Start | JuristIn (Verwaltung)

Tätigkeitsmerkmale

VerwaltungsjuristInnen sind im Bereich der Öffentlichen Verwaltung tätig. Alle VerwaltungsjuristInnen vereint, dass sie in der Vollziehung der Gesetze tätig sind.

Der genaue Tätigkeitsbereich variiert jedoch nach Einsatzgebiet (Gebietskörperschaften des Bundes, der Länder und der Gemeinden, zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaft, das Amt der Landesregierung, das Bundeskanzleramt).

Zu den Aufgabenbereichen zählen neben dem Vollzug auch legistische Aufgaben:

  • Entwurf von Gesetzen
  • Erarbeiten von Gesetzesvorschlägen (Gesetzentwürfe in eine gesetzmäßige Fassung bringen oder die im Parlament zu beschließenden Gesetze begutachten)
  • Erarbeiten bzw. Begutachten von Verordnungen, welche das Handeln der jeweiligen Behörde nach außen regeln
  • Erarbeiten bzw. Begutachten von Erlässen, welche das Handeln innerhalb der jeweiligen Behörde regeln
  • Verfassen von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und -änderungen sowie Kommentare, die die Anwendung von Gesetzen verständlich machen
  • u.v.a.

 

VerwaltungsjuristInnen wenden die Bestimmungen der Gesetze auf die jeweiligen Einzelfälle an, achten auf deren Einhaltung und verfolgen diese im Falle von Übertretungen.

Siehe auch die Berufe RechtspflegerIn und JuristIn für Wirtschaftsrecht.

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke
  • Strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
  • Gute Allgemeinbildung
  • Hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität)
  • Entscheidungssicherheit
  • Psychische Stabilität und Belastbarkeit
  • Fremdsprachenkenntnisse: z.B. Englisch

 

Formale Voraussetzungen für die Ausübung juristischer Kernberufe sind z.B:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (Beruf gehört zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung)

Der Anwaltsberuf kann unter bestimmten Voraussetzungen auch von Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ausgeübt werden.

  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
  • Erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben

Im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung (z.B. Sicherheitsdirektion, Finanzämter) und der mittelbaren Bundesverwaltung (z.B. Gewerberecht) besteht die Tätigkeit von VerwaltungsjuristInnen vor alle im Vollzug von Gesetzen und Verordnungen.

Neben einer Betätigung Anwalt/Anwältin oder RichterIn gibt es weitere, vielseitige Berufsbilder. internationalen Kanzleien und Steuerberatungen, Versicherungen sowie im Consultingbereich. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen zusätzlich in Form von wissenschaftlicher Tätigkeit an Universitäten.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "JuristIn", dem der Beruf "JuristIn (Verwaltung)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Voraussetzung ist, wie für alle juristischen Kernberufe, ein abgeschlossenes entsprechendes Diplom- oder Masterstudium an einer Universität in Österreich:

Uni: Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck); Jus an der Sigmund-Freud-Privatuniversität (Spezialisierung: Privatrechte Rechtsgestaltung oder Hoheitliche Schutzgewähr). Das Studium Wirtschaftsrecht als Bachelor/Masterstudium an der WU Wien (LL.M.) erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für das Ergreifen der juristischen Kernberufe.

Nach dem abgeschlossenen Studium folgt die Gerichtspraxis und danach die spezifische Berufsausbildung, die für die einzelnen Rechtsberufe unterschiedlich gestaltet ist.

Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als pdf auf der Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Form von Vorträgen, Seminaren und Tagungen angeboten. Zudem gibt es postgraduale Lehrgänge bzw. Universitätslehrgänge.

Masterprogramme zur weiteren Spezialisierung:

Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht, Europarecht, Internationales Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht, Master of Laws im Versicherungsrecht.

Studienrichtungen, die lediglich für bestimmte Bereiche qualifizieren, wie Steuerberatung, Bank- und Finanzmanagement, Wirtschaftsmanagement, Unternehmensberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Human Resource Management:

Uni: Z.B. Wirtschaft und Recht (Uni Klagenfurt), Recht und Wirtschaft (Uni Salzburg) sowie der Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (JKU Linz).

FH: Z.B. Tax Management (FH Campus Wien), sowie die Bachelorstudiengänge Management & Recht oder International Business & Law (beide am MCI Innsbruck).

Nähere Infos bieten die AnsprechpartnerInnen der Fachhochschulen und Universitäten!

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