Start | Elementarpädagoge/-pädagogin

Hinweis

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Auch die beruflichen Tätigkeiten orientieren sich an den gesetzlich vorgegebenen Inhalten der Ausbildung.

Tätigkeitsmerkmale

ElementarpädagogInnen betreuen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie fördern die kindliche Entwicklung und bringen Kindern im Vorschulalter Lern- und Bildungsinhalte auf spielerische Art näher. Ein wichtiges Ziel ist es außerdem, Kinder in ihrem Sozialverhalten zu fördern. ElementarpädagogInnen beobachten den individuellen Entwicklungsstand der Kinder und dokumentieren ihre Erkenntnisse. Sie beraten die Eltern, machen sie auf Verhaltensänderungen aufmerksam und unterstützen sie in Erziehungsfragen.

ElementarpädagogInnen sind auch dafür verantwortlich, die Lernumgebung der Institution, in der sie tätig sind, ständig zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Dafür arbeiten sie eng mit anderen Bildungsorganisationen und -institutionen zusammen. Sie übernehmen Leitungsfunktionen und unterweisen PraktikantInnen sowie KindergartenassistentInnen. Weiters erledigen sie administrative Tätigkeiten, erarbeiten Monats- und Jahresplanungen und organisieren Ausflüge und Elternabende sowie Feste. Mit einem entsprechenden Studium im Bereich Elementarpädagogik können sie auch in der Forschung tätig sein.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Kinder zwischen 0 und 6 Jahren betreuen
  • Kindliche Entwicklung fördern
  • Entwicklungsstand beobachten
  • Erkenntnisse dokumentieren
  • Eltern beraten
  • Lernumgebung evaluieren und weiterentwickeln
  • KollegInnen unterweisen
  • Monats- und Jahresplanungen erarbeiten
  • Ausflüge und Elternabende organisieren
Siehe auch:
  • Didaktische Fähigkeiten
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gerne kreativ arbeiten
  • Interesse für Soziales
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Organisationstalent
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Unempfindlich gegen Lärm sein
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Institutionen:

  • Öffentliche und private Kindergärten
  • Betriebskindergärten
  • Kinderkrippen
  • Kinderhorte
  • Kinderheime
  • Pädagogische Einrichtungen im Sozial- und Therapiebereich

Da heute meist beide Elternteile berufstätig sind und ein Trend zur Ganztagsbetreuung besteht, gibt es eine verstärkte Nachfrage nach Personal in der Kinderbetreuung. Aufgrund des großen Bedarfs wird der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen vorangetrieben, auch in Betrieben. Insgesamt gibt es einen großen Personalbedarf an qualifizierten ElementarpädagogInnen und die Berufsaussichten sind sehr gut.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Elementarpädagoge/-pädagogin", dem der Beruf "Elementarpädagoge/-pädagogin" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Es gibt mehrere Ausbildungswege, die zum Beruf Elementarpädagoge/-pädagogin führen können. Neben einer Ausbildung auf schulischem Niveau an einer BAfEP (Bildungsanstalt für Elementarpädagogik) werden seit Kurzem auch Bachelorstudiengänge, ein Masterstudiengang sowie Hochschullehrgänge für Elementarpädagogik angeboten. Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Inklusive Pädagogik, elementarpädagogische Planungsgrundlagen, sozial-emotionale Entwicklung, Mehrsprachigkeit, Literacy, Diversität sowie Führen und Leiten in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen. Das Bachelor- und Masterstudium stellt eine bildungswissenschaftliche und elementarpädagogische Vertiefung der Grundausbildung an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik bzw. von Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und den entsprechenden Kollegformen dar.

Die Voraussetzung für das Bachelorstudium Elementarpädagogik ist der Abschluss einer BAfEP (Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, vormals Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, BAKIP) oder eines Kollegs für Elementarpädagogik. Zum Masterstudium zugelassen sind Personen mit einem Vorstudium in Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Elementarpädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Lehramtsstudium Primarstufe oder Lehramtsstudium für Volksschulen, Lehramtsstudium Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik oder Lehramtsstudium für Sonderschulen. 

Zum Hochschullehrgang sind LehrerInnen mit abgeschlossenem Bachelorstudium Primarstufe, Sonderschullehramt oder Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium der Pädagogik, Erziehungs- oder Bildungswissenschaft zugelassen.

Voraussetzung für ein Studium ist grundsätzlich die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Dieser Beruf kann auch auf schulischem Niveau erlernt werden, siehe den Beruf Elementarpädagoge/-pädagogin (Mittlere/Höhere Schulen).

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

ElementarpädagogInnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, an mehreren Tagen im Jahr an Fortbildungen teilzunehmen.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Kindergartenleitung
  • Montessoripädagogik
  • Waldorfpädagogik
  • Waldpädagogik
  • Hortpädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Musikpädagogik
  • Autismus
  • Supervision
  • Sozialmanagement

Aufstiegsmöglichkeiten für ElementarpädagogInnen bestehen vor allem in Funktionen wie Gruppen- oder Kindergartenleitung. Für PädagogInnen bestehen generell berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in den Bereichen Bildungspolitik, Bildungsverwaltung und Sozialmanagement. Im akademischen Bereich besteht die Möglichkeit, in der Forschung tätig zu sein.

Eine selbstständige Berufsausübung ist über die Gründung eines privaten Kindergartens möglich. Die Errichtung und der Betrieb von Kindergärten sind in Österreich landesrechtlich geregelt. Die einzelnen Vorschriften und Voraussetzungen sind im jeweiligen Kindergartengesetz der einzelnen Bundesländer nachzulesen.

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