Start | EntwicklungsingenieurIn für Elektronik

Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs Forschungs- und EntwicklungsingenieurIn. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von Forschungs- und EntwicklungsingenieurIn (UNI/FH/PH).

Tätigkeitsmerkmale

EntwicklungsingenieurInnen für Elektronik planen und entwickeln elektronische Bauteile wie beispielsweise Sensoren, Mikrocontroller oder andere Steuergeräte. Sie erstellen Prototypen und führen Tests durch, um deren Funktionalität und Zuverlässigkeit zu überprüfen. Sie analysieren weiters die Testergebnisse und fassen sie in einem Bericht zusammen. Darüber hinaus arbeiten sie mit Simulationssoftware, um die elektronischen Bauteile vor der Herstellung zu kontrollieren und zu optimieren. EntwicklungsingenieurInnen für Elektronik sind außerdem dafür verantwortlich, die elektronischen Komponenten in größere Systeme, wie z.B. in Maschinen oder Fahrzeuge, zu integrieren. Dabei stellen sie sicher, dass diese mit allen Komponenten fehlerfrei interagieren und beheben mögliche Schwachstellen.

EntwicklungsingenieurInnen für Elektronik sind auch im Projektmanagement tätig, wo sie die Projekte von der Idee bis zur Serienreife planen und begleiten. Sie stimmen alle Anforderungen mit internen und externen PartnerInnen ab, beispielsweise mit ihren KundInnen, der Fertigung oder dem Qualitätsmanagement, und achten auf die Einhaltung von Zeitplänen und Budgets. Sie stellen sicher, dass die entwickelten elektronischen Systeme den relevanten Normen und Vorschriften entsprechen. Häufig arbeiten sie auch mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen zusammen und verfolgen die Entwicklung neuer Technologien, wie z.B. von drahtlosen Kommunikationssystemen oder im Bereich der Leistungselektronik.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Fahrzeugkomponenten und -systeme entwickeln und optimieren
  • Mit Simulationssoftware arbeiten
  • Prototypen erstellen und testen
  • Testergebnisse auswerten
  • Fehler identifizieren und beheben
  • Zeit- und Budgetvorgaben sowie Normen beachten
  • Trends und Innovationen verfolgen
Siehe auch:
  • Englischkenntnisse
  • Gute Kenntnisse in Mathematik
  • Innovationsfähigkeit
  • Interesse für Elektrotechnik
  • Interesse für Forschung und Entwicklung
  • IT-Kenntnisse
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Technisches Verständnis

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen:

  • Unternehmen der Elektronikindustrie 
  • Unternehmen der Automobil- und Zulieferindustrie
  • Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen der Elektrotechnik 
  • Ingenieur- und Konstruktionsbüros
  • Technische Universitäten und Fachhochschulen

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Forschungs- und EntwicklungstechnikerIn", dem der Beruf "EntwicklungsingenieurIn für Elektronik" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen z.B. in den Bereichen Elektronik oder Elektrotechnik. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren.

Bachelorstudien im Bereich Elektrotechnik vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Sensorik, Automatisierung, Nachrichtentechnik, Mikroelektronik, Energie- und Antriebstechnik, Mess- und Schaltungstechnik und Mathematik. Im Rahmen von aufbauenden Masterstudien werden die Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet nochmals vertieft und erweitert. Oftmals ist eine Spezialisierung auf einen bestimmten Bereich möglich. 

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

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