, an dem der Hafen liegt, vorweisen können.
 

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