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Tätigkeitsmerkmale

AnlageberaterInnen gestalten individuelle Anlagekonzepte (Geld, Vermögen) für unterschiedliche KundInnen.

Als qualifizierte AnsprechpartnerInnen ermitteln den individuellen Kundenbedarf für eine mögliche Anlage (z.B. Aktien, Investment, Immobilie). Zu diesem Zweck bearbeiten sie detaillierte Anfragen zu Produkt- und Dienstleistungsangeboten, etwa zur Pensionsvorsorge oder Vermögensversicherung. Anlageberatungsgespräche führen sie zum Teil am Telefon, üblicherweise nehmen sie jedoch persönliche Beratungstermine wahr. Dabei gehen sie auf Wünsche und Bedarf der KundInnen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ein.

AnlageberaterInnen führen auch regelmäßige Vermögenschecks durch um festzustellen ob die Produkte mittel oder langfristig angemessen sind. Gegebenenfalls unterbreiten sie den KundInnen einen Vorschlag um die Anlagestrategie an die aktuelle Situation anzupassen und um drohende Risiken abzuwehren.

Je nach Unternehmen umfasst die Beratungstätigkeit die Gestaltung ganzheitlicher Anlagekonzepte, z.B. im Bereich Wertpapiere, Baufinanzierung oder Gesundheitsvorsorge. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehört auch die kontinuierliche Optimierung der entsprechenden Prozesse (Prüfverfahren, Entscheidungsfindung) im Unternehmen.

AnlageberaterInnen sind oft auch als VermögensberaterInnen tätig. Ihre Beratung umfasst dann sowohl die Sicherung als auch die Bildung von Vermögen. Sie führen Risikoanalysen durch und kreieren einen maßgeschneiderten Anlagemix.

Sie kennen Geld- und Kapitalmärkte und führen regelmäßige Recherchen und Marktanalysen durch. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Wettbewerbsbeobachtung sowie die Durchführung von Trendanalysen. Zudem erstellen sie laufend Reportings und Präsentationen für ihre KundInnen und für die Unternehmensleitung.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Beratungsgespräche führen
  • Finanzielle Situation analysieren
  • KundInnen über geeignete Veranlagungsformen informieren
  • Veranlagungen laufend kontrollieren
  • Optimierung der entsprechenden Prozesse, z.B. Prüfverfahren
  • Finanzmarkt beobachten
  • Berichte und Präsentationen erstellen
Siehe auch:
  • Interesse und Verständnis für die verschiedensten Bankthemen
  • Analyse- und Zahlenaffinität
  • strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Kommunikationsstärke
  • gutes Auftreten und Diskretion (Umgang mit vermögenden Privatkunden)

 

Wichtig ist dei Bereitschaft, Termine nach Kundenwunsch wahrzunehmen, auch wenn diese in den Abendstunden stattfinden. Anlage- und VermögensberaterInnen fungieren als Aushängeschild des Unternehmens, weshalb ein gewisses Maß an Vertrauenswürdigkeit nötig ist.

Für diesen Beruf besteht eine Fortbildungspflicht!

Ein erster Berufseinstieg erfolgt meistens als AssistentIn, wobei sie mit der Unterstützung der Vermögensberatung in administrativen Tätigkeiten betraut sind (Korrespondenz, Präsentationen, Statistiken und Analysen, Organisation und Mitbetreuung von Kundenveranstaltungen, Reisemanagement und Rechnungsprüfung).

Aufgabenfelder bieten sich z.B.

  • Finanzdienstleistungs- und Consultingunternehmen
  • Vermögensverwaltungsgesellschaften
  • Sparkassen
  • Genossenschaftsbanken
  • Fonds/Finanz-Maklerservice Agenturen
  • Privatbankhäuser
  • Groß- und Geschäftsbanken
  • Investmentgesellschaften
  • Spezialbanken

 

Anlage- und VermögensberaterInnen sind für private und institutionelle KundInnen verschiedener Branchen (z.B. Bau, Industrie, Kunst, Tourismus) tätig.

Das Joblevel geht vom Positionen als SachbearbeiterIn über den SpezialistInnen hin zur Führungskraft. Für SachbearbeiterInnen kann grundsätzlich eine betriebswirtschaftliche nichtakademische Ausbildung in Kombination mit einer Ausbildung im Bankbereich - Schwerpunkt Finanzberatung, Investmentfonds - als Berufseinstieg dienen, z.B. Ausbildung zum/zur Bankkaufmann/-frau oder SparkassenfachwirtIn.

In Stellenschreibungen werden unterschiedliche Berufsbezeichnungen verwendet wie z.B. Junior-AnlageberaterIn, MitarbeiterIn Anlageberatung, ProduktmanagerIn-Digitale Anlageberatung, ProduktberaterIn für Kapitalanlagen in Investmentfonds oder IndividualkundenberaterIn für Anlagekonzepte.

