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Tätigkeitsmerkmale

AgrarmanagerInnen sind für die Organisation und Leitung landwirtschaftlicher Betriebe oder Agrarunternehmen verantwortlich. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die wirtschaftlichen, administrativen und operativen Aspekte eines Betriebs zu verwalten. AgrarmanagerInnen sind beispielsweise für die langfristige Planung und Entwicklung des Betriebs verantwortlich. Sie analysieren Markttrends und entwickeln Geschäftspläne, um die Rentabilität des Betriebs zu maximieren. Sie planen zudem den Anbau von Pflanzen oder die Haltung von Tieren. 

AgrarmanagerInnen sind weiters dafür zuständig, das Budget des Betriebs zu verwalten, die Kosten zu kontrollieren und sich um Steuerangelegenheiten zu kümmern. Sie stellen Personal ein, erstellen Arbeitsverträge und überwachen die Arbeitsleistung. Zudem organisieren sie Schulungen und andere Möglichkeiten zur Weiterbildung. Sie kümmern sich um die Beschaffung von Betriebsmitteln und verhandeln mit LieferantInnen. AgrarmanagerInnen überwachen darüber hinaus die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte und stellen sicher, dass alle gesetzlichen und branchenspezifischen Vorschriften eingehalten werden. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Betriebsplanungen erstellen
  • Budget verwalten und kontrollieren
  • Schulungen organisieren
  • Betriebsmittel beschaffen
  • Verhandlungen mit LieferantInnen führen
  • Qualitätskontrollen durchführen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne bei jedem Wetter im Freien arbeiten
  • Interesse für Natur
  • Interesse für wirtschaftliche Themen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen:

  • Große landwirtschaftliche Betriebe
  • Gutsbetriebe
  • Landwirtschaftskammern 
  • Landwirtschaftsministerium
  • Behörden

Grundsätzlich besteht nach wie vor ein Trend in Richtung biologische Landwirtschaft. Demnach können erweiterte bzw. zusätzliche Kenntnisse über biologische Anbaumöglichkeiten und im Bereich Umwelttechnik die beruflichen Chancen verbessern. Zudem sind gute juristische Ökologie- und Umweltschutzkenntnisse von großer Bedeutung, da sich die Rechtsgrundlagen in der Landwirtschaft häufig ändern. Die Berufsaussichten für AgrarmanagerInnen sind gleichbleibend stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "AgrarberaterIn", dem der Beruf "AgrarmanagerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule im Bereich Agrarmanagement oder Agrarwissenschaften. Für die Zulassung zum Studium muss, je nach Anbieter, ein Aufnahme- bzw. Bewerbungsverfahren absolviert werden. Wichtige Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel Biologie, Botanik, Geologie, Bodenkunde, (Bio)Chemie und Genetik, Landtechnik, Agrarphysik sowie tierische und pflanzliche Verfahrenstechnik.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen an Universitäten und Fachhochschulen z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie:

  • Digital Farming
  • Agrarmanagement
  • Agrarmarketing
  • Agrarlogistik
  • Umwelttechnik
  • Biologische Landwirtschaft
  • Nachhaltige Produktion

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in Betriebswirtschaft.

Im Umfeld der Agrarwirtschaft bestehen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Organisationen, Interessenvertretungen bis hin zum internationalen Lobbying.

Zudem besteht die Möglichkeit der Eröffnung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes. Die Land- und Forstwirtschaft sowie die landwirtschaftlichen Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und erfordern keinen Befähigungsnachweis. Beim Kauf einer Landwirtschaft sowie für den Bezug von Förderungen ist in der Regel eine landwirtschaftliche Fachausbildung vorzuweisen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Landwirtschaftskammer Österreich und der Wirtschaftskammer Österreich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der freien Gewerbe "Handelsgewerbe" oder "Direktvertrieb" möglich.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der freien Gewerbe.

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