Start | DiplomierteR OperationstechnischeR AssistentIn (OTA)

Hinweis

Der Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Für die Ausübung dieses Berufs ist die Registrierung im Gesundheitsberuferegister erforderlich. 

Tätigkeitsmerkmale

Diplomierte Operationstechnische AssistentInnen (OTA) unterstützen ÄrztInnen bei der Vorbereitung und Durchführung von medizinischen Operationen. Sie bereiten den Operationssaal für anstehende Operationen vor und sind für die Betreuung und Versorgung der PatientInnen vor, während und nach Operationen zuständig. Diplomierte Operationstechnische AssistentInnen verfügen über ein breites Wissen über die operationstechnischen Instrumente und Geräte sowie deren Einsatzbereiche. Sie sind somit mitverantwortlich für den reibungslosen und zuverlässigen Ablauf von operativen Eingriffen. 

Zur Vorbereitung des Operationssaals stellen Diplomierte Operationstechnische AssistentInnen die notwendigen Materialien und Medizinprodukte bereit, überprüfen die Funktionsfähigkeit der Geräte und Instrumentarien und stellen diese ein. Sie bereiten PatientInnen für die anstehenden medizinischen Eingriffe vor und begleiten sie in den Operationssaal. Während eines Eingriffs unterstützen sie nach Anweisung das ärztliche Personal und bedienen und überwachen verschiedene Geräte, wie z.B. Beatmungs- oder Blutdruckmessgeräte. 

Sofern kein ärztliches Personal zur Verfügung steht, sind Diplomierte Operationstechnische AssistentInnen auch dazu berechtigt, lebensrettende Sofortmaßnahmen in Notfällen vorzunehmen. Neben dem Einsatz im Operationssaal können sie auch in Notfallambulanzen, Schockräumen, in der Endoskopie sowie in der Aufbereitung von Medizinprodukten tätig sein. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Operationssaal vorbereiten
  • PatientInnen auf medizinische Eingriffe vorbereiten 
  • Operationstechnische Geräte überprüfen, einstellen und bedienen
  • Operationsverlauf dokumentieren 
  • ÄrztInnen während Operationen assistieren
  • OP-PatientInnen betreuen
  • In Notfällen eingreifen 
  • OP-Checklisten führen 
Siehe auch:
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Physische Ausdauer
  • Psychische Belastbarkeit
  • Sinn für genaues Arbeiten 
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen: 

  • Krankenhäuser
  • Privatkliniken 
  • Sanatorien

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass manche Bereiche des öffentlichen Gesundheitswesens von Einsparungen geprägt sind und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Hinzu kommt, dass es in manchen Bereichen an Fachkräften mangelt. 

Krankenanstalten suchen regelmäßig nach gut ausgebildetem Personal für den Operationsbereich. Die Berufsaussichten für Diplomierte Operationstechnische AssistentInnen sind gut. 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "OperationsassistentIn", dem der Beruf "DiplomierteR OperationstechnischeR AssistentIn (OTA)" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre und umfasst 1.600 Stunden Theorie und 3.000 Stunden Praxis, die hauptsächlich im Operationssaal stattfindet. Voraussetzung, um die Ausbildung zu beginnen, ist ein Mindestalter von 17 Jahren. Weiters entscheidet eine fachkundige Kommission über die tatsächliche Aufnahme zur Ausbildung. Teilweise wird ein Schulabschluss an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule oder ein Lehrabschluss vorausgesetzt. 

In der Ausbildung wird Fachwissen in den Bereichen Infektionslehre, Hygiene, Anatomie, Physiologie, Notfall- und Akutmanagement, Patientenbetreuung und -versorgung, Endoskopie, Operationstechniken und Instrumentenkunde vermittelt. 

Ab 2023 kann die Ausbildung an Schulen für medizinische Assistenzberufe, an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie im Rahmen von Sonderausbildungen in der Pflege im Operationsbereich absolviert werden. Das 2. und 3. Ausbildungsjahr in der Operationstechnischen Assistenz kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei einer Krankenanstalt erfolgen, wobei der theoretische Teil der Ausbildung bei einer bewilligten Ausbildungseinrichtung absolviert werden muss. 

Für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur OperationsassistentIn soll es künftig möglich sein, die Ausbildung zum/zur Diplomierten Operationstechnischen AssistentIn um 2 Jahre verkürzt abzuschließen. Siehe auch den Beruf OperationsassistentIn (Mittlere/Höhere Schulen).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungen für Diplomierte Operationstechnische AssistentInnen bestehen z.B. in der Ausbildung in weiteren medizinischen Assistenzberufen. Siehe dazu auch den Beruf DiplomierteR medizinischeR FachassistentIn (MFA) (Mittlere/Höhere Schulen).

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Universitäten, z.B. im Bereich Gesundheitswissenschaften. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge und Universitätslehrgänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Zudem können Weiterbildungen auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Hygienemanagement
  • Medizintechnik
  • Medizinische Verwaltung
  • Qualitätsmanagement
  • Medizinprodukte
  • Massage

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen in leitenden Funktionen, z.B. auf der Station oder im Qualitäts- und Gesundheitsmanagement. 

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