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Hinweis

Dieser Lehrberuf kann mit folgenden Ausbildungsschwerpunkten erlernt werden:

  • Güterbeförderung
  • Personenbeförderung

 

Zur Lehrabschlussprüfung können auch Personen antreten, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und zumindest 3 Jahre lang Kraftfahrzeuge der Führerscheingruppen C oder D berufsmäßig gelenkt haben (Lenkzeiten im Rahmen des Präsenzdienstes oder des Zivildienstes werden eingerechnet). Weiters kann die Lehrabschlussprüfung in Form einer vereinfachten Zusatzprüfung von AbsolventInnen der verwandten Lehrberufe (KraftfahrzeugtechnikerIn, KraftfahrzeugelektrikerIn, LandmaschinentechnikerIn, Speditionskaufmann/-frau), die auch eine Lenkerberechtigung mindestens der Führerscheingruppe C (Lastkraftwagen und Schwerfahrzeuge über 3,5 Tonnen) besitzen, abgelegt werden. Für diese beiden Personengruppen wird in allen Bundesländern ein Vorbereitungskurs beim Berufsförderungsinstitut (BFI) durchgeführt. Weitere Kursveranstalter sind auch das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder andere Institutionen der Erwachsenenbildung.

Tätigkeitsmerkmale

BerufskraftfahrerInnen lenken Kraftfahrzeuge, die der Güter- oder Personenbeförderung dienen, z.B. Lastkraftwagen oder Busse. Sie führen sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr (Inland und Ausland) die Güter- oder Personentransporte durch. Sie überprüfen regelmäßig die Fahrtüchtigkeit ihrer Fahrzeuge und nehmen die Wartung sowie kleinere Reparaturen vor. Sie planen die Fahrtrouten, führen die Fahrtenbücher und erledigen verschiedene Verwaltungsaufgaben, z.B. Zollformalitäten im grenzüberschreitenden Verkehr.

Bei der Durchführung eines Warentransportes ins Ausland erhalten die BerufskraftfahrerInnen vom Arbeitgeber zunächst einen entsprechenden Transportauftrag. Vor Antritt der Fahrt überprüfen sie das Fahrzeug auf seine Fahr- und Verkehrssicherheit und stellen es am Warenübernahmeort bereit. Sie übernehmen die Waren und die für die Zollabwicklung benötigten Papiere (z.B. Ausfuhrerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.). Bei der Verladung der Waren überwachen sie die Einhaltung der transport- und sicherheitstechnischen Vorschriften oder nehmen selbst die Verladung vor. Sie überprüfen die Vollständigkeit ihrer persönlichen Ausweispapiere (Führerschein, Reisepass, Firmenausweis usw.) sowie der Fahrzeugpapiere und planen die Fahrtroute, soweit diese nicht schon vom Transportunternehmen festgelegt wurde. Sodann lenken sie das Fahrzeug zum Bestimmungsort, wobei sie an den Grenzen die Zollformalitäten sowie beim Empfänger die Empfangsformalitäten erledigen. Nach der Zustellung der Waren übernehmen sie entweder Frachtgut, das für ihr Herkunftsland bestimmt ist, oder treten die Rückfahrt mit leerem Fahrzeug an.

Im Personentransport führen die BerufskraftfahrerInnen neben den fahr- und verkehrstechnischen Aufgaben auch die Kundenbetreuung durch. Bei Busreisen (z.B. Tagesrundreisen) planen sie die Fahrtroute gemäß den Bedingungen des Auftrages (Besichtigungen, geplante Ziele usw.). Vor der Abfahrt betreuen sie die Fahrgäste, indem sie sich um die Gepäckverladung kümmern, die Sitzplätze zuteilen und die Fahrausweise bzw. Teilnahmescheine kontrollieren. Während der Fahrt übernehmen sie manchmal auch Reiseleitertätigkeiten, weisen auf Sehenswürdigkeiten hin und organisieren die Essens- und Fahrtpausen. Im Liniendienst ist die wichtigste Aufgabe der BerufskraftfahrerInnen die genaue Einhaltung der Fahrpläne und der Fahrtrouten.

Die BerufskraftfahrerInnen sorgen auch für die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge. Dazu überprüfen sie regelmäßig alle Funktionen des Fahrzeuges, wie die Reifen, die Bremsanlage, die elektrische Anlage bzw. das Beleuchtungssystem, den Motor, das Fahrgestell und die Karosserie. Falls sie die erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten nicht selbst durchführen können, veranlassen sie die Überholung des Fahrzeuges durch eine Reparaturwerkstatt.

BerufskraftfahrerInnen lenken Kraftfahrzeuge, die der Güter- oder Personenbeförderung dienen, z.B. Lastkraftwagen oder Busse. Sie führen sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr (Inland und Ausland) die Güter- oder Personentransporte durch. Sie überprüfen regelmäßig die Fahrtüchtigkeit ihrer Fahrzeuge und nehmen die Wartung sowie kleinere Reparaturen vor. Sie planen die Fahrtrouten, führen die Fahrtenbücher und erledigen verschiedene Verwaltungsaufgaben, z.B. Zollformalitäten im grenzüberschreitenden Verkehr.

Bei der Durchführung eines Warentransportes ins Ausland erhalten die BerufskraftfahrerInnen vom Arbeitgeber zunächst einen entsprechenden Transportauftrag. Vor Antritt der Fahrt überprüfen sie das Fahrzeug auf seine Fahr- und Verkehrssicherheit und stellen es am Warenübernahmeort bereit. Sie übernehmen die Waren und die für die Zollabwicklung benötigten Papiere (z.B. Ausfuhrerklärung, Warenverkehrsbescheinigung usw.). Bei der Verladung der Waren überwachen sie die Einhaltung der transport- und sicherheitstechnischen Vorschriften oder nehmen selbst die Verladung vor. Sie überprüfen die Vollständigkeit ihrer persönlichen Ausweispapiere (Führerschein, Reisepass, Firmenausweis usw.) sowie der Fahrzeugpapiere und planen die Fahrtroute, soweit diese nicht schon vom Transportunternehmen festgelegt wurde. Sodann lenken sie das Fahrzeug zum Bestimmungsort, wobei sie an den Grenzen die Zollformalitäten sowie beim Empfänger die Empfangsformalitäten erledigen. Nach der Zustellung der Waren übernehmen sie entweder Frachtgut, das für ihr Herkunftsland bestimmt ist, oder treten die Rückfahrt mit leerem Fahrzeug an.

Im Personentransport führen die BerufskraftfahrerInnen neben den fahr- und verkehrstechnischen Aufgaben auch die Kundenbetreuung durch. Bei Busreisen (z.B. Tagesrundreisen) planen sie die Fahrtroute gemäß den Bedingungen des Auftrages (Besichtigungen, geplante Ziele usw.). Vor der Abfahrt betreuen sie die Fahrgäste, indem sie sich um die Gepäckverladung küm…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
BerufskraftfahrerIn - Güterbeförderung
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2023
01.01.2023
Speditions- und Lagereibetriebe (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2023
01.04.2023
Schwerpunkt Tabelle
BerufskraftfahrerIn - Personenbeförderung
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Private Autobusbetriebe: Der Kollektivvertrag enthält KEIN Lehrlingseinkommen! Dieses muss daher zwischen Lehrbetrieb und Lehrling frei vereinbart werden! (Angestellte+Arbeiter)
  • Physische Ausdauer: lange Fahrten im Fernverkehr
  • Handgeschicklichkeit: Durchführen von Wartungs- und Reparaturarbeiten
  • Auge-Hand-Koordination: Lenken des Fahrzeuges im Straßenverkehr
  • Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Schmier- und Reinigungsmitteln bei Wartungstätigkeiten
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Lenken großer Fahrzeuge im Stadtbereich
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Verkaufen von Fahrscheinen bei der Personenbeförderung, Inkassotätigkeit bei der Auslieferung der Waren
  • technisches Verständnis: Erkennen von Schäden am Fahrzeug, Wartungstätigkeiten
  • Organisationstalent: Planen von Terminen und Fahrtrouten
  • Kontaktfähigkeit: Betreuen der Fahrgäste im Personenverkehr
  • logisch-analytisches Denken: Erkennen von Fahrzeugschäden
  • Reaktionsfähigkeit: Lenken des Fahrzeuges im Straßenverkehr
  • Merkfähigkeit: Merken von Straßen- und Ortsnamen bzw. Fahrtrouten
  • Selbständigkeit: Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten bei der Warenverladung, Lenken des Fahrzeuges im Ausland
  • psychische Belastbarkeit: Verantwortung für Fahrgäste oder Güter sowie für das Fahrzeug, Termindruck

