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Tätigkeitsmerkmale

SteuerassistentInnen erledigen administrative und kaufmännische Tätigkeiten rund um steuerliche Angelegenheiten. Sie unterstützen ihre Vorgesetzten bei der Bearbeitung von Anträgen und Erklärungen, wie z.B. Steuererklärungen. Dazu erfassen, bewerten und kontrollieren sie die Angaben und eingereichten Belege auf ihre Richtigkeit und führen Berechnungen zu Gebühren und Abgaben durch. Außerdem bearbeiten sie Formulare zur Lohn-, Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftssteuer. SteuerassistentInnen führen auch Lohn- und Gehaltsverrechnungen durch. Sie wirken an Bilanzierungen mit und nehmen die laufenden betrieblichen Buchungen vor.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Anträge bearbeiten
  • Steuerformulare kontrollieren
  • Berechnungen und Belege überprüfen
  • Lohn- und Gehaltsverrechnungen durchführen
  • Schriftverkehr erledigen
  • Büroarbeiten durchführen
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Gerne im Büro arbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Kundenorientierung
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Zahlen

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Steuerberatungskanzleien
  • Wirtschaftstreuhandkanzleien
  • Finanzämter
  • Zollämter

Für Büro- und Verwaltungsberufe besteht insgesamt eine stabile Nachfrage, z.B. in der öffentlichen Verwaltung oder in Wirtschaftsberatungsbüros. Gut ausgebildete SteuerassistentInnen haben günstige Berufsaussichten. Vertiefende Ausbildungen in den Bereichen Betriebswirtschaft und Recht erhöhen zusätzlich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "SteuerassistentIn", dem der Beruf "SteuerassistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Als Ausbildung für Berufe in diesem Bereich kommen vor allem berufsbildende Schulen mit kaufmännischem Schwerpunkt, z.B. in den Bereichen Controlling und Accounting, in Betracht. Weiters sind Ausbildungen und Qualifikationen in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre sowie Wirtschafts-, Steuer- und Finanzrecht vorteilhaft.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen und Handelsschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungsinstitutionen wie BFI und WIFI sowie privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den folgenden Bereichen:

  • Steuerrecht
  • Finanzrecht
  • Finanzbuchhaltung
  • Controlling
  • Buchhaltungssysteme

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in erster Linie in Funktionen wie Teamleitung oder Abteilungsleitung. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es auch in beratenden Funktionen, in eigenverantwortlichen Bereichen, wie z.B. im Controlling, oder als BilanzbuchhalterIn, wofür eine Prüfung abzulegen ist.

Die selbstständige Berufsausübung als BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn und PersonalverrechnerIn ist nach der öffentlichen Bestellung beziehungsweise nach der Anerkennung der Bilanzbuchhaltungsbehörde möglich und erfordert eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung.

Es gelten weiters folgende Bedingungen:

  • Berufserfahrung
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Besondere Vertrauenswürdigkeit
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Aufrechte Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Berufssitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat

 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT).

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