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Hinweis


Dieser Lehrberuf mit einer Lehrzeit von 4 Jahren wurde zusätzlich zum bestehenden Lehrberuf Zimmerer/Zimmerin (Lehre) (Lehrzeit: 3 Jahre) eingerichtet, um im Bereich der Zimmerei auch eine längere Ausbildung gemäß den zusätzlichen Anforderungen im modernen Holzbau bzw. Ingenieurholzbau (vor allem im mehrgeschossigen Holzbau) mit seinen besonderen Bearbeitungs- und Montagetechniken anbieten zu können.

Tätigkeitsmerkmale

ZimmereitechnikerInnen haben weitgehend die gleichen Hauptaufgaben und Tätigkeiten wie die Zimmerer/Zimmerinnen, nämlich die Errichtung und Renovierung von Bauwerken und Bauwerksteilen aus Holz (genauere Tätigkeitsbeschreibung siehe beim Lehrberufe "Zimmerer/Zimmerin"). Sie haben aber eine um ein Jahr längere Ausbildung als die Zimmerer/Zimmerinnen und erwerben daher zusätzliche und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten! Dazu gehören einmal die Planung und Herstellung von Einzelteilen/Baugruppen für Holzkonstruktionen nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben, die Erstellung der entsprechenden Pläne (Abbund-, Fertigungs- und Montagepläne) und die Durchführung der erforderlichen Berechnungen (z.B. Kalkulation des Materialverbrauchs). Eine weitere wichtige Aufgabe ist die gesamte Auftragsabwicklung (Arbeitsvorbereitung, Organisation/Durchführen/Überwachen des Auftrages, Koordination der anderen beteiligten Gewerbe/Berufe, Organisation der betrieblichen Logistik, z.B. Materialbeschaffung, Transporte). ZimmereitechnikerInnen müssen auch die Arbeitsabläufe, die Arbeitsstunden und den Materialverbrauch dokumentieren (Führen von Pflichtenheften, Übergabeprotokollen und Bautagebüchern; Erstellen von Aufmaßabrechnungen und Aufmaßtabellen). Und schließlich sind sie auch für die Beratung der KundInnen über alle Aspekte des Holzbaus (Instandhaltung, Wartung usw.) zuständig.

 

Berufsprofil (laut Ausbildungsordnung):

  1. Lagern, Pflegen und Auswählen des Werkstoffes Holz und anderer Bau- und Bauhilfsstoffe,
  2. Einrichten und Absichern von Baustellen und Arbeitsplätzen sowie Erstellen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten,
  3. manuelles und maschinelles Bearbeiten von Holz sowie Herstellen von Holzverbindungen,
  4. Herstellen unterschiedlichster Holzkonstruktionen wie z.B. Dachkonstruktionen, Wände, Decken, Treppen, Türen, Tore, Türme, Brücken,
  5. Bearbeiten und konstruktives sowie chemisches Schützen von Holzkonstruktionen,
  6. Einbauen von Holzkonstruktionen wie z.B. Dachkonstruktionen, Wände und Decken sowie von vorgefertigten Bauteilen wie z.B. Türen und Fenster, Treppen, Wand- und Deckenverkleidungen und Holzfußböden mittels verschiedener Befestigungs- und Montagemethoden,
  7. Durchführen von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Holzkonstruktionen,
  8. Ausführen des Trockenbaus sowie Herstellen von Schalungen, Lattungen und Eindeckungen,
  9. Einbauen von Dämmstoffen zum Wärme-, Kälte-, Brand- und Schallschutz,
  10. Planen und Herstellen von Produkten, Einzelteilen oder Baugruppen für Holzkonstruktionen nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben sowie Erstellen der dazu notwendigen Pläne (Abbund-, Fertigungs- und Montagepläne) sowie Durchführen von Berechnungen (z.B. Kalkulieren des Materialverbrauchs),
  11. Durchführen von Berechnungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Produkten, Einzelteilen oder Baugruppen für Holzkonstruktionen,
  12. Auswählen und Zusammenstellen von Werkstoffen und Hilfsstoffen sowie Mitarbeiten bei Kalkulationen,
  13. Mitwirken bei der Auftragsabwicklung wie Arbeitsvorbereitung, beim Organisieren, Durchführen und Überwachen des Auftrages, bei der Koordination mit anderen Gewerken sowie Organisieren der betrieblichen Logistik,
  14. Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie z.B. Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmassabrechnung, Aufmasstabellen, Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme,
  15. Beraten von Kunden und Kundinnen im Bereich Holzbau (Instandhaltung, Wartung, Ausführung usw.),
  16. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.

ZimmereitechnikerInnen haben weitgehend die gleichen Hauptaufgaben und Tätigkeiten wie die Zimmerer/Zimmerinnen, nämlich die Errichtung und Renovierung von Bauwerken und Bauwerksteilen aus Holz (genauere Tätigkeitsbeschreibung siehe beim Lehrberufe "Zimmerer/Zimmerin"). Sie haben aber eine um ein Jahr längere Ausbildung als die Zimmerer/Zimmerinnen und erwerben daher zusätzliche und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten! Dazu gehören einmal die Planung und Herstellung von Einzelteilen/Baugruppen für Holzkonstruktionen nach eigenen Ideen oder nach Vorgaben, die Erstellung der entsprechenden Pläne (Abbund-, Fertigungs- und Montagepläne) und die Durchführung der erforderlichen Berechnungen (z.B. Kalkulation des Materialverbrauchs). Eine weitere wichtige Aufgabe ist die gesamte Auftragsabwicklung (Arbeitsvorbereitung, Organisation/Durchführen/Überwachen des Auftrages, Koordination der anderen beteiligten Gewerbe/Berufe, Organisation der betrieblichen Logistik, z.B. Materialbeschaffung, Transporte). ZimmereitechnikerInnen müssen auch die Arbeitsabläufe, die Arbeitsstunden und den Materialverbrauch dokumentieren (Führen von Pflichtenheften, Übergabeprotokollen und Bautagebüchern; Erstellen von Aufmaßabrechnungen und Aufmaßtabellen). Und schließlich sind sie auch für die Beratung der KundInnen über alle Aspekte des Holzbaus (Instandhaltung, Wartung usw.) zuständig.

 

Berufsprofil (laut Ausbildungsordnung):

  1. Lagern, Pflegen und Auswählen des Werkstoffes Holz und anderer Bau- und Bauhilfsstoffe,
  2. Einