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Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): Betriebsdienstleistungskaufmann/-frau

Tätigkeitsmerkmale

Unter "Betriebsdienstleistung" sind hauswirtschaftliche Leistungen für Unternehmen und Institutionen zu verstehen. Darunter fallen vor allem die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (Hygieneartikel, Reinigungsmittel), die Versorgung mit Lebensmitteln (insbesondere in Betrieben mit eigener Küche, z.B. in Spitälern und Heimen), die Reinigung aller Gebäudeteile und Räumlichkeiten und die Gewährleistung der Hygienevorschriften, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Gestaltung und Dekoration der Betriebsräumlichkeiten (z.B. Ausstattung mit Zimmerpflanzen und regelmäßige Versorgung und Pflege der Pflanzen, Dekoration mit Weihnachtsschmuck). Die BetriebsdienstleisterInnen führen diese Dienstleistungen nicht selbst durch, sondern planen, organisieren und überwachen sie. Es handelt sich also um einen kaufmännisch-administrativen Lehrberuf.

Die BetriebsdienstleisterInnen beschaffen die für die Betriebsdienstleistungen erforderlichen Waren und Dienstleistungen, wobei sie zunächst Bedarfserhebungen durchführen und die Bedarfsmengen berechnen; sodann bestellen sie die Waren, überwachen die Lieferungen, lagern die Waren und führen fallweise Reklamationen bei den Lieferfirmen durch. Ein wichtiges Teilgebiet der Warenbeschaffung ist die Auswahl, der Einkauf und die Lagerung von Lebensmitteln an Hand von Speiseplänen für den Küchenbetrieb des Unternehmens; eine besondere Anforderung dabei ist die Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen (z.B. Diät-PatientInnen oder DiabetikerInnen in Spitälern/Heimen) sowie die Organisation und Umsetzung des Hygienekontrollsystems (einschließlich der Dokumentation nach den Grundsätzen des HACCP-Systems, das ist ein Kontrollsystem zur Ausschaltung aller Einflüsse, die eine Erkrankung des Menschen durch einen Verzehr von Lebensmitteln verursachen können). Weiters veranlassen und überwachen die BetriebsdienstleisterInnen alle Reinigungsarbeiten, Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten im Betrieb und planen/organisieren und kontrollieren die Gestaltung und Dekoration der Betriebsräume. Sie erstellen Personaleinsatzpläne bzw. Personaldienstpläne und wirken bei der Personalunterweisung und -schulung mit. Sie beraten die Kunden des Unternehmens bzw. der Institution und sind auch für das Beschwerdemanagement zuständig. Die Durchführung und Kontrolle der Qualitätssicherung, die Mitwirkung an Werbe- und Informationsmaßnahmen, administrative Arbeiten, Buchführung und Kostenrechnung sowie die Führung von Statistiken, Dateien und Karteien gehören ebenfalls zu den Aufgaben der BetriebsdienstleisterInnen.

Die Ausbildung der BetriebsdienstleisterInnen umfasst folgende Bereiche:

  • Facility-Management (Betriebliche Ausstattung, Reinigungs- und Hygienemanagement, Sicherheit, Personalplanung und -entwicklung);
  • Gestaltung betrieblicher Wohn- und Funktionsbereiche (Betreuen und Organisieren der Gestaltung von Zimmern, Speisesälen, Aufenthaltsräumen, Veranstaltungsräumen);
  • Beschaffung (Beschaffungsprozess, Bedarfsermittlung, Angebotsvergleich, Bestellungen, Warenannahme, Umgang mit mangelhaften Lieferungen und Leistungen, Lagerung);
  • Office-Management (Kommunikation, Terminmanagement, Besprechungen und Meetings);
  • Betriebliches Rechnungswesen (Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens, Betriebliche Buchführung, Betrieblicher Zahlungsverkehr, Kassaführung, Datenaufbereitung)

Unter "Betriebsdienstleistung" sind hauswirtschaftliche Leistungen für Unternehmen und Institutionen zu verstehen. Darunter fallen vor allem die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (Hygieneartikel, Reinigungsmittel), die Versorgung mit Lebensmitteln (insbesondere in Betrieben mit eigener Küche, z.B. in Spitälern und Heimen), die Reinigung aller Gebäudeteile und Räumlichkeiten und die Gewährleistung der Hygienevorschriften, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Gestaltung und Dekoration der Betriebsräumlichkeiten (z.B. Ausstattung mit Zimmerpflanzen und regelmäßige Versorgung und Pflege der Pflanzen, Dekoration mit Weihnachtsschmuck). Die BetriebsdienstleisterInnen führen diese Dienstleistungen nicht selbst durch, sondern planen, organisieren und überwachen sie. Es handelt sich also um einen kaufmännisch-administrativen Lehrberuf.

