Start | LuftfahrzeugtechnikerIn

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): LuftfahrzeugmechanikerIn; LuftfahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Flugzeuge mit Kolbentriebwerken; LuftfahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Flugzeuge mit Turbinentriebwerken; LuftfahrzeugtechnikerIn - Schwerpunkt Hubschrauber.

 


Tätigkeitsmerkmale

LuftfahrzeugtechnikerInnen warten und reparieren alle Arten von Luftfahrzeugen: Verkehrsflugzeuge, Militärflugzeuge, Sport- und Kleinflugzeuge, Hubschrauber (Helikopter). Regelmäßige Wartungen von Luftfahrzeugen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Betriebstüchtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Dabei müssen die LuftfahrzeugtechnikerInnen mechanische, hydraulische, pneumatische und elektronische Komponenten und Baugruppen regelmäßig überprüfen und entsprechende Instandhaltungsarbeiten daran durchführen (Reinigung, Nachfüllen von Hydraulikflüssigkeiten, Schmieren mechanischer Teile usw.). Eine wichtige Aufgabe ist das Suchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen. Falls Komponenten Fehler aufweisen, bauen sie diese aus, zerlegen und reparieren sie und bauen sie wieder zusammen; schadhafte Teile werden heute oft nicht repariert, sondern durch neue ersetzt (dies gilt vor allem für elektronische Komponenten). Nach dem Einbau der reparierten oder neuen Komponenten in das Luftfahrzeug prüfen die LuftfahrzeugtechnikerInnen alle Funktionen und justieren die Teile (Feineinstellung der Steuerungen).

Luftfahrzeuge müssen gemäß den durch das Gesetz und den Hersteller festgelegten Kontroll- und Wartungsvorschriften (Checklisten) regelmäßig kontrolliert und gewartet werden (Intervallwartungen). Bei der Arbeit der LuftfahrzeugtechnikerInnen steht daher meist die Gewährleistung eines einwandfreien Betriebes der Luftfahrzeuge im Vordergrund, während die Wiederherstellung der Flug- und Betriebstüchtigkeit schadhafter Luftfahrzeuge eine eher geringe Rolle spielt.

Voraussetzung für die selbständige Durchführung von Arbeiten an einer bestimmten Flugzeugtype bzw. Flugzeugart sind typenspezifische Prüfungen. Grundsätzlich dürfen nur Luftfahrzeugwart(e)innen eigenverantwortlich an Luftfahrzeugen arbeiten. Die LuftfahrzeugtechnikerInnen dürfen bis zur Ablegung der vorgesehenen Prüfungen unter ihrer Aufsicht nur Wartungsarbeiten durchführen.

Die Arbeitsschwerpunkte der LuftfahrzeugtechnikerInnen sind die Überprüfung, der Aus- und Einbau (bzw. Tausch) sowie die Reparatur von Bauelementen der Luftfahrzeuge. Durch Sichtkontrolle stellen sie Schäden und Mängel an der Oberfläche des Flugzeuges fest. Mit Flugsimulationsgeräten führen sie Funktionskontrollen an Navigationsgeräten (z.B. Höhenmesser, Geschwindigkeitsmesser) und Bordinstrumenten sowie an den damit verbundenen Einrichtungen (Fahrwerk, Steuerwerk) durch. Sie überprüfen die Bremsen am Bremsprüfstand und kontrollieren zusätzliche Sicherungseinrichtungen (z.B. Sauerstoffmasken, Gurte). Während eines Prüflaufes testen sie bereits gewartete Motoren und führen Leistungstests durch. Sie nehmen Fehlermessungen an zerlegten Einzelteilen von Bauelementen sowie Werkstoffprüfungen vor (um z.B. Risse festzustellen) und vergleichen die Messergebnisse mit den Toleranzgrenzen im Wartungshandbuch.

Der Ein- und Ausbau bzw. Austausch von Bauteilen bildet einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit. Die Bauteile können z.B. fehlerhaft sein oder müssen entsprechend dem Wartungshandbuch regelmäßig gewechselt werden. Die LuftfahrzeugtechnikerInnen bauen sie aus, reparieren die Bauteile selbst oder geben sie an eine Reparaturwerkstätte weiter. Die neuen bzw. reparierten Bauelemente bauen sie wieder ein und prüfen die Funktionsfähigkeit. Weiters verlegen sie Schlauch- und Rohrleitungen im Flugzeug bzw. tauschen diese aus.

