Start | OrdinationsassistentIn

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs DiplomierteR medizinischeR FachassistentIn (MFA). Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von DiplomierteR medizinischeR FachassistentIn (MFA) (Mittlere/Höhere Schulen).

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

OrdinationsassistentInnen sind für den gesamten organisatorischen Bereich einer Praxis zuständig. Sie nehmen die Anrufe der PatientInnen entgegen, vereinbaren Untersuchungstermine, nehmen die persönlichen Daten auf, beantworten E-Mails und wickeln den Schriftverkehr beispielsweise mit den Krankenkassen ab. Zudem führen sie die Patientenkartei und sind für die Buchführung verantwortlich. Weiters kontrollieren sie den Lagerbestand, z.B. von Verbandsmaterial oder anderem medizinischen Material.

OrdinationsassistentInnen betreuen die PatientInnen zudem vor und nach ihrer Behandlung. Sie bereiten Injektionen und medizinische Geräte vor und führen auch Schnelltests, z.B. Harnuntersuchungen, durch. Anschließend reinigen, sterilisieren und desinfizieren sie die Instrumente, Geräte und Praxisräumlichkeiten und sorgen für die fachgerechte Entsorgung des Abfalls. Zudem übernehmen sie einfache Assistenzaufgaben bei den ärztlichen Maßnahmen.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Anrufe entgegennehmen und Termine vereinbaren
  • Patientenkartei führen
  • Geräte und Instrumente reinigen und desinfizieren
  • Bei ärztlichen Maßnahmen assistieren
  • Abrechnung mit Krankenkassen erledigen
  • Fachgerechte Abfallentsorgung durchführen oder veranlassen
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Arztpraxen
  • Gemeinschaftspraxen
  • Ambulatorien
  • Gesundheitsämter

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "OrdinationsassistentIn", dem der Beruf "OrdinationsassistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Das "Medizinische Assistenzberufe-Gesetz“ regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der medizinischen Assistenzberufe österreichweit einheitlich. Nach diesem Gesetz gehört die medizinische Fachassistenz zu den 8 medizinischen Assistenz-Ausbildungen.

Die Ausbildung erfolgt an Schulen für medizinische Assistenzberufe. Das Angebot an Modulkombinationen ist je nach Schule unterschiedlich und nicht jede Schule bietet alle Module an. Ausbildungswege, die zur medizinischen Fachassistenz führen, sind:

  • mindestens 3 Ausbildungen in medizinischen Assistenzberufen oder
  • eine Ausbildung in der Pflegeassistenz und mindestens eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf oder
  • eine Ausbildung als medizinischeR MasseurIn und mindestens eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf.

Es stehen folgende medizinische Assistenzberufe zur Auswahl: DesinfektionsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)GipsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)LaborassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)ObduktionsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)OperationsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)OrdinationsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen) und RöntgenassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen). Insgesamt muss die Ausbildung zum/zur medizinischen FachassistentIn 2.500 Stunden umfassen. Da nicht alle Assistenzberufe den gleichen zeitlichen Gesamtumfang der Ausbildung aufweisen, ist nicht jede beliebige Kombination möglich. Daher empfiehlt sich ein Vergleich der Ausbildungsdauer der einzelnen infrage kommenden medizinischen Assistenzberufe. Die Ausbildung ist dual, das heißt sowohl praktisch als auch theoretisch.

Voraussetzung für die Ausbildung ist die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder der Pflichtschulabschluss sowie ein Mindestalter von 18 Jahre vor Beginn der praktischen Ausbildung. Weiters werden Vertrauenswürdigkeit und die gesundheitliche Eignung vorausgesetzt.

Teilweise werden Lehrgänge zu einzelnen Modulen und Assistenzberufen auch von Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI oder von privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten angeboten.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

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