Die BetriebsdienstleisterInnen beschaffen die für die Betriebsdienstleistungen erforderlichen Waren und Dienstleistungen, wobei sie zunächst Bedarfserhebungen durchführen und die Bedarfsmengen berechnen; sodann bestellen sie die Waren, überwachen die Lieferungen, lagern die Waren und führen fallweise Reklamationen bei den Lieferfirmen durch. Ein wichtiges Teilgebiet der Warenbeschaffung ist die Auswahl, der Einkauf und die Lagerung von Lebensmitteln an Hand von Speiseplänen für den Küchenbetrieb des Unternehmens; eine besondere Anforderung dabei ist die Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen (z.B. Diät-PatientInnen oder DiabetikerInnen in Spitälern/Heimen) sowie die Organisation und Umsetzung des Hygienekontrollsystems (einschließlich der Dokumentation nach den Grundsätzen des HACCP-Systems, das ist ein Kontrollsystem zur Ausschaltung aller Einflüsse, die eine Erkrankung des Menschen durch einen Verzehr von Lebensmitteln verursachen können). Weiters veranlassen und überwachen die BetriebsdienstleisterInnen alle Reinigungsarbeiten, Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten …

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
BetriebsdienstleisterIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) - Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, die dem Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen angehören (Mitgliederliste siehe im Internet unter www.swoe.at) (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Sozialversicherungsträger (Angestellte)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Karitative Einrichtungen der Katholischen Kirche in Österreich (Caritas) (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
SOS-Kinderdörfer (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Privatkrankenanstalten Österreichs (gilt für alle Mitglieder des Verbandes der Privatkrankenanstalten Österreichs mit 6 ausdrücklichen Ausnahmen - siehe KV) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.04.2024
01.04.2024
Konfessionelle Alten- und Pflegeheime Österreichs (KAP) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
Konfessionelle Ordensspitäler Österreichs (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.03.2024
01.03.2024
Private Sozial- und Gesundheitsorganisationen in VORARLBERG (Angestellte)
gültig ab 01.02.2024
01.02.2024
  • Fingerfertigkeit: Arbeiten am Computer (Maschinschreiben, Eingeben von Daten); Bedienen von Bürogeräten über Touchscreen (z.B. Kopierer);
  • Sehvermögen: Bildschirmarbeit;
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team; Zusammenarbeit mit KollegInnen und KundInnen;
  • Kontaktfähigkeit: Kundenbetreuung;
  • logisch-analytisches Denken: Erstellen von Lagerkarteien, Dienstplänen, Bestellverzeichnissen;
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeiten: Bedarfsermittlung und Warenbestellung;
  • Organisationstalent: Organisation von Reparatur-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten;
  • technisches Verständnis: Arbeit mit EDV- und Bürokommunikationsgeräten, z.B. Drucker, Kopierer.

Betriebe/Lehrbetriebe:
BetriebsdienstleisterInnen arbeiten hauptsächlich in großen Betrieben und Institutionen, bei denen die Beschaffung von Waren und die Organisation von Dienstleistungen eine besonders wichtige Rolle spielen. Dazu zählen vor allem Krankenhäuser, Heime (Seniorenheime, Pflegeheime, Behindertenheime), Rehabilitationszentren, Kuranstalten und ähnliche Einrichtungen. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen auch in Internaten, Jugendheimen und Jugendherbergen, Bildungshäusern und bei Seminaranbietern. Zum Teil sind BetriebsdienstleisterInnen auch in Tourismusbetrieben und Hotels beschäftigt.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der BetriebsdienstleisterIn-Lehrlinge bewegte sich in den letzten 10 Jahren relativ stabil zwischen rund 40 und 50 Personen. Es ist anzunehmen, dass die Lehrlingszahlen auch in den nächsten Jahren in diesem Rahmen liegen werden. Die meisten Lehrstellen gibt es in Vorarlberg (ein Drittel).

