Das Berufslexikon informiert über Aufgaben und Tätigkeiten in den Berufen, über Berufsanforderungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, Berufsaussichten, Anfangseinkommen und vieles mehr.
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KostümbildnerInnen entwerfen und gestalten die Kostüme der SchauspielerInnen in Theater-, Musical- und Opernaufführungen, für Fernsehsendungen und Filme. Ziel ist es, mithilfe der Kostüme den Charakter und die Persönlichkeit der dargestellten Figuren zum Ausdruck zu bringen. Bevor KostümbildnerInnen ihre Entwürfe anfertigen, setzen sie sich mit dem Inhalt des Stücks oder des Films auseinander und beachten die Epoche der Handlung.
Darauf aufbauend entwickeln sie ein Konzept, das sie z.B. mit den RegisseurInnen besprechen, sie erstellen Skizzen und digitale Entwürfe, die später für die Produktion der Kostüme herangezogen werden. KostümbildnerInnen kaufen das erforderliche Material zur Herstellung der Kostüme ein, sie kalkulieren die Kosten und überwachen die Fertigung in den Schneidereien. Anschließend überprüfen sie bei der Anprobe mit den DarstellerInnen, ob die Kleidungsstücke passen und nehmen, falls nötig, Änderungen vor. Zudem achten sie darauf, dass die Kostüme termingerecht hergestellt werden.
Typische Tätigkeiten sind z.B.:
Das Bild zeigt einen Modedesigner, der an einem Kleidungsstück arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt eine Modedesignerin, die an einer Nähmaschine arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild sind zwei Kostümbildnerinnen zu sehen, die an einem Kleidungsstück arbeiten.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt zwei Kostümbildnerinnen, die über Kleidungsstücke an einem Tisch diskutieren.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt eine Kostümbildnerin, die an einem Laptop arbeitet, umgeben von Kleidung und Stoffmustern.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt einen Modedesigner, der an einem Schnittmuster arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt zwei Bekleidungsfertigerinnen, die in einer Schneiderei arbeiten, wobei eine Person Stoff zuschneidet und die andere diesen hält.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt eine Bekleidungsfertigerin, die an einer Schneiderpuppe arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt eine Bekleidungsfertigerin, die an einer Schneiderpuppe mit einem Kleidungsstück arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt Bekleidungsfertigerinnen, die in einer Werkstatt mit Textilien arbeiten.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild ist eine Modistin zu sehen, die an einem Hut arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioEine ModistIn arbeitet an einem Hut und setzt ihn einer Person auf.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild ist eine Modistin zu sehen, die einer Kundin einen Hut anpasst.
© AMS / Das MedienstudioHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:
Berufe in den Bereichen Kunst und Medien besitzen generell eine hohe Anziehungskraft, sodass die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt relativ groß ist. Viele Berufe im Kunst- und Medienbereich werden häufig auf freiberuflicher bzw. selbstständiger Basis ausgeübt, auch sogenannte prekäre Arbeitsverhältnisse sind keine Seltenheit. Die Berufsaussichten für KostümbildnerInnen sind eingeschränkt.
Stellenangebote in "alle jobs" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular in "alle jobs". Im Formular können Sie dann noch weitere Filter setzen.
Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität, insbesondere im Bereich Design und Mode. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel Schnittzeichnen, Nähtechniken, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung und Präsentation, Modegeschichte und Modetheorie.
Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:| Universitätsstudium textil-kunst-design (BA) (öffnen) Bachelorstudium (UNI) |
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Kunstuniversität Linz (öffnen) 4010 Linz, Hauptplatz 6 Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0, https://www.kunstuni-linz.at/ |
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| Universitätsstudium Fashion & Technology (MA) (öffnen) Masterstudium (UNI) |
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Kunstuniversität Linz (öffnen) 4010 Linz, Hauptplatz 6 Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0, https://www.kunstuni-linz.at/ |
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| Universitätsstudium textil-kunst-design (MA) (öffnen) Masterstudium (UNI) |
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Kunstuniversität Linz (öffnen) 4010 Linz, Hauptplatz 6 Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0, https://www.kunstuni-linz.at/ |
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| Universitätsstudium Design - Mode (Mag.art.) (öffnen) Diplomstudium |
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Universität für Angewandte Kunst Wien (öffnen) 1010 Wien, Oskar Kokoschka-Platz 2 Tel.: +43 (0)1 / 711 33 -0, Fax: +43 (0)1 / 711 33 -2089, https://www.dieangewandte.at |
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Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an Universitäten und Fachhochschulen z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie:
Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in Produktmanagement und Qualitätsmanagement.
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Leitungsfunktionen.
Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementierten Gewerbes "Handwerk der DamenkleidermacherInnen" oder des freien Gewerbes "Herstellung von zeichnerischen Entwürfen für Bekleidungsstücke nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten (Modedesign)" möglich.
Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden.
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.
Das Bild zeigt einen Modedesigner, der an einem Kleidungsstück arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt eine Modedesignerin, die an einer Nähmaschine arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild sind zwei Kostümbildnerinnen zu sehen, die an einem Kleidungsstück arbeiten.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt zwei Kostümbildnerinnen, die über Kleidungsstücke an einem Tisch diskutieren.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt eine Kostümbildnerin, die an einem Laptop arbeitet, umgeben von Kleidung und Stoffmustern.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt einen Modedesigner, der an einem Schnittmuster arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt zwei Bekleidungsfertigerinnen, die in einer Schneiderei arbeiten, wobei eine Person Stoff zuschneidet und die andere diesen hält.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt eine Bekleidungsfertigerin, die an einer Schneiderpuppe arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt eine Bekleidungsfertigerin, die an einer Schneiderpuppe mit einem Kleidungsstück arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioDas Bild zeigt Bekleidungsfertigerinnen, die in einer Werkstatt mit Textilien arbeiten.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild ist eine Modistin zu sehen, die an einem Hut arbeitet.
© AMS / Das MedienstudioEine ModistIn arbeitet an einem Hut und setzt ihn einer Person auf.
© AMS / Das MedienstudioAuf dem Bild ist eine Modistin zu sehen, die einer Kundin einen Hut anpasst.
© AMS / Das MedienstudioHinweis: Die gezeigten Fotos stammen aus einem Berufsfeld und können daher vom beschriebenen Einzelberuf abweichen.