Bei der Inspektion des Triebwerkes eines Sportflugzeuges lassen die LuftfahrzeugtechnikerInnen das Öl ab, indem sie mit einem Schraubenschlüssel die Ölablassschraube öffnen. Dann untersuchen und reinigen sie den Ölfilter. Sie überprüfen den Zustand und die Dichtheit der Ölleitungen und der Anschlüsse und füllen neues Öl in den Ölbehälter. Sie prüfen die Kraftstoffleitungen auf ihren Allgemeinzustand, ihre Befestigung, auf Scheuerstellen und Dichtheit. Anschließend kontrollieren sie die Funktion der Kraftstoffpumpe und reinigen den Kraftstofffilter. Den Gas- und Gemischbedienungszug überprüfen sie durch Einschieben und Herausziehen des jeweiligen Bedienungsknopfes. Bei Schwergängigkeit ölen sie den Seilzug.

Sie erfassen und dokumentieren alle technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse, indem sie die bei der Wartung und Reparatur der Luftfahrzeuge durchgeführten Arbeiten auf einem Arbeitsblatt eintragen und die ordnungsgemäße Durchführung mit ihrer Unterschrift bestätigen.

 

Berufsprofil gemäß Ausbildungsordnung BGBl.II.Nr.128/2016

  1. Lesen und Anwenden technischer Unterlagen (auch in englischer Sprache),
  2. Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden,
  3. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Beurteilen von Arbeitsergebnisse und Anwenden von Qualitätsmanagementsystemen,
  4. Ausführen von Arbeiten - Wartungstätigkeiten am Luftfahrzeug unter Berücksichtigung der einschlägigen Luftfahrzeugherstellerinstandhaltungsanweisungen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen und der einschlägigen Umweltstandards,
  5. Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien, unter Berücksichtigung der einschlägigen Luftfahrzeugherstelleranweisungen sowie luftfahrtspezifischer Normen
  6. Bearbeiten und Zusammenbauen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Komponenten sowie Einbauen, Justieren und Prüfen, Beurteilen des korrekten Zustandes in Abhängigkeit der Anweisungen des Herstellers sowie Beurteilen der korrekten Funktion dieser Komponenten in Luftfahrzeugen,
  7. Demontieren, Montieren, Handhaben und Inbetriebnehmen von Luftfahrzeugsystemkomponenten an Luftfahrzeugen,
  8. Instandhalten von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Komponenten und Baugruppen, Messen, Beurteilen und Prüfen berufstypischer physikalischer Größen,
  9. Aufsuchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen an Luftfahrzeugsystemkomponenten,
  10. Erfassen und Erstellen der erforderlichen Dokumentationen sowie technischer Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse unter Berücksichtigung der national und international vorgegebenen Luftfahrtgesetze und Normen,
  11. fachgerechtes Anwenden luftfahrtspezifischer Werkzeuge bzw. Testeinrichtungen.

LuftfahrzeugtechnikerInnen warten und reparieren alle Arten von Luftfahrzeugen: Verkehrsflugzeuge, Militärflugzeuge, Sport- und Kleinflugzeuge, Hubschrauber (Helikopter). Regelmäßige Wartungen von Luftfahrzeugen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Betriebstüchtigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Dabei müssen die LuftfahrzeugtechnikerInnen mechanische, hydraulische, pneumatische und elektronische Komponenten und Baugruppen regelmäßig überprüfen und entsprechende Instandhaltungsarbeiten daran durchführen (Reinigung, Nachfüllen von Hydraulikflüssigkeiten, Schmieren mechanischer Teile usw.). Eine wichtige Aufgabe ist das Suchen, Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern, Mängeln und Störungen. Falls Komponenten Fehler aufweisen, bauen sie diese aus, zerlegen und reparieren sie und bauen sie wieder zusammen; schadhafte Teile werden heute oft nicht repariert, sondern durch neue ersetzt (dies gilt vor allem für elektronische Komponenten). Nach dem Einbau der reparierten oder neuen Komponenten in das Luftfahrzeug prüfen die LuftfahrzeugtechnikerInnen alle Funktionen und justieren die Teile (Feineinstellung der Steuerungen).

Luftfahrzeuge müssen gemäß den durch das Gesetz und den Hersteller festgelegten Kontroll- und Wartungsvorschriften (Checklisten) regelmäßig kontrolliert und gewartet werden (Intervallwartungen). Bei der Arbeit der LuftfahrzeugtechnikerInnen steht daher meist die Gewährleistung eines einwandfreien Betriebes der Luftfahrzeuge im Vordergrund, während die Wiederherstellung der Flug- und Betriebstüchtigkeit schadhafter Luftfahrzeuge eine eher geringe Rolle spielt.

