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Tätigkeitsmerkmale

GlasmacherInnen stellen verschiedene Gegenstände aus Glasschmelze her, z.B. Vasen, Schüsseln, Krüge, Trinkgläser, Ziergegenstände, Figuren und vieles mehr. Ein typisches Werkzeug ist dabei die sogenannte Glasmacherpfeife, mit der sie ein Stück der erhitzten dickflüssigen Glasmasse ("Glasschmelze") aufnehmen und durch Einblasen von Luft und durch Bearbeitung mit verschiedenen Werkzeugen in die gewünschte Form bringen können (Glasbläserei). Diese handwerklichen Techniken der Glaserzeugung werden heute wieder häufig angewandt, da die Nachfrage nach kunstvoll gefertigten Glasprodukten zunimmt. Der Lehrberuf "Glasmacherei" stellt eine wichtige Ergänzung zu den anderen Berufen im Glasbereich dar (GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn, GlaserIn, HohlglasveredlerIn), die alle mit der Bearbeitung fertiger Rohprodukte (Hohlglas oder Flachglas) befasst sind (Eingravieren oder Einschleifen von Mustern und Facetten, Bemalen, Beschichten, Verformen, Zuschneiden usw.), während die GlasmacherInnen ihre Produkte aus der Glasschmelze formen.

Die Tätigkeiten der GlasmacherInnen sind vielseitig. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen dem Handglasmachen durch Handarbeit und Mundblasen einerseits und dem Maschinenglasmachen andererseits. Das Handglasmachen wird in Hafenofenbetrieben durchgeführt. Vor Arbeitsbeginn der GlasmacherInnen wird das Glasgemenge vom Schmelzpersonal in Glashäfen gefüllt und über Nacht (etwa 10 Stunden) bei Temperaturen von 1430 bis 1480 °C zu blasenfreiem Glas verschmolzen. Nach Abkühlen der Glasschmelze auf etwa 1000 bis 1100 °C können GlasmacherInnen ihre Arbeit meist in den frühen Morgenstunden beginnen. Sie arbeiten im Gruppenakkord auf der Arbeitsbühne vor den Hafenöfen innerhalb einer Werkstelle das schmelzflüssige Glas zu den Glasendprodukten aus. Unter Handarbeit und Mundblasen versteht man, dass die GlasmacherInnen mit Hilfe einer Glasmacherpfeife einen Glastropfen bzw. Glasposten aus der zähflüssigen Glasmasse entnehmen. Diesen formen sie durch ständiges Drehen und Blasen im Wälzelholz oder Löffel vor und schließlich formen sie ihn in den Model (Holz- oder Metallform) fertig. Bei mehrteiligen Gläsern, zum Beispiel Kelchgläsern, werden Stiele und Boden von anderen GlasmacherInnen durch manuelles Formen bzw. maschinelles Pressen angefertigt. Nach Abschluss der Formgebungsarbeit tragen sie die fertigen Artikel mit langen Eisengabeln in den Kühlofen ein. Diese Glasprodukte können Trinkgläser, Vasen, sonstige Glaswaren zur Verwendung bei Tisch sowie Geschenkartikel sein.

Beim Maschinenglasmachen greifen die GlasmacherInnen für die Glaserschmelzung, die Heißformgebung sowie für die Verarbeitung und Veredlung des Glases auf technische Einrichtungen zurück. Hierbei bedienen, programmieren und überwachen sie die teil- und vollautomatisierten Glasherstellungsmaschinen und –anlagen. Das sind zum Beispiel Automaten zum Glasblasen und -pressen, Heißvergütungsanlagen, Kühlöfen aber auch Kaltvergütungsanlagen. Sie führen im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit auch regelmäßige oder stichprobenartige Kontrollen (visuelles Prüfung am Leuchtschirm, Messen mit Profil-Laser u.Ä.) an den jeweiligen Zwischenprodukten und dem Endprodukt durch und stimmen sich bei Bedarf mit Kollegen, Kolleginnen und Vorgesetzten über Konsequenzen und zu ergreifende Maßnahmen aus den Ergebnissen der Qualitätskontrollen ab.

Die wichtigsten Tätigkeiten der GlasmacherInnen sind die Bedienung des Schmelzofens zur Herstellung der Glasschmelze (Bestücken, Einstellen, Steuern), das Entnehmen und Formen der glühenden Glasmasse mit der Glasmacherpfeife oder dem Hefteisen, das Aufblasen der Grundform eines Werkstückes mit der Glasmacherpfeife, das Formen des Glases mit Formwerkzeugen (Löffel, Motzklotz), das Anbringen von Stielen, Bodenplatten, Henkeln und Verzierungen, das Feinbearbeiten der Gläser und das Stapeln und Verpacken der fertigen Produkte. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören auch das Pflegen, Warten und instand halten der Formen, Maschinen und Anlagen ihres Bereiches.

GlasmacherInnen stellen verschiedene Gegenstände aus Glasschmelze her, z.B. Vasen, Schüsseln, Krüge, Trinkgläser, Ziergegenstände, Figuren und vieles mehr. Ein typisches Werkzeug ist dabei die sogenannte Glasmacherpfeife, mit der sie ein Stück der erhitzten dickflüssigen Glasmasse ("Glasschmelze") aufnehmen und durch Einblasen von Luft und durch Bearbeitung mit verschiedenen Werkzeugen in die gewünschte Form bringen können (Glasbläserei). Diese handwerklichen Techniken der Glaserzeugung werden heute wieder häufig angewandt, da die Nachfrage nach kunstvoll gefertigten Glasprodukten zunimmt. Der Lehrberuf "Glasmacherei" stellt eine wichtige Ergänzung zu den anderen Berufen im Glasbereich dar (GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn, GlaserIn, HohlglasveredlerIn), die alle mit der Bearbeitung fertiger Rohprodukte (Hohlglas oder Flachglas) befasst sind (Eingravieren oder Einschleifen von Mustern und Facetten, Bemalen, Beschichten, Verformen, Zuschneiden usw.), während die GlasmacherInnen ihre Produkte aus der Glasschmelze formen.

Die Tätigkeiten der GlasmacherInnen sind vielseitig. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen dem Handglasmachen durch Handarbeit und Mundblasen einerseits und dem Maschinenglasmachen andererseits. Das Handglasmachen wird in Hafenofenbetrieben durchgeführt. Vor Arbeitsbeginn der GlasmacherInnen wird das Glasgemenge vom Schmelzpersonal in Glashäfen gefüllt und über Nacht (etwa 10 Stunden) bei Temperaturen von 1430 bis 1480 °C zu blasenfreiem Glas verschmolzen. Nach Abkühlen der Glasschmelze auf etwa 1000 bis 1100 °C können GlasmacherInnen ihre Arbeit meist in den frühen Morgenstunden beginnen. Sie arbeiten im Gruppenakkord auf der Arbeitsbühne vor den Hafenöfen innerhalb einer Werkstelle das schmelzflüssige Glas zu den Glasendprodukten aus. Unter Handarbeit und Mundblasen versteht man, dass die GlasmacherInnen mit Hilfe einer Glasmacherpfeife einen Glastropfen bzw. Glasposten aus der zähflüssigen Glasmasse entnehmen. …

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
GlasmacherIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Glasergewerbe (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Glas bearbeitende/verarbeitende Industrie einschließlich der Flachglasschleiferbetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.06.2023
01.06.2023
Glashütten-Industrie: Bereich Flachglas (Arbeiter)
gültig ab 01.06.2023
01.06.2023
Glashütten-Industrie: Bereich Hohlglas (Arbeiter)
gültig ab 01.06.2023
01.06.2023
Glashütten-Industrie: Firma "D. Swarovski und Co." (Arbeiter)
gültig ab 01.06.2023
01.06.2023
  • Handgeschicklichkeit: Kalt- und Warmbehandeln von Glas;
  • Fingerfertigkeit: Glas mit Formwerkzeugen formen, Stiele und Henkel anbringen;
  • Auge-Hand-Koordination: Grundformen mit der Glasmacherpfeife aufblasen;
  • Sehvermögen: Feinarbeiten an Gläsern durchführen;
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: glühende Glasmasse entnehmen und formen;
  • technisches Verständnis: Schmelzöfen zur Herstellung der Glasschmelze einstellen und steuern.

Betriebe/Lehrbetriebe:
GlasmacherInnen arbeiten in kleinen und mittleren Betrieben der glaserzeugenden Industrie und in Betrieben des Glashandwerks. Auch Glashütten bieten Beschäftigungsmöglichkeiten.

Lehrstellensituation:
Der Lehrberuf "GlasmacherIn" wird sehr selten erlernt. In manchen Jahren gibt es gar keine Lehrlinge, und ansonsten auch nur jeweils einen Lehrling in ganz Österreich (derzeit in der Steiermark)!

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf wurde in den vergangenen 10 Jahren nur von 2 Personen erlernt. Beide waren Männer.

Berufsaussichten:
Die österreichische Glasindustrie ist stabil, hängt jedoch stark von der Entwicklung des Bausektors und der gesamtwirtschaftlichen Lage ab. Ausländische Betriebe, die kostengünstiger produzieren, stellen eine große Konkurrenz dar. Daher sind die Beschäftigungszahlen der Glasindustrie leicht rückläufig.

Beschäftigungsaussichten:
Trotz der zunehmenden Technisierung und Automatisierung der Glasindustrie, besteht weiterhin Nachfrage sowohl nach industriell als auch nach handwerklich produzierten Glasprodukten. Es gibt Bedarf an qualifizierten Fachkräften und die Beschäftigungsaussichten im Lehrberuf GlasmacherIn sind stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Glasproduktionsfachkraft (m/w)", dem der Beruf "GlasmacherIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
GlasmacherIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 0 0 1 1 1 0 0 1 1 1
weiblich 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
gesamt 0 0 1 1 1 0 0 1 1 1
Frauenanteil - - 0,0% 0,0% 0,0% - - 0,0% 0,0% 0,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Fachschule für Glastechnik (Ausbildungszweige "Flachglas", "Hohlglas" oder "Technisches Glas" (Kramsach/Mariatal in Tirol)).

Eine weiterführende Bildungsmöglichkeit zur Erreichung eines höheren Bildungsabschlusses bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs ist der Aufbaulehrgang für Glastechnik, der an der Glasfachschule in Kramsach/Mariatal (Tirol) geführt wird.

Weiterbildung: Fachspezifische Weiterbildungskurse werden für GlasmacherInnen kaum angeboten. Weiterbildungserfordernisse bestehen eventuell in den Bereichen "Glasveredelungsverfahren" (Gravur- und Schleiftechniken, Glasmalerei usw.), "Glasgestaltung" (Entwurf von Modellgläsern, Ornamente und andere Gestaltungselemente, Computereinsatz in der Entwurfsarbeit usw.) oder "Geschichte der Glasgestaltung" und "historische Gläser" (für allfällige Nachbildungen oder Restaurierungsarbeiten an wertvollen alten Gläsern).

Aufstiegsmöglichkeiten:

GlasmacherInnen können zu WerkstättenleiterInnen und MeisterInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für GlasmacherInnen im reglementierten Gewerbe "GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn, HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn, GlasbläserIn und Glasinstrumentenerzeugung" (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).

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