FußpflegerIn
Berufsbereiche: Soziales, Gesundheit, SchönheitspflegeAusbildungsform: Lehre
Infos zur Lehrlingsentschädigung (Lehrlingseinkommen)
Tätigkeitsmerkmale
FußpflegerInnen sind im Bereich der Körperpflege mit der Pflege der Füße, Zehen und Zehennägel und der Beine befasst. Sie führen auch die Behandlung von Zehen-, Nagel- und Fußdeformationen durch, sofern diese nicht in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen. Neben der Fußpflege führen sie auch die Handpflege ("Maniküre") durch, die vor allem die Behandlung der Fingernägel (z.B. Nageldekoration oder Nagelverlängerung) und die Handmassage umfasst. Weiters sind die FußpflegerInnen auch im Bereich der Kundenberatung und im Verkauf von Fuß- und Handpflegemitteln tätig.
Die wichtigsten Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel ("Pediküre") sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter Zehennägel, die Fußmassage und die Anfertigung von Nagelprothesen und Korrektur- bzw. Stützteilen ("Orthesen") zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.
Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die FußpflegerInnen mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Nagelpflege schneiden die FußpflegerInnen zunächst die Nägel mit Spezialscheren, reinigen den Nagelrand und putzen das Nagelbett aus. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Gelegentlich lackieren sie die Nägel abschließend mit Nagellack. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die FußpflegerInnen zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z.B. Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren).
Hühneraugen schneiden sie mit einem Skalpell aus und heben sie aus dem gesunden Gewebe heraus. Sie desinfizieren die behandelte Stelle und bringen darauf ein entsprechendes Spezialpflaster an. Nach der Behandlung cremen sie den Fuß mit einer Salbe ein, die ein Austrocknen der Haut und ein Nachwachsen der Hornhaut verhindern soll. FußpflegerInnen führen auch Fußmassagen durch, die der Durchblutungsförderung und der Lockerung der Fußmuskeln dienen; dazu zählt auch die sogenannte Fußreflexzonenmassage, wobei bestimmte Stellen des Fußes, die durch Nerven mit anderen Körperteilen verbunden sind, massiert werden, um ein allgemeines körperliches Wohlbefinden zu erzielen.
FußpflegerInnen sind im Bereich der Körperpflege mit der Pflege der Füße, Zehen und Zehennägel und der Beine befasst. Sie führen auch die Behandlung von Zehen-, Nagel- und Fußdeformationen durch, sofern diese nicht in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen. Neben der Fußpflege führen sie auch die Handpflege ("Maniküre") durch, die vor allem die Behandlung der Fingernägel (z.B. Nageldekoration oder Nagelverlängerung) und die Handmassage umfasst. Weiters sind die FußpflegerInnen auch im Bereich der Kundenberatung und im Verkauf von Fuß- und Handpflegemitteln tätig.
Die wichtigsten Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel ("Pediküre") sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter Zehennägel, die Fußmassage und die Anfertigung von Nagelprothesen und Korrektur- bzw. Stützteilen ("Orthesen") zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.
Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die FußpflegerInnen mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Nagelpflege schneiden die FußpflegerInnen zunächst die Nägel mit Spezialscheren, reinigen den Nagelrand und putzen das Nagelbett aus. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Gelegentlich lackieren sie die Nägel abschließend mit Nagellack. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die FußpflegerInnen zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z.B. Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren).
Hühneraugen schneiden sie mit einem Skalpell aus und heben sie aus dem gesunden Gewebe heraus. Sie desinfizieren die behandelte Stelle und brin…
Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)
FußpflegerIn | |||||
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Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) | |||||
Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe (Es gelten die Lehrlingseinkommen des Friseurgewerbes!) (Arbeiter)
gültig ab 01.04.2021
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- Handgeschicklichkeit: Schneiden der Zehennägel, Entfernen von Hornhautbildungen, Fußmassage
- Fingerfertigkeit: Ausschneiden von Hühneraugen mit dem Skalpell, Fußmassage
- Tastsinn: Fußmassage
- Auge-Hand-Koordination: Nagelpflege, Entfernen von Hornhautbildungen
- Sehvermögen: Beurteilen des Zustandes des Fußes, Erkennen von Fußdeformationen
- Unempfindlichkeit der Haut: Arbeiten mit Badezusätzen, Desinfektionsmitteln und Cremes
- Kontaktfähigkeit: Betreuen und Beraten der Kunden
- Sprachfertigkeit mündlich: Beraten der Kunden
Betriebe/Lehrbetriebe:
FußpflegerInnen werden in gewerblichen Kleinbetrieben wie zum Beispiel Fußpflege- oder Kosmetiksalons beschäftigt, aber auch in Spitälern, Kuranstalten, Alters- und Pflegeheimen. Einige FußpflegerInnen betreiben selbstständig einen Fußpflegebetrieb, andere sind mobil tätig und besuchen ihre KundInnen zuhause. Die meisten Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in größeren Städten.
Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der FußpflegerIn-Lehrlinge liegt seit vielen Jahren beständig bei rund 700 bis 750 Personen. Dieses stabile Niveau wird sich auch in Zukunft nicht wesentlich verändern. Etwa ein Drittel der Lehrstellen gibt es in Wien; die übrigen verteilen sich einigermaßen gleichmäßig auf die anderen Bundesländer. Die meisten FußpflegerIn-Lehrlinge absolvieren eine Doppellehre, meist mit dem Lehrberuf "KosmetikerIn", aber einige auch mit den Lehrberufen "MasseurIn" oder "FriseurIn".
Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird fast ausschließlich von Frauen erlernt. Von den Lehrlingen sind rund 99 Prozent Frauen und nur rund 1 Prozent Männer (weniger als 10 Lehrlinge).
Berufsaussichten:
Das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung wirkt sich günstig auf die Auftragslage von FußpflegerInnen aus. Die Nachfrage am Arbeitsmarkt ist tendenziell steigend.
Beschäftigungsaussichten:
Für qualifizierte Fachkräfte, insbesondere solche mit Mehrfachausbildungen, bestehen gute Beschäftigungsaussichten. Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten bieten sich im Bereich Nageldesign, Maniküre, medizinische Fußpflege und Massage (zum Beispiel Fußreflexzonen-, Handmassage).
Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):
Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FußpflegerIn", dem der Beruf "FußpflegerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.
- Burgenland
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WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Fußpflege (öffnen)
Meisterprüfung/BefähigungsprüfungWIFI Burgenland (öffnen)
7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1
Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000, Fax: +43 (0)5 909 07 -5115, https://www.bgld.wifi.at/
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- Kärnten
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Lehre FußpflegerIn (öffnen)
LehreFachberufsschule Klagenfurt 2 (öffnen)
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Wulfengasse 24
Tel.: +43 (0)463 / 316 41 -15, Fax: +43 (0)463 / 316 41 -793, http://fbs-klagenfurt2.at/ -
WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Fußpflege (öffnen)
Meisterprüfung/BefähigungsprüfungWIFI Kärnten (öffnen)
9021 Klagenfurt, Europaplatz 1
Tel.: +43 (0)5 9434 -901, Fax: +43 (0)5 9434 -911, https://www.wifikaernten.at/
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- Niederösterreich
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Lehre FußpflegerIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule St. Pölten (öffnen)
3100 St. Pölten, Hötzendorfstraße 8
Tel.: +43 (0)2742 / 732 10, Fax: +43 (0)2742 / 732 10 -7, http://lbsstpoelten.ac.at/ -
WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Fußpflege (öffnen)
Meisterprüfung/BefähigungsprüfungWIFI Niederösterreich (öffnen)
3100 St. Pölten, Mariazeller Straße 97
Tel.: +43 (0)2742 / 890 -2000, Fax: +43 (0)2742 / 890 -2100, https://www.noe.wifi.at/
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- Oberösterreich
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Lehre FußpflegerIn (öffnen)
LehreBerufsschule Linz 1 (öffnen)
4040 Linz, Reindlstraße 48-50
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -35700, Fax: +43 (0)732 / 77 20 -235799, https://www.bs-linz1.ac.at/ -
WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Fußpflege (öffnen)
Meisterprüfung/BefähigungsprüfungWIFI Oberösterreich (öffnen)
4021 Linz, Wiener Straße 150
Tel.: +43 (0)5 7000 -77, Fax: +43 (0)5 7000 -7609, http://www.ooe.wifi.at/
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- Salzburg
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Lehre FußpflegerIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule 2 Salzburg (öffnen)
5020 Salzburg, Makartkai 1
Tel.: +43 (0)662 / 432 151, Fax: +43 (0)662 / 432 151 -1205, https://www.lbs2.salzburg.at