Engagierte AnlagerberaterInnen können grundsätzlich in allen betriebswirtschaftlichen Funktionsbereichen des mittleren Managements tätig sein. Zum Beispiel in den Bereichen Strategische Unternehmensplanung und -entwicklung, Marketing und Business Process Development, Rechnungswesen und Controlling. Ebenso rückt der Umgang mit spezifischen Softwareanwendungen (z.B. Data Science, Business Intellicence, Data Mining Tools) rückt künftig immer stärker in den Vordergrund.

Mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium oder einer kaufmännischen Ausbildung können AnlageberaterInnen auch eine Position als Aktienbroker (WertpapierhändlerIn) anstreben Diese handeln mit Wertpapieren an der Börse, um ihren KundInnen die bestmöglichen Renditen zu ermöglichen. Als DevisenhändlerIn tut man das selbe, handelt aber mit Währungen.

Im Zeitalter der Digitalisierung suchen die Banken verstärkt nach InformatikerInnen. Somit ist der Berufseinstieg zu einem Job an der Börse auch in diesem Bereich möglich.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Finanz- und AnlageberaterIn", dem der Beruf "AnlageberaterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Qualifikation von AnlageberaterInnen beruht oft auf einer Ausbildung im Bankwesen oder einem bankwirtschaftlichen Studium. In Stellenausschreibungen wird oft ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium mit Schwerpunkt Finance/Controlling gefordert. Ebenso wird eine erste Berufserfahrung in einem internationalen Konzern oder in der Wirtschaftsprüfung vorausgesetzt.

Manche Basisausbildungen sind eher branchenspezifisch (Gesundheit, Tourismus, Immobilien o.Ä), bevorzugt für einem bestimmten Kundenstamm. Ein Studium kann dann alsweitere Ausbildungdienen.

Wichtig sind vorweisbare Vertriebserfahrungen sowie Kenntnisse über das Wertpapiergeschäft, Kapitalmärkte, Fonds, Versicherung, Rechts -und Haftungsfragen (WAG – Wohlverhaltensregeln, Compliance Code)

 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Für diesen Beruf besteht eine jährliche Fortbildungspflicht!

Tagesaktuelle Informationen bietet z.B. die Österr. Bankwissenschaftliche Gesellschaft BWG auf https://www.bwg.at im Menüpunkt Expertensuche > Weiterbildung.

Wichtig sind Zertifikatslehrgänge, die auch von der Wiener Börse angeboten werden. Relevante Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind z.B. Steuerlehre, Risk Management, Fondscontrolling, Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht, Rechnungswesen, Finanzierung, Investition, Jahresabschluss, Organisation, Business Intelligence, Data Analytics, Marketing, Vertrieb, Finanz- und Versicherungsmathematik, Sozialkunde.

Auch diplomierte KundenbetreuerInnen müssen das Ausbildungs- und Wissensniveau laufend an wechselnde Rahmenbedingungen anpassen. Die Gültigkeit des Zertifikates ist daher mit drei Jahre befristet. Über regelmäßige Rezertifizierungen informiert z.B. der Verein Österr. Bankwissenschaftliche Gesellschaft - BWG, URL: https://www.bwg.at.

Häufig werden betriebsintern initiierte Zusatzausbildungen zum/zur "Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung" sowie zum/zur "Certified Enterprise Risk Actuary (CERA)" angeboten.

Die BankAkademie bietet in Kooperation mit der Karl-Franzens-Universität Graz und ÖPWZ eine Anlageberater-Ausbildung: die Vermittlung von volkswirtschaftlichem, betriebswirtschaftlichem und juristischem Fachwissen.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in Funktionen wie etwa als Abteilungs- Team- oder BereichsleiterIn. AnlageberaterInnen können auch eine Position als FondsmanagerIn anstreben oder als Wertpapieranalyst. Sie können bei entsprechender (Zusatz)Qualifikation als BaufinanzierungsexpertIn tätig sein.

AnlageberaterInnen können auch eine unternehmensweite Position als RisikomanagerIn, Compliance BeauftragterR oder als AktuarIn anstreben.

Anlage- und VermögensberaterInnen können - je nach exakter Qualifikation - in der Unternehmensberatung oder im Rahmen eines Zuverlässigkeitsgewerbes selbstständig tätig sein: Z.B. in der gewerblichen Vermögensberatung, Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen und Finanzierungen.

Zuverlässigkeitsgewerbe (Rechtskraftgewerbe) sind reglementierte Gewerbe mit Befähigungsnachweis, bei denen zusätzlich die Zuverlässigkeit der gewerbeanmeldenden Person durch die Gewerbebehörde geprüft und festgestellt wird.

Nähere Infos bieten die Berufsgruppen des Fachverbandes der österreichischen Finanzdienstleister auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich - WKO/finanzdienstleister.

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