Unterschiede nach Geschlecht:
Das Gesundheits- und Sozialwesen ist ein stark weiblich dominiertes Berufsfeld. Auch im Tourismus, speziell in der Beherbergung, sind überwiegend Frauen tätig. Auch unter den Betriebsdienstleistungslehrlingen sind Frauen sehr stark vertreten. Knapp drei Viertel der Lehrlinge sind weiblich, ein Viertel männlich.

Berufsaussichten:
Die Einrichtungen und Unternehmen, in denen dieser Lehrberuf erlernt und ausgeübt wird, werden in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Gründe für das Wachstum im Gesundheits- und Sozialwesen sind der steigende Anteil älterer Menschen und die daraus folgende Zunahme des Pflege- und Betreuungsbedarfs in entsprechenden Einrichtungen. Auch der Tourismus wird voraussichtlich ein wachsender Wirtschaftsbereich bleiben.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsaussichten sind gut, da für die Planung, Organisation und Überwachung der Betriebsdienstleistungen zunehmend Bedarf an spezialisierten Fachkräften besteht.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Hotel- und Gastgewerbekaufmann/-frau", dem der Beruf "BetriebsdienstleisterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
BetriebsdienstleisterIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 8 9 10 16 10 13 10 12 10 11
weiblich 37 40 37 38 28 31 35 33 31 27
gesamt 45 49 47 54 38 44 45 45 41 38
Frauenanteil 82,2% 81,6% 78,7% 70,4% 73,7% 70,5% 77,8% 73,3% 75,6% 71,1%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
BetriebsdienstleisterIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn nein
AssistentIn in der Sicherheitsverwaltung nein
Bahnreise- und Mobilitätsservice nein
Bankkaufmann/-frau nein
Betriebslogistikkaufmann/-frau nein
Buch- und MedienwirtschafterIn - Buch- und Musikalienhandel nein
Buch- und MedienwirtschafterIn - Buch- und Pressegroßhandel nein
Buch- und MedienwirtschafterIn - Verlag nein
Bürokaufmann/-frau ja <
DrogistIn nein
E-Commerce-Kaufmann/-frau nein
EDV-Kaufmann/-frau nein
EinkäuferIn nein
Eventkaufmann/-frau nein
FacharbeiterIn ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement nein
Finanz- und RechnungswesenassistentIn nein
Finanzdienstleistungskaufmann/-frau nein
Foto- und Multimediakaufmann/-frau nein
Großhandelskaufmann/-frau nein
Hotel- und GastgewerbeassistentIn nein
Hotel- und Restaurantfachmann/-frau nein
Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf) nein
Immobilienkaufmann/-frau - Schwerpunkt Bauträger nein
Immobilienkaufmann/-frau - Schwerpunkt Makler nein
Immobilienkaufmann/-frau - Schwerpunkt Verwalter nein
Industriekaufmann/-frau nein
KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Notariatskanzlei nein
KanzleiassistentIn - Schwerpunkt Rechtsanwaltskanzlei nein
Mobilitätsservice nein
Personaldienstleistungskaufmann/-frau nein
Pharmazeutisch-kaufmännisch(er/e) AssistentIn nein
ReisebüroassistentIn nein
Speditionskaufmann/-frau nein
SpeditionslogistikerIn nein
SportadministratorIn nein
SteuerassistentIn nein
Versicherungskaufmann/-frau nein
VerwaltungsassistentIn nein
Waffen- und MunitionshändlerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz
< Die LAP im beschriebenen Lehrberuf ersetzt die LAP des verwandten Lehrberufs.

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

Normalformen (für 14-Jährige):

 

Sonderformen (für Erwachsene), die auch als Weiterbildung für LehrabsolventInnen geeignet sind:

In diesem Beruf ist Weiterbildung im kaufmännischen Bereich sowie in der EDV erforderlich. Möglichkeiten zur Weiterbildung bieten das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).

Aufstiegsmöglichkeiten: Aufstiegspositionen für BetriebsdienstleisterInnen sind z.B. ChefsekretärIn, VorstandssekretärIn, DirektionssekretärIn, Bürovorstand, AbteilungsleiterIn.

Selbstständige Berufsausübung: Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für BetriebsdienstleisterInnen im Handelsgewerbe. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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