Voraussetzung für die selbständige Durchführung von Arbeiten an einer bestimmten Flugzeugtype bzw. Flugzeugart sind typenspezifische Prüfungen. Grundsätzlich dürfen nur Luftfahrzeugwart(e)innen eigenverantwortlich an Luftfahrzeugen arbeiten. Die LuftfahrzeugtechnikerInnen dürfen bis zur Ablegung der vorgesehenen Prüfungen unter ihrer Aufsicht nur Wartungsarbeiten durchführen.

Die Arbeitsschwerpunkte …

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
LuftfahrzeugtechnikerIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2024
01.11.2024
AUA - Austrian Airlines (die angegebenen Werte gelten bis 31.12.2024) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.01.2025
01.01.2025
Bundesheer, z.B. Fliegerwerften in Langenlebarn (Niederösterreich), Hörsching (Oberösterreich) oder Zeltweg (Steiermark) (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2024
01.11.2024
  • körperliche Wendigkeit: Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen im Rumpf von Flugzeugen;
  • Gleichgewichtsgefühl: Arbeiten auf Tragflächen;
  • Handgeschicklichkeit: Aus- und Einbauen von Bauteilen;
  • Fingerfertigkeit: Arbeiten mit Kleinteilen; Einstellarbeiten;
  • Auge-Hand-Koordination: Befestigen von Kleinteilen;
  • Sehvermögen: Sichtkontrollen am Flugzeug; Erkennen von Fehlern;
  • Hörvermögen: Erkennen von Fehlern am Triebwerksgeräusch;
  • Unempfindlichkeit der Haut: Kontakt mit Schmier- und Reinigungsmitteln;
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Lesen von Werkzeichnungen;
  • technisches Verständnis: Fehlersuche; Wartungs- und Reparaturarbeiten;
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit mit Luftfahrzeugwarten;
  • logisch-analytisches Denken: Aufsuchen und Beseitigen von Fehlern;
  • Merkfähigkeit: Durchführen von umfangreichen Wartungsarbeiten;
  • generelle Lernfähigkeit: Verfolgen neuer Entwicklungen bei elektronischen Geräten;
  • psychische Belastbarkeit: Durchführen von langwierigen und verantwortungsvollen Wartungsarbeiten.

Betriebe/Lehrbetriebe:
LuftfahrzeugtechnikerInnen arbeiten bei Wartungs- und Reparaturabteilungen von Luftfahrtunternehmen, in Flugzeugherstellungs- und Flugzeugzubehörbetrieben sowie in Werftbetrieben von Flughäfen. Sie finden auch beim Bundesheer, in Luftsportvereinen oder im Innenministerium Beschäftigung.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der LuftfahrzeugtechnikerIn-Lehrlinge ist in den letzten Jahren von zunächst nur rund 40 Personen auf über 100 Personen im Jahr 2019 gestiegen; zuletzt ist diese Zahl allerdings wieder stark gesunken (derzeit rund 50 Lehrlinge). Da diese Abwärts-Tendenz im Wesentlichen auf die Beschränkungen im Luftverkehr in den Jahren der Corona-Pandemie zurückgeführt werden kann, ist anzunehmen, dass sich die Lehrstellensituation in diesem Beruf künftig wieder bessern wird. Lehrstellen hat es zuletzt nur in folgenden Bundesländern gegeben: Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Salzburg.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird großteils von Männern erlernt. Allerdings ist der Anteil der weiblichen Lehrlinge für einen technischen Lehrberuf bemerkenswert hoch, nämlich rund 15 bis 20 Prozent.

Berufsaussichten:
In Österreich gibt es nur wenige Luftfahrtunternehmen sowie Unternehmen, die Kleinflugzeuge, Sportflugzeuge oder Drohnen herstellen. Es gibt nur wenige offene Stellen, die vor allem im Umfeld von Flughäfen, z.B. in Wien, Wiener Neustadt und Graz, zu finden sind.

