Start | KostümbildnerIn

Tätigkeitsmerkmale

KostümbildnerInnen entwerfen und gestalten die Kostüme der SchauspielerInnen in Theater-, Musical- und Opernaufführungen, für Fernsehsendungen und Filme. Ziel ist es, mithilfe der Kostüme den Charakter und die Persönlichkeit der dargestellten Figuren zum Ausdruck zu bringen. Bevor KostümbildnerInnen ihre Entwürfe anfertigen, setzen sie sich mit dem Inhalt des Stücks oder des Films auseinander und beachten die Epoche der Handlung.

Darauf aufbauend entwickeln sie ein Konzept, das sie z.B. mit den RegisseurInnen besprechen, sie erstellen Skizzen und digitale Entwürfe, die später für die Produktion der Kostüme herangezogen werden. KostümbildnerInnen kaufen das erforderliche Material zur Herstellung der Kostüme ein, sie kalkulieren die Kosten und überwachen die Fertigung in den Schneidereien. Anschließend überprüfen sie bei der Anprobe mit den DarstellerInnen, ob die Kleidungsstücke passen und nehmen, falls nötig, Änderungen vor. Zudem achten sie darauf, dass die Kostüme termingerecht hergestellt werden.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Skizzen und Designs erarbeiten
  • Geeignete Materialien und Stoffe auswählen
  • Budget für die Kostüme verantworten
  • Produktionsprozess überwachen
  • Anproben vornehmen
  • Zeitplan erstellen und kontrollieren
  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Gutes Sehvermögen
  • Handwerkliche Geschicklichkeit
  • Interesse für Textilien
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Mode und Trends
  • Technisches Verständnis

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Theater
  • Film- und Rundfunkgesellschaften
  • Schauspielhäuser
  • Musiktheater und Opernhäuser
  • Kleinkunstbühnen 
  • Kostümverleih

Berufe in den Bereichen Kunst und Medien besitzen generell eine hohe Anziehungskraft, sodass die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt relativ groß ist. Viele Berufe im Kunst- und Medienbereich werden häufig auf freiberuflicher bzw. selbstständiger Basis ausgeübt, auch sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse sind keine Seltenheit. Die Berufsaussichten für KostümbildnerInnen sind eingeschränkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BekleidungsgestalterIn", dem der Beruf "KostümbildnerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität, insbesondere im Bereich Design und Mode. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel Schnittzeichnen, Nähtechniken, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung und Präsentation, Modegeschichte und Modetheorie.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an Universitäten und Fachhochschulen z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie:

  • Modedesign
  • Haute Couture
  • Mode- und Entwurfzeichnen
  • Neue Textilien
  • Fashion Technology
  • Modemarketing

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in Produktmanagement und Qualitätsmanagement.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Leitungsfunktionen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Handwerk der DamenkleidermacherInnen" oder des freien Gewerbes "Herstellung von zeichnerischen Entwürfen für Bekleidungsstücke nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten (Modedesign)" möglich. 

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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