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- Steiermark
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Lehre FußpflegerIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule Graz 2 (öffnen)
8010 Graz, Hans-Brandstetter-Gasse 12
Tel.: +43 (0)316 / 471 468, Fax: +43 (0)316 / 471 468 -704, http://www.lbs-graz2.steiermark.at/ -
WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Fußpflege (öffnen)
Meisterprüfung/BefähigungsprüfungWIFI Steiermark (öffnen)
8021 Graz, Körblergasse 111-113
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234, Fax: +43 (0)316 / 602 -301, https://www.stmk.wifi.at/
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- Tirol
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Lehre FußpflegerIn (öffnen)
LehreTiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort Lohbach (öffnen)
6020 Innsbruck, Lohbachufer 6a
Tel.: +43 (0)512 / 284 566, Fax: +43 (0)512 / 284 566 -9, https://tfbs-escm.at/ -
WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Fußpflege (öffnen)
Meisterprüfung/BefähigungsprüfungWIFI Tirol (öffnen)
6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000, Fax: +43 (0)5 90 905 -57777, http://www.tirol.wifi.at/ -
BFI - Kombiausbildung zum/zur KosmetikerIn und FußpflegerIn (öffnen)
LehrgangBFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck (öffnen)
6010 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 7
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0, Fax: +43 (0)512/59 6 60-27, https://www.bfi.tirol/
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- Vorarlberg
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Lehre FußpflegerIn (öffnen)
LehreLandesberufsschule Feldkirch (öffnen)
6800 Feldkirch, Rebberggasse 32
Tel.: +43 (0)5522 / 720 29, Fax: +43 (0)5522 / 720 29, https://lbsfe1.snv.at/
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- Wien
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Lehre FußpflegerIn (öffnen)
LehreBerufsschule für Schönheitsberufe (öffnen)
1140 Wien, Goldschlagstraße 137
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95805, Fax: +43 (0)1 / 599 16 -95800, https://www.bs-sb.at/ -
WIFI - Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung: Fußpflege (öffnen)
Meisterprüfung/BefähigungsprüfungWIFI Wien (öffnen)
1180 Wien, Währinger Gürtel 97
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555, Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588, https://www.wifiwien.at/
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FußpflegerIn (inkl. Doppellehren) | ||||||||||
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Anz./Jahr | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
männlich | 11 | 9 | 8 | 11 | 16 | 17 | 16 | 7 | 8 | 9 |
weiblich | 685 | 729 | 719 | 715 | 687 | 734 | 715 | 743 | 731 | 690 |
gesamt | 696 | 738 | 727 | 726 | 703 | 751 | 731 | 750 | 739 | 699 |
Frauenanteil | 98,4% | 98,8% | 98,9% | 98,5% | 97,7% | 97,7% | 97,8% | 99,1% | 98,9% | 98,7% |
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich | ||||||||||
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Verwandte Lehrberufe | LAP-Ersatz * | |||||||||
KosmetikerIn | nein | |||||||||
MasseurIn | nein | |||||||||
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz |
Kein Eintrag
Als Weiterbildungsmöglichkeit für FußpflegerInnen stehen Kurse über Fußreflexzonenmassage zur Verfügung, die vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten werden.
Mehr Infos zu Weiterbildungen in der Weiterbildungsdatenbank
Aufstiegsmöglichkeiten:
FußpflegerInnen können zu FilialleiterInnen oder GeschäftsführerInnen der Fußpflegebetriebe aufsteigen.
Selbstständige Berufsausübung:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für FußpflegerInnen im reglementierten Gewerbe "Fußpflege" (Befähigungsnachweis erforderlich).
Weiters können FußpflegerInnen das freie Gewerbe "Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)" ausüben.
Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.