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Tätigkeitsmerkmale

LichttechnikerInnen sorgen für optimale Lichtverhältnisse bei Veranstaltungen, Vorstellungen und Dreharbeiten. Auf der Basis von Lichtkonzepten, die Richtung, Stärke und Qualität des Lichts festlegen, montieren und positionieren sie unterschiedliche Lichtquellen und steuern diese, z.B. mit Hilfe von computergestützten Programmen.

Im Zuge der Vorbereitung von Film- und Fernsehproduktionen sowie von Veranstaltungen, Theatervorstellungen oder Konzerten besprechen LichttechnikerInnen zunächst alle Anforderungen und Wünsche der RegisseurInnen oder VeranstalterInnen und planen entsprechend das Lichtkonzept sowie den Einsatz von Leuchtmitteln und Lichteffekten. Vor Beginn des Drehs oder der Veranstaltung bauen sie die Beleuchtungsanlagen und -geräte auf, richten Scheinwerfer und Beamer ein und schließen diese an die Stromversorgung an. 

Während der Veranstaltungen, Vorstellungen oder Dreharbeiten regeln und steuern LichttechnikerInnen die Einstellungen, Farben und Wechsel des Lichts durch eine zentrale Lichttechnikanlage oder -computer. Teilweise lenken sie auch einzelne Lichtanlagen und Scheinwerfer, um KünstlerInnen oder Objekte zu "verfolgen". Ziel ist es, stets für die optimalen Lichtverhältnisse zu sorgen und das vorgegebene Lichtkonzept umzusetzen. Weiters warten LichttechnikerInnen in regelmäßigen Abständen die Lichtanlagen und -geräte und nehmen bei Bedarf kleinere Reparaturarbeiten vor. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Lichtverhältnisse analysieren
  • Lichtkonzept erstellen
  • Anforderungen für Leuchten und Scheinwerfer definieren
  • Lichtanlagen aufbauen und einstellen
  • Beleuchtungsgeräte verkabeln
  • Computergesteuerte Lichtanlagen einstellen und bedienen
  • Lichtproben durchführen 
  • Spezialeffekte ausführen 
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen 
Siehe auch:
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten 
  • Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • Handwerkliche Geschicklichkeit 
  • Kommunikationsfähigkeit 
  • Konzentrationsfähigkeit 
  • Physische Ausdauer
  • Problemlösungsfähigkeit 
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Technisches Verständnis 

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen: 

  • Fernseh- und Filmproduktionsfirmen
  • Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Kongress- und Kulturzentren
  • Museen
  • Unternehmen im Bereich Beleuchtungs- oder Veranstaltungstechnik
  • Eventagenturen

Stellenangebote für LichttechnikerInnen gibt es vor allem in größeren Städten, wo z.B. Kunst- und Kultureinrichtungen, Eventagenturen sowie Herstellerfirmen von Beleuchtungsanlagen und Veranstaltungstechnik Bedarf an Beleuchtungsfachkräften haben. Zunehmend werden LichttechnikerInnen auch von anderen Unternehmen wie z.B. Hotels in Anspruch genommen. Insbesondere im Veranstaltungsbereich ist es aber nicht immer leicht, in diesem Beruf eine Beschäftigung und dauerhafte Anstellung zu finden. 

LichttechnikerInnen arbeiten zum Teil in Angestelltenverhältnissen, häufig sind diese jedoch auf die Dauer einer Produktion oder Veranstaltung befristet. Viele LichttechnikerInnen sind selbstständig tätig.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "VeranstaltungstechnikerIn", dem der Beruf "LichttechnikerIn " zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Ausbildungen an Fachschulen und höheren technischen Lehranstalten im Bereich Elektrotechnik, Elektronik, oder Veranstaltungstechnik. 

Ausbildungen im Bereich Elektrotechnik umfassen meist Fächer wie Energiesysteme, Elektronik, Mechatronik, Informatik und computergestützte Projektentwicklung. Im Zuge der Ausbildung werden oftmals auch Kenntnisse im Computer Aided Design (CAD) vermittelt. Weiters werden praktische Erfahrungen in schuleigenen Werkstätten und Laboratorien sowie im Rahmen von mehrwöchigen betrieblichen Pflichtpraktika erworben. 

Dieser Beruf kann auch im Rahmen einer Kurz- und Spezialausbildung erlernt werden, siehe dazu den Beruf LichttechnikerIn (Kurz-/Spezialausbildung).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Kollegs und Universitäten, z.B. im Bereich Elektrotechnik. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ablegung einer Werksmeisterprüfung. 

Auf der Webseite des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie finden Sie aktuelle Informationen aus der Branche sowie Hinweise zu Seminaren und Weiterbildungen im elektrotechnischen und elektronischen Bereich. 

Das SAE Institute bietet verschiedene Kurse und Seminare im medientechnischen Bereich an, z.B. im Bereich Visual Animation. 

Zudem können Weiterbildungen auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche: 

  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Pyrotechnik
  • Veranstaltungstechnik
  • Eventmanagement
  • Technische Qualitätskontrolle
  • Künstliche Intelligenz
  • Netzwerktechnik
  • Projektmanagement

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit, den akademischen Titel "Bachelor Professional (BPr)" oder "Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

LichttechnikerInnen können in leitende Positionen aufsteigen. Mit entsprechender Weiterbildung und Qualifikation bestehen Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen Veranstaltungstechnik, Eventmanagement oder Bühnentechnik.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen des Rechtskraftgewerbes "Elektrotechnik" sowie der freien Gewerbe "Erbringung von Beleuchtungs- und Beschallungsleistungen bestehend im Aufstellen von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen und Verbinden der dazugehörigen Geräte untereinander bzw. mit einem bestehenden Elektroanschluss, sowie die Bedienung dieser Einrichtungen entsprechend den vom/von der AuftraggeberIn vorgegebenen Anforderungen, unter Ausschluss jeder der Elektrotechnik, der Kommunikationselektronik bzw. dem/der MechatronikerIn für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik vorbehaltenen Installations- und Montagetätigkeiten" und "Beratung über Lichteffekte und Ausleuchtung, sowie Erstellung von Lichtkonzepten im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen unter Ausschluss der den ElektrotechnikerInnen vorbehaltenen Tätigkeiten" möglich.  

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Bei Rechtskraftgewerben benötigt man zusätzlich die Genehmigung durch die Gewerbehörde. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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