Start | GipsassistentIn

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs DiplomierteR medizinischeR FachassistentIn (MFA). Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von DiplomierteR medizinischeR FachassistentIn (MFA) (Mittlere/Höhere Schulen).

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

GipsassistentInnen unterstützen ÄrztInnen beim Anlegen von Gips- und Kunststoffverbänden. Ziel ist es, damit gebrochene Gliedmaßen wie Arme oder Beine zu fixieren und verletzte Körperteile, etwa Muskel- und Bänderverletzungen, zu schützen. Sie wenden dafür verschiedene Gipstechniken an. Falls die Verbände zu fest oder starr sind und den PatientInnen Schmerzen verursachen, nehmen sie die Verbände ab und legen sie erneut an. Zudem bereiten sie den Behandlungs- und Gipsraum für die PatientInnen vor, indem sie die benötigten Materialien und Instrumente bereitlegen und räumen den Raum nach der Behandlung wieder auf. GipsassistentInnen sind auch dafür verantwortlich, die verwendeten Werkzeuge zu reinigen und das verwendete Material zu warten und zu organisieren.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • ÄrztInnen assistieren
  • Gipstechniken anwenden
  • Verbände anlegen und korrigieren
  • Gipsraum vor- und nachbereiten
  • Material reinigen
  • Material verwalten und organisieren
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Rehabilitationszentren

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GipsassistentIn", dem der Beruf "GipsassistentIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Das "Medizinische Assistenzberufe-Gesetz“ regelt Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der medizinischen Assistenzberufe österreichweit einheitlich. Nach diesem Gesetz gehört die medizinische Fachassistenz zu den 8 medizinischen Assistenz-Ausbildungen.

Die Ausbildung erfolgt an Schulen für medizinische Assistenzberufe. Das Angebot an Modulkombinationen ist je nach Schule unterschiedlich und nicht jede Schule bietet alle Module an. Ausbildungswege, die zur medizinischen Fachassistenz führen, sind:

  • mindestens 3 Ausbildungen in medizinischen Assistenzberufen oder
  • eine Ausbildung in der Pflegeassistenz und mindestens eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf oder
  • eine Ausbildung als medizinischeR MasseurIn und mindestens eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf.

Es stehen folgende medizinische Assistenzberufe zur Auswahl: DesinfektionsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)GipsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)LaborassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)ObduktionsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)OperationsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen)OrdinationsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen) und RöntgenassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen). Insgesamt muss die Ausbildung zum/zur medizinischen FachassistentIn 2.500 Stunden umfassen. Da nicht alle Assistenzberufe den gleichen zeitlichen Gesamtumfang der Ausbildung aufweisen, ist nicht jede beliebige Kombination möglich. Daher empfiehlt sich ein Vergleich der Ausbildungsdauer der einzelnen infrage kommenden medizinischen Assistenzberufe. Die Ausbildung ist dual, das heißt sowohl praktisch als auch theoretisch.

Voraussetzung für die Ausbildung ist die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder der Pflichtschulabschluss sowie ein Mindestalter von 18 Jahre vor Beginn der praktischen Ausbildung. Weiters werden Vertrauenswürdigkeit und die gesundheitliche Eignung vorausgesetzt.

Teilweise werden Lehrgänge zu einzelnen Modulen und Assistenzberufen auch von Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI oder von privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten angeboten.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

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