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Tätigkeitsmerkmale

PrivatkundenberaterInnen sind in Banken für die Betreuung von PrivatkundInnen zuständig. Sie beraten diese über mögliche Finanzierungs- und Anlagenoptionen, unterstützen bei der Abwicklung von Geldangelegenheiten, z.B. bei der Kontoführung, und bieten Lösungsvorschläge in jeglichen finanziellen Angelegenheiten an. Weiters verkaufen sie verschiedene Bankprodukte wie Kredite, Wertpapiere, Versicherungen oder Vorsorge- und Leasingprodukte.

In persönlichen Kundengesprächen erstellen PrivatkundenberaterInnen individuelle, auf die KundInnen abgestimmte Angebote und informieren sie über Konditionen, wie z.B. die Vertragslaufzeit. Dazu erheben sie zunächst alle wichtigen Daten zur finanziellen Situation ihrer KundInnen, wie die Vermögens- und Einkommenssituation, sowie ihre Risikobereitschaft und Steuersituation. Sie sind die Ansprechperson ihrer KundInnen und helfen bei allen bankbezogenen Fragen und Problemen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Erstgespräche durchführen
  • Finanz- und Versicherungsangebote legen
  • Anfragen von KundInnen beantworten
  • Kreditfreigaben durchführen
  • Kundenbeziehungen pflegen
  • NeukundInnen gewinnen
  • Finanzierungen kontrollieren
  • Über Altersvorsorge beraten
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Beraten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Sinn für Zahlen
  • Überzeugungsfähigkeit

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Banken
  • Sparkassen
  • Hypothekenanstalten
  • Versicherungsgesellschaften
  • Private Finanzdienstleistungsunternehmen
  • Kreditwesen

Durch die zunehmende Digitalisierung im Banken- und Finanzbereich werden Finanzdienstleistungen nicht mehr nur von traditionellen Bankinstituten angeboten, sondern auch von finanztechnologischen Unternehmen, sogenannten FinTech. Zusätzlich ergeben sich durch neue technische Möglichkeiten neue Arbeitsformen, die zeit- und ortunabhängig sind, wodurch der Service-Bereich in Banken zunehmend eingeschränkt wird. Dieser Wandel trägt auch zu Veränderungen der Geschäftsmodelle und Anforderungen an MitarbeiterInnen bei. Daher sind weitere Umstrukturierungen und ein Rückgang der Beschäftigtenzahlen im Bankensektor zu erwarten.

Die Nachfrage nach PrivatkundenberaterInnen in Banken ist tendenziell gering. Fundierte Kenntnisse über die verschiedenen Bank- und Anlageprodukte sowie über aktuelle gesetzliche Bestimmungen im Bankwesen können die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Zusätzlich sind Fähigkeiten im Bereich Kundenakquisition vorteilhaft.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Bankkaufmann/-frau", dem der Beruf "PrivatkundenberaterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden kaufmännische und wirtschaftliche Ausbildungen an berufsbildenden Schulen. Ebenso bietet eine Lehre zum/zur Finanzdienstleistungskaufmann/-frau eine Zugangsmöglichkeit. Die spezifische Ausbildung zum/zur PrivatkundenberaterIn erfolgt in der Regel durch betriebsinterne Schulungen und Trainings. PrivatkundenberaterInnen müssen eine gute Kommunikationsbasis mit ihren KundInnen schaffen und über ein entsprechendes Know-how in den Bereichen Beratung und Finanzierung verfügen. Daher sind vertiefende Qualifikationen in den Bereichen Kommunikation, Betriebswirtschaftslehre, Finanzwesen, Bankmanagement, Wertpapier- und Leasingrecht oder Kreditwesen vorteilhaft.
 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen und Handelsschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. in den Bereichen Betriebswirtschaft oder Handel. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Neben internen Fortbildungen in Banken können Weiterbildungen auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Finanzmanagement
  • Bank- und Kapitalrecht
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Versicherungswesen
  • Wertpapierwesen
  • Leasing
  • Rechnungs- und Steuerwesen
  • Volkswirtschaftslehre
  • Vermögensberatung
  • Key Account Management

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen wie Abteilungs- oder Filialleitung. Entwicklungsmöglichkeiten bieten zudem Tätigkeiten im Bereich Risikomanagement. Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des reglementieren Gewerbes "VersicherungsagentIn, VersicherungsmaklerIn und Beratung in Versicherungsangelegenheiten" oder des Rechtskraftgewerbes "Gewerbliche Vermögensberatung einschließlich Berechtigung zur Versicherungsvermittlung" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Bei Rechtskraftgewerben benötigt man zusätzlich die Genehmigung durch die Gewerbebehörde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe.

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