Betriebe/Lehrbetriebe:
BerufskraftfahrerInnen arbeiten in privaten Transportunternehmen (Güter- und Personentransport, Reiseveranstalter), in Wirtschaftsunternehmen mit eigenem Fuhrpark sowie bei den Kraftfahrlinien der öffentlichen Verkehrsmittel (Österreichischen Bundesbahnen - ÖBB, Postbus, Verkehrsbetriebe der Gemeinden).

Lehrstellensituation:
Dieser Lehrberuf wird hauptsächlich von Erwachsenen (meist berufstätigen KraftfahrerInnen) in entsprechenden Kursen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung erlernt. Daher ist die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge, die eine reguläre Lehre als BerufskraftfahrerInnen absolvieren, relativ gering (rund 30 Personen), zeigt aber steigende Tendenz. Der Schwerpunkt "Güterbeförderung" wird relativ häufig in Doppellehre erlernt (derzeit zu rund einem Viertel), meist mit dem Lehrberuf "KraftfahrzeugtechnikerIn - Nutzfahrzeugtechnik", aber auch mit "Betriebslogistikkaufmann/-frau".

Unterschiede nach Geschlecht:
In diesem Beruf arbeiten hauptsächlich Männer. Der Anteil der Frauen nimmt aber zu. Unter den Lehrlingen sind jedenfalls Frauen nur vereinzelt zu finden.

Berufsaussichten:
Im Güterverkehr ist die wirtschaftliche Lage sehr stabil. Das Transportaufkommen wird sich voraussichtlich kaum verändern. Infolge steigender Umsätze im Onlinehandel gewinnt zusätzlich auch die Paketzustellung zunehmend an Bedeutung.
Im Personenverkehr hat das Verkehrsaufkommen in den Bereichen Autobuslinien- und Bahnverkehr in den letzten Jahren zugenommen. Hier sind die Berufsaussichten also recht stabil.

Beschäftigungsaussichten:
Die Arbeitsmarktsituation für BerufskraftfahrerInnen ist gut, weil das Güterverkehrsaufkommen und der Reiseverkehr stetig wachsen und hier laufend qualifizierte Fachkräfte gesucht werden.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BerufskraftfahrerIn in der Güterbeförderung", dem der Beruf "BerufskraftfahrerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
BerufskraftfahrerIn - Gesamt (inkl. Doppellehren)

Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Anz./Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
männlich 11 11 8 13 14 22 27 29 31 35
weiblich 0 0 1 2 2 1 0 4 4 7
gesamt 11 11 9 15 16 23 27 33 35 42
Frauenanteil 0,0% 0,0% 11,1% 13,3% 12,5% 4,3% 0,0% 12,1% 11,4% 16,7%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
BerufskraftfahrerIn - Gesamt
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Motorradtechnik nein
KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik nein
KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Personenkraftwagentechnik nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Baumaschinen nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Landmaschinen nein
Speditionskaufmann/-frau nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Als Weiterbildungsmöglichkeiten für BerufskraftfahrerInnen kommen entsprechende Kurse des Berufsförderungsinstitutes (BFI) und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) in Frage, z.B. Kurse über den Transport gefährlicher Güter, über Transport im Außenhandel, über Waren-Transportversicherung, EDV und Fremdsprachen usw.

Selbstständige Berufsausübung:

 

Es bestehen die Möglichkeiten einer selbstständigen Berufsausübung für BerufskraftfahrerInnen mit dem Schwerpunkt "Güterbeförderung" im freien Gewerbe "Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt". Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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