Start | WellnesstrainerIn

Tätigkeitsmerkmale

Der Begriff Wellness bezeichnet ein Wohlbefinden, das durch eine angenehme körperliche Betätigung oder gezielte und bewusste Entspannung hervorgerufen wird. WellnesstrainerInnen informieren, beraten und trainieren KundInnen in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Fitness, um das körperliche Wohlbefinden zu stärken. Durch das Körpertraining versuchen sie Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen, um die Gesundheit zu fördern und Krankheiten vorzubeugen. Sie arbeiten dabei mit verschiedenen Techniken und Methoden, wie z.B. Gymnastik, Yoga oder Pilates, die sie in Kursen oder Einzeltrainings anbieten.

Zum Aufgabenbereich von WellnesstrainerInnen zählt zum einen das Erstellen von Fitnessprogrammen, z.B. um die Muskeln oder die Ausdauer zu trainieren. Zum anderen wenden sie verschiedene Entspannungstechniken an, zeigen Übungen selbst vor und motivieren die Teilnehmenden. Teilweise schulen sie ihre KundInnen auch im Bereich Körperwahrnehmung.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Trainingseinheiten planen
  • Bewegungstechniken anleiten
  • KundInnen beraten
  • Atemübungen vorzeigen
  • Indoor- und Outdoor-Aktivitäten organisieren und leiten
  • Personal-Trainings durchführen
  • Herz-Kreislauf-Übungen anleiten
Siehe auch:
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Interesse für Gesundheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Körperliche Fitness
  • Organisationstalent
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen:

  • Wellnessresorts
  • Hotels mit Wellnessbereich
  • Kuranstalten
  • Thermen
  • Gesundheitszentren
  • Fitnesseinrichtungen

Die Menschen werden immer gesundheitsbewusster und das Bedürfnis nach Sport, Erholung und Wellness nimmt zu. Dementsprechend positiv hat sich die Sport-, Gesundheits- und Fitnessbranche in den letzten Jahren entwickelt. Dieser Trend wurde jedoch durch die Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen unterbrochen. Viele Betriebe aus dem Sport- und Freizeitbereich sowie insbesondere auch Hotels wurden von der durch Corona ausgelösten wirtschaftlichen Krise besonders stark getroffen. Viele Betriebe mussten ihr Personal kündigen oder in Kurzarbeit schicken. Die finanziellen Folgen der Corona-Krise werden sich vorrausichtlich noch länger negativ auf die Berufsaussichten auswirken.

Viele WellnesstrainerInnen sind teilzeitbeschäftigt oder üben diesen Beruf als Nebenjob sowie auf selbstständiger Basis aus. Eine Kombination aus verschiedenen Ausbildungen, wie z.B. in den Bereichen Yoga, Pilates oder Massage, ist daher vorteilhaft.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "FitnessbetreuerIn", dem der Beruf "WellnesstrainerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Ausbildungen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen mit Schwerpunkten in den Bereichen Sport, Gesundheit und Wellness. An diesen Schulen werden z.B. Fächer in den Bereichen Fitness, Gesundheit oder Body Performance angeboten. Zudem können im Rahmen von mehrwöchigen Pflichtpraktika praktische Erfahrungen gesammelt werden. Eine weitere Zugangsmöglichkeit ist eine Lehrausbildung im Bereich Fitness.

Erwachsenenbildungseinrichtungen wie WIFI und BFI sowie private Institute Ausbildungen bieten gezielte Ausbildungen zum/zur WellnesstrainerIn an, siehe auch den Beruf WellnesstrainerIn (Kurz-/Spezialausbildung). Darüber hinaus können weitere Zusatzausbildungen absolviert werden. So bieten die Österreichischen Bundessportakademien beispielsweise Kurse zum/zur staatlich geprüften InstruktorIn an. Für diese Ausbildungen ist die Ablegung einer Eignungsprüfung zum Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung erforderlich. 

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten für AbsolventInnen von Fachschulen bieten beispielsweise Aufbaulehrgänge, die zur Matura führen, sowie eine Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung. Diese ermöglichen den Zugang zu Universitäten, z.B. im Bereich Sport. Auch einschlägige Fachhochschul-Studiengänge bieten für berufserfahrene FachschulabsolventInnen sowie für BHS-AbsolventInnen eine Weiterbildungsperspektive.

Weiterbildungen können bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI und WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. für folgende Bereiche:

  • Gesundheitsmanagement
  • Ernährung
  • Gerätetraining
  • Pflanzenheilkunde
  • Yoga
  • Shiatsu
  • Kinesiologie
  • Outdoortraining
  • Animation

Seit Herbst 2023 können an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten zusätzlich zum bisherigen Studienangebot auch berufsbegleitende Weiterbildungsstudien absolviert werden. Diese bieten auch Personen, die keine Hochschulreife (Matura, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung) besitzen, die Möglichkeit den akademischen Titel „Bachelor Professional (BPr)" oder „Master Professional (MPr)" zu erwerben.

Für die Zulassung zu einem Bachelor Professional-Studium ist ein einschlägiger beruflicher Ausbildungsabschluss (z.B. Lehre, BMS-Abschluss) oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Studienbereich erforderlich.

Personen, die einen Master Professional abgeschlossen haben, können in der Folge dann auch ein Doktoratsstudium absolvieren.

Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten bestehen nach entsprechender Weiterbildung z.B. in den Bereichen Sport- und Wellnessmanagement oder im Sportjournalismus.

Eine selbstständige Berufsausübung ist z.B. im Rahmen der reglementierten Gewerbe "Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Sportwissenschaftliche Beratung" und "Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung" oder des freien Gewerbes "Freiberufliche/r Sport-TrainerIn (FitnesstrainerIn)" möglich.

Für reglementierte Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung der jeweils vorgeschriebene Befähigungsnachweis, z.B. in Form einer Befähigungsprüfung, eines bestimmten Schul- oder Studienabschlusses oder einer fachlichen Tätigkeit, erbracht werden. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung eines Gewerbes.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich sowie in der Liste der reglementierten Gewerbe und der Liste der freien Gewerbe.

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