Start | GebärdensprachdolmetscherIn

Tätigkeitsmerkmale

GebärdensprachdolmetscherInnen übersetzen zwischen der Gebärdensprache und der gesprochenen Sprache, um die Kommunikation zwischen gehörlosen und hörenden Menschen zu ermöglichen. Dabei stellen sie sicher, dass Bedeutungen, Emotionen und Intentionen präzise vermittelt werden. Beim Übersetzen verwenden sie visuelle, taktile und lautsprachbegleitende Gebärden. Zudem achten GebärdensprachdolmetscherInnen auf kulturspezifische Aspekte der jeweiligen Sprachen. 

Oft sind GebärdensprachdolmetscherInnen auf bestimmte Bereiche spezialisiert, beispielsweise auf Recht, Medizin, Technik, Politik oder Wirtschaft. Im politischen Kontext sind sie bei internationalen Konferenzen, Gipfeltreffen oder Verhandlungen tätig, als GerichtsdolmetscherInnen unterstützen sie bei Anhörungen oder notariellen Beglaubigungen. Auch im Bereich der Medizin werden GebärdensprachdolmetscherInnen eingesetzt, zum Beispiel bei Arztgesprächen, bei der Betreuung von PatientInnen oder auf medizinischen Fachkongressen. Weitere Aufgabengebiete ergeben sich bei Geschäftsverhandlungen, Produktpräsentationen oder Schulungen sowie Live-Übertragungen oder kulturellen Veranstaltungen. Auch im Bildungsbereich werden GebärdensprachdolmetscherInnen zunehmend eingesetzt, etwa in Pflichtschulen, Hochschulen und in der Erwachsenenbildung.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Gesprochene Sprache in Gebärdensprache übertragen und umgekehrt
  • Auf Sinn und Absicht der Aussagen achten
  • Für eine sinngemäße Kommunikation sorgen
  • Kulturspezifische Aspekte beachten
Siehe auch:
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Sprachen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen:

  • Bildungseinrichtungen
  • Gesundheitseinrichtungen, z.B. Krankenhäuser
  • Öffentliche Institutionen
  • Internationale Organisationen, z.B. EU, UNO, WHO
  • Medienunternehmen, z.B. Rundfunkanstalten
  • Beratungsstellen

Der Bedarf an barrierefreier Kommunikation und inklusiven Angeboten in vielen Lebensbereichen steigt zunehmend. Beeinflusst wird dies sowohl durch gesellschaftliche Entwicklungen als auch entsprechende gesetzliche Regelungen. Dies wirkt sich positiv auf die Berufsaussichten für GebärdensprachdolmetscherInnen aus. 

Besonders im Bildungsbereich, Gesundheitswesen, Rechts- und Justizbereich sowie im Medien- und Kulturbereich nimmt die Nachfrage nach GebärdensprachdolmetscherInnen zu.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TranslatorIn", dem der Beruf "GebärdensprachdolmetscherIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten oder Fachhochschulen im Bereich Gebärdensprachdolmetschen. Einen weiteren Zugang zum Beruf bietet auch der Universitätslehrgang "modus" an der Universität Salzburg.

Im Anschluss an die Ausbildung ist die Berufseignungsprüfung für GebärdensprachdolmetscherInnen abzulegen, die vom Österreichischer Verband der DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen (ÖGSDV) durchgeführt wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des ÖGSDV.

Bachelorstudien im Bereich Gebärdensprachdolmetschen umfassen meist Ausbildungsinhalte wie Community Interpreting, Fachgebärden, Sprachkompetenz, Grammatik, psycholinguistische Grundlagen, Soziologie, Interkulturalität, Berufskunde und Datenschutz. Im Rahmen von aufbauenden Masterstudien werden die Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet nochmals vertieft, spezialisiert und erweitert.

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Dieser Beruf kann auch im Rahmen einer Kurz- und Spezialausbildung erlernt werden, siehe GebärdensprachdolmetscherIn (Kurz-/Spezialausbildung).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Konferenzdolmetschen, interkulturelle Kompetenzen, Journalismus und Translationswissenschaften. 

Informationen zu Weiterbildungsangeboten bietet auch der Österreichische Verband der DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen (ÖGSDV).

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitende Positionen.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des freien Berufs "GebärdensprachdolmetscherIn" möglich. 

Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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