Start | TrainingstherapeutIn

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung. Für die Ausübung dieses Berufs ist darüber hinaus die Eintragung in die Liste der zur Ausübung der Trainingstherapie berechtigten SportwissenschafterInnen erforderlich.

Tätigkeitsmerkmale

TrainingstherapeutInnen betreuen Menschen beispielsweise nach schweren Verletzungen am Bewegungsapparat oder auch mit chronischen Erkrankungen, damit sie mit dem richtigen körperlichen Training ihre Muskulatur stärken, Kraft aufbauen sowie ihre Beweglichkeit und Koordination verbessern. Ziel ist es, die PatientInnen zu mobilisieren, Folgekrankheiten zu vermeiden und den Heilungsprozess zu unterstützen.

TrainingstherapeutInnen erstellen gemeinsam mit PhysiotherapeutInnen und ÄrztInnen ein auf die PatientInnen abgestimmtes Trainingsprogramm und legen die Ziele fest. Sie beaufsichtigen auf Anordnung der PhysiotherapeutInnen die Durchführung des Trainingsplans durch die PatientInnen und überprüfen regelmäßig, ob das Programm angepasst werden muss. Zudem beraten sie die PatientInnen zu allgemein gesundheitsförderlichem Verhalten und Training.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Therapiebezogene Beratungen durchführen
  • Individuelle Trainingspläne erstellen
  • Sich mit ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen abstimmen
  • PatientInnen mobilisieren und ihre Muskulatur stärken
  • Belastungstests durchführen
  • Training beaufsichtigen
  • Entspannungstechniken vermitteln
  • Programm evaluieren und anpassen
  • Trainingsverlauf dokumentieren
  • Auge-Hand-Koordination
  • Bereitschaft, am Wochenende zu arbeiten
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Fingerfertigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Körperliche Fitness
  • Physische Ausdauer
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Krankenhäuser
  • Kliniken
  • Rehabilitationszentren
  • Kuranstalten
  • Institute für physikalische Medizin
  • Alten- und Pflegeheime
  • Arztpraxen im Bereich Physiotherapie

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Zu bedenken ist jedoch, dass es im öffentlichen Gesundheitsbereich auch zu Einsparungen kommt und der erhöhte Personalbedarf nicht immer gedeckt wird. Darüber hinaus wirkt sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung positiv auf den Gesundheitssektor aus, insbesondere auf Berufe in den Bereichen Sport, Fitness, Wellness und Entspannung.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TrainingstherapeutIn", dem der Beruf "TrainingstherapeutIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Grundlage für diesen Beruf bildet ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- oder Masterstudium an Universitäten im Bereich Sportwissenschaft. Auch eine ergänzende Ausbildung in Trainingstherapie ist möglich, die etwa in Form von Universitätskursen angeboten wird.

In der theoretischen Ausbildung werden Themeninhalte in den Bereichen Anatomie, Physiologie, Bewegungslehre, Trainingslehre, Krankheitslehre und Trainingstherapien vermittelt. Zudem ist eine praktische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 325 Stunden erforderlich. In diesem Rahmen sollen PatientInnen mit Krankheitsbildern wie innere Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungs- oder Stützapparats oder PatientInnen aus den Bereichen Neurologie oder Psychiatrie therapiert bzw. behandelt werden.

Nach Abschluss des Studiums ist ein Qualifikationsnachweis (Akkreditierung) des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Eintragung in die Trainingstherapieliste und die generelle Akkreditierung als TrainingstherapeutIn. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bieten Lehrgänge an der Universität Wien, z.B. in den Bereichen Konduktive Förderung, Medikationsanalyse, Pharmakobotanische Exkursion, Personenzentrierte Psychotherapie und Sport.

Weiterbildungen in Form von Workshops und Webinaren bietet die Österreichische Sportwissenschaftliche Gesellschaft (ÖSG) zu Themeninhalten wie Leistungsdiagnostik, Sportwissenschaft in der Selbstständigkeit, Sportpädagogik oder Laufanalyse.

Weiters bietet die Österreichische Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation (ÖGPR) Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Seminaren in den Bereichen wie Psychosomatik, Diagnostik, Trainingslehre und Patientenschulung.

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Trainerrolle und Kommunikation
  • Ausdauer und Kraft
  • Ernährung
  • Personal Training
  • Sportmentaltraining
  • Sportmassage
  • Erste Hilfe
  • Fremdsprachen 

Je nach Berufserfahrung und Zusatzqualifikation ist die Tätigkeit als SportmanagerIn möglich. Weiters können sich TrainingstherapeutInnen auf verschiedene Trainingsarten spezialisieren und in der Lehre und Wissenschaft tätig sein.

Eine selbstständige Berufsausübung ist nicht möglich, da die Ausübung der Trainingstherapie nur im Dienstverhältnis zu

  • Rechtsträgern einer Krankenanstalt,
  • Rechtsträgern einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten dient,
  • freiberuflich tätigen ÄrztInnen oder ärztlichen Gruppenpraxen oder
  • freiberuflich tätigen PhysiotherapeutInnen

erfolgen darf.

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