Beschäftigungsaussichten:
Die Beschäftigungsmöglichkeiten für LuftfahrzeugtechnikerInnen sind aufgrund der geringen Anzahl an Unternehmen in diesem Bereich eingeschränkt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "LuftfahrzeugtechnikerIn", dem der Beruf "LuftfahrzeugtechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
LuftfahrzeugtechnikerIn (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.6.2016 erlernt werden! Die angeführten Werte der Vorjahre stammen vom Vorläufer-Lehrberuf "LuftfahrzeugtechnikerIn (mit Schwerpunkten)" (auslaufend seit 1.6.2016)!
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 32 29 41 51 65 83 79 55 45 45
weiblich 4 6 6 14 18 20 18 12 7 9
gesamt 36 35 47 65 83 103 97 67 52 54
Frauenanteil 11,1% 17,1% 12,8% 21,5% 21,7% 19,4% 18,6% 17,9% 13,5% 16,7%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
LuftfahrzeugtechnikerIn
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
ElektrotechnikerIn - Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik nein
ElektrotechnikerIn - Hauptmodul Automatisierungs- und Prozessleittechnik nein
ElektrotechnikerIn - Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik nein
ElektrotechnikerIn - Hauptmodul Energietechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Maschinenbautechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Werkzeugbautechnik nein
KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Motorradtechnik nein
KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik nein
KraftfahrzeugtechnikerIn - Hauptmodul Personenkraftwagentechnik nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Baumaschinen nein
Land- und BaumaschinentechnikerIn - Schwerpunkt Landmaschinen nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Alternative Antriebstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Automatisierungstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Elektromaschinentechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Fertigungstechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik nein
MechatronikerIn - Hauptmodul Medizingerätetechnik nein
MetallbearbeiterIn nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Fahrzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Maschinenbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schmiedetechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schweißtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Sicherheitstechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Stahlbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Werkzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Zerspanungstechnik nein
ProzesstechnikerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

  • Fachschule für Flugtechnik (Langenlebarn/NÖ) - Info
  • Fachschule für Flugtechnik - Ausbildungszweig Luftfahrzeug-Mechanik (Langenlebarn/NÖ) - Info
  • Höhere Lehranstalt für Flugtechnik (Eisenstadt/Bgld) - Info

Wie in allen Technikerberufen ist auch für LuftfahrzeugtechnikerInnen ständige Weiterbildung hinsichtlich technischer Neuerungen unbedingt notwendig. Besonders wichtig sind Kenntnisse auf dem Gebiet der Elektronik, da alle Flugzeuge mit elektronischen Instrumenten und Steueranlagen ausgestattet sind und ständig neue Entwicklungen auf diesem Gebiet stattfinden. Auch bei den Flugzeugmotoren und im Bereich der Werkstoffe gibt es laufend Neuerungen.

Das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen über Elektronik und Metallbearbeitung an. Wichtig für diesen Beruf ist vor allem sorgfältiges Arbeiten gemäß den Anweisungen der Handbücher. Da diese Handbücher meist nur in Englisch vorliegen, sind gute Englischkenntnisse erforderlich. Ferner besteht die Möglichkeit, sich durch Radarkurse und Einschulungen auf elektronische Navigationsgeräte weiterzubilden; diese Kurse finden aber vornehmlich im Ausland statt.

LuftfahrzeugtechnikerInnen haben die Möglichkeit, durch das Ablegen von Prüfungen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt stufenweise ihre Qualifikation zu verbessern (LuftfahrzeugwartIn). Der Erwerb eingeschränkter Wartscheine berechtigt zur Durchführung verschiedener Reparatur- und Wartungsarbeiten an bestimmten Flugzeugtypen. Eingeschränkte Wartscheine (nach zweijähriger Praxis) und Wartscheine 1. Klasse für qualifizierte Wartungen (nach fünfjähriger Praxis) gibt es für das Flugwerk (Zelle, Rumpf, Tragflächen), für das Triebwerk, für die Bordausrüstung und für die Elektronik. Weiters wird durch den Privatpilotenschein die sogenannte Rollberechtigung für Großflugzeuge (Rollfahrten auf dem Flugfeld) erworben.

Aufstiegsmöglichkeiten:

LuftfahrzeugtechnikerInnen können nach entsprechender Weiterbildung folgende betriebliche Aufstiegspositionen erreichen:

  • LuftfahrzeugwartIn
  • LuftfahrzeugwartIn 1. Klasse
  • LuftfahrzeugwartlehrerIn
  • WerkstättenleiterIn
  • KontrollwartIn
  • LeiterIn der technischen Kontrolle
  • WerfthallenleiterIn

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für LuftfahrzeugtechnikerInnen in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn, Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)
  • MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik (verbundenes Handwerk)

Weiters können LuftfahrzeugtechnikerInnen das freie Gewerbe "LuftfahrzeugtechnikerIn" ausüben.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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