Start | ChoreografIn

Tätigkeitsmerkmale

Choreografen/Choreografinnen entwickeln, gestalten und leiten Tänze für Opern- und Ballettaufführungen sowie Theaterstücke, Musicals, Musikrevuen, Performances oder Fernsehshows. Sie verleihen der Choreografie die künstlerische Form und Ausdruckskraft.

Sie kümmern sich um den reibungslosen Ablauf der Proben, studieren mit den TänzerInnen einzelne Bewegungen und tänzerische Elemente ein, konzipieren die Abläufe und dokumentieren diese in Form schriftlicher Aufzeichnungen.

Choreografen/Choreografinnen suchen sich z.B. Romane oder Filme um diese in Bewegung umzusetzen. Dazu studieren sie die Vorlage, die Musik und Videoaufzeichnungen. Nicht immer steht eine bestimmte Geschichte oder Handlung im Zentrum. Sie entwickeln das Bühnengeschehen auch aus abstrakten Stoffen und Motiven. Sie besetzen die Rollen mit angemessenen KünstlerInnen bzw. TänzerInnen. Sie korrigieren die Haltung und Ausführung der TänzerInnen bei den Proben und zeigen ihnen Tanzschritte.

Zusammen mit dem Regieteam bestimmen sie Bühne, Licht und Kostüme der Inszenierung. Die Tätigkeit erfordert die Zusammenarbeit mit vielen beteiligten Personen auch mit Kostüm- und BühnenbildnerInnen und InspizientInnen.

Siehe auch die Berufe TanzpädagogIn, KunstpädagogIn und KunsttherapeutIn.

  • Musikalität und Rhythmusgefühl
  • Empathievermögen
  • Organisationsgeschick
  • Physische Belastbarkeit
  • Disziplin und Ausdauer

 

Wichtig ist auch die Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten und zur Mobilität (Aufführungen an verschiedenen Orten, am Abend und am Wochenende).

Choreografen/Choreografinnen arbeiten im Theaterbereich und überall dort, wo zur Unterhaltung oder zu sportlichen Zwecken Bewegungsabläufe koordiniert und inszeniert werden müssen: Z.B. Modeschauen, Events, Showeinlagen, Eiskunstlaufwettbewerbe.

Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere an Opern- und Operettenhäusern, an Theater- und Musicalbühnen, in Film- und Fernsehstudios sowie bei Kulturveranstaltern.

Tanz und Bewegung ist neben ökonomischen, ökologischen, sozialen und ethischen Verhältnissen tendenziell durch transnationale und globale technologische Bedingungen beeinflusst.

Vor allem im Rahmen der Medizin und in der Bewegungs- und Musiktherapie werden immer wieder erstaunliche Erkenntnisse gemacht, etwa bei Parkinson-PatientInnen und Menschen mit verschiedenen psychischen und physischen Störungen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TänzerIn", dem der Beruf "ChoreografIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Choreografen/Choreografinnen sind üblicherweise ausgebildete TänzerInnen (z.B. BühnentänzerIn), die selbst Tanzelemente beherrschen um sie den TänzerInnen bei den Proben vorzeigen zu können. Um als Choreograf/Choreografin tätig zu sein, ist üblicherweise eine mehrjährige Berufserfahrung nötig.

 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Möglichkeiten zur Vertiefung der Ausbildung bieten Universitätslehrgänge (z.B. Kulturmanagement, Art & Economy, Musik & Recht). Fort- und Weiterbildung erfolgt zudem im Rahmen der praktischen Ausübung sowie durch Teilnahme an Symposien und Workshops.

Es kann auch eine Zusatzausbildung als MusiktherapeutIn angestrebt werden (siehe MusiktherapeutIn). Das Musiktherapiegesetz (MuthG) regelt die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie in Österreich. Weitere Infos zur Berufsberechtigung bietet die Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, URL: www.sozialministerium.at.

Choreografen/Choreografinnen können selbstständig (freiberuflich) im Rahmen des freien Gewerbes tätig sein. Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet grundsätzlich freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe, deren Anmeldung und Ausübung an verschiedene Voraussetzungen gebunden ist.

Die Ausübung der schönen Künste ist vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Zur Personengruppe der KünstlerInnen zählen z.B. MusikerInnen, SchauspielerInnen, SängerInnen, DirigentInnen, TänzerInnen.

Die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe auf der Website der WKO und des Bundesministeriums BMDW.

Diese Berufe könnten Sie auch interessieren ...

Uber weitere Berufsvorschläge
Weitere Berufe aus dem Bereich "Medien, Grafik, Design, Druck, Kunst, Kunsthandwerk" anzeigen
Suche
AMS
Suchportal