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Tätigkeitsmerkmale

ZolldeklarantInnen vertreten Unternehmen sowie Import- oder Exportfirmen gegenüber der Zollbehörde. Sie sind für die fachgerechte Erledigung aller Zollformalitäten, die bei der Ein- und Ausfuhr von Gütern und Waren anfallen, zuständig. Dazu müssen sie sich umfassend mit den aktuellen Zollvorschriften auskennen.

ZolldeklarantInnen kalkulieren Transport- und Verpackungskosten und erstellen Speditionsausschreibungen. Sie bewerten Zollnebenabkommen und berechnen die Zolltarife sowie die anfallenden Steuern. Weiters prüfen sie stichprobenartig die importierten und exportierten Handelswaren und kontrollieren die mitgeführten Lieferpapiere.

Bei der Warenübernahme kontrollieren ZolldeklarantInnen die Beschaffenheit und die Verpackung der Ware. Der Großteil der Berechnungsarbeiten und Dokumentenerstellung erfolgt computergestützt.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Zollabwicklung im Import und Export
  • Transportdokumente erstellen
  • Zollabgaben berechnen
  • Umsatzsteuerrelevante Nachweise einholen
  • Abstimmung mit Behörden und Zollämtern
  • Sammelanmeldungen durchführen
  • Weitertransport der Waren organisieren
  • Berichte und Statistiken erstellen
  • Datenbanken pflegen
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Bereitschaft zu Schichtarbeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Fremdsprachenkenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Sinn für Zahlen

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Handelsunternehmen
  • Speditionsbetriebe
  • Produktionsbetriebe mit Außenhandelsbeziehungen
  • Zollämter
  • Öffentlicher Dienst

Durch den gemeinsamen Wirtschaftsraum der Europäischen Union sind kaum noch Zollschranken innerhalb Europa vorhanden, sodass sich der Tätigkeitsbereich von ZolldeklarantInnen einerseits vermindert und andererseits auf den Handel außerhalb Europas verlagert hat. Dies hat zu einem tendenziellen Rückgang der Nachfrage nach ZolldeklarantInnen geführt.

Zusätzliche Qualifikationen und Weiterbildungen in den Bereichen Zollwesen und Spedition können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "LogistikerIn", dem der Beruf "ZolldeklarantIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Grundlage für diesen Beruf bildet eine betriebswirtschaftliche oder kaufmännische Ausbildung an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Weitere Zugangsmöglichkeiten bieten Lehrausbildungen in den Bereichen Logistik und Spedition. Die Ausbildung bzw. Schulung zum/zur ZolldeklarantIn erfolgt im Betrieb. Dabei werden verschiedene Bereiche des Speditionswesens vermittelt.

ZolldeklarantInnen arbeiten mit verschiedenen Zoll-Softwareprogrammen, sodass grundlegende Kenntnisse im Bereich EDV vorteilhaft sind.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs oder Universitäten. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen im Bereich Zollwesen bietet z.B. die Zollakademie Austria.

Zudem können Weiterbildungen bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • International Business
  • Transportmanagement
  • Recht
  • Logistikmanagement
  • Handel
  • Betriebswirtschaft
  • Export
  • Datenbanken

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen wie LeiterIn der Zollabteilung oder AbteilungsleiterIn für Zoll- und Außenhandelsangelegenheiten.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Handelsgewerbe", "HandelsagentInnen" oder "Exportberatung" möglich. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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