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Tätigkeitsmerkmale

WeinbautechnikerInnen planen, pflegen und verwalten Weinberge und produzieren Wein. Sie wählen die geeigneten Rebsorten für den jeweiligen Standort aus und bereiten den Boden für das spätere Auspflanzen der Rebstöcke vor. Zudem bringen sie Stützsysteme an. Sie kontrollieren den Zustand der Reben regelmäßig und ergreifen geeignete Maßnahmen, um sie vor Schädlingen und anderen Krankheiten zu schützen bzw. diese wirksam zu behandeln. Während der Weinlese überwachen und koordinieren WeinbautechnikerInnen die Ernte. Dabei prüfen sie die Qualität der Trauben und organisieren den Transport zur Weinkellerei.

WeinbautechnikerInnen sind auch für Tätigkeiten in der Weinkellerei zuständig. Sie arbeiten an der Verarbeitung der Trauben mit und überwachen den Gärungsprozess sowie die dafür verwendeten Maschinen und Anlagen. Sie prüfen die Qualität des Weins und entscheiden beispielsweise, wie lange er reifen und wie er gelagert werden soll. WeinbautechnikerInnen kosten die Weine, um den Geschmack und das Aroma zu bewerten und gegebenenfalls nachzubessern. Sie koordinieren die Abfüllung und Etikettierung der Weine und bereiten sie für den Verkauf vor. WeinbautechnikerInnen beraten zudem oft WeinbauerInnen und WinzerInnen, geben Empfehlungen ab, wie der Wein optimiert werden kann, und unterstützen bei der Entwicklung von Marketingstrategien.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Weinberge planen, pflegen und verwalten
  • Rebsorten auswählen und pflanzen
  • Boden vorbereiten 
  • Stützsysteme anbringen
  • Reben kontrollieren
  • Maßnahmen gegen Schädlinge setzen
  • Gärungsprozess und Maschinen überwachen
  • Weinqualität prüfen
  • Abfüllung und Etikettierung koordinieren
  • WeinbauerInnen beraten
  • Bereitschaft, an unterschiedlichen Orten zu arbeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Interesse für Natur
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen:

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Weinbaubetriebe
  • Weinbau- und Winzergenossenschaften
  • Landwirtschaftskammern 
  • Forschungseinrichtungen

In der Landwirtschaft kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Betriebsschließungen, sodass das Arbeitsplatzangebot gering ist. Ebenso ist die Chance auf eine selbstständige Berufsausübung in der Weinbau- und Kellereiwirtschaft gering, da meist die einzige Möglichkeit in der Übernahme von elterlichen Betrieben besteht. Die Berufsaussichten für WeinbautechnikerInnen sind gleichbleibend stabil.

Grundsätzlich besteht nach wie vor ein Trend in Richtung biologische Landwirtschaft. Demnach können erweiterte bzw. zusätzliche Kenntnisse über biologische  Anbaumöglichkeiten im Weinbau und im Bereich Umwelttechnik die beruflichen Chancen verbessern. Zudem sind gute juristische Ökologie- und Umweltschutzkenntnisse von großer Bedeutung, da sich die Rechtsgrundlagen in der Landwirtschaft häufig ändern.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "WeinbautechnikerIn", dem der Beruf "WeinbautechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bildet eine Ausbildung an einer Fachschule oder einer höheren Lehranstalt für Weinbau. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Wein- und Obstbau, biologische Produktion, Pflanzenschutz, Mikrobiologie, Verfahrenstechnik, Marketing, Management, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen sowie Fremdsprachen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen und Handelsschulen bieten Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung, die den Zugang zu Kollegs und Universitäten ermöglichen. Auch Fachhochschul-Studiengänge bieten eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungsinstitutionen wie dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI), BFI und WIFI sowie privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den folgenden Bereichen:

  • Weinmarketing
  • Weinmanagement
  • Önologie
  • Nachhaltige Produktion
  • Umweltschutz
  • Werbung
  • Verkauf
  • Qualitätsmanagement

Personen mit technischer Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit können den Berufstitel "IngenieurIn" erwerben. Es handelt sich dabei um einen international vergleichbaren Bildungsabschluss, der seit Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 als berufliche Qualifikation, entsprechend dem Bachelor-Niveau (NQR 6), anerkannt ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands Österreichischer Ingenieure sowie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Im Umfeld der Agrarwirtschaft bestehen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Organisationen, Interessenvertretungen bis hin zum internationalen Lobbying.

Zudem besteht die Möglichkeit der Eröffnung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes. Die Land- und Forstwirtschaft sowie die landwirtschaftlichen Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und erfordern keinen Befähigungsnachweis. Beim Kauf einer Landwirtschaft sowie für den Bezug von Förderungen ist in der Regel eine landwirtschaftliche Fachausbildung vorzuweisen. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Landwirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Österreich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Handelsgewerbe" oder "Direktvertrieb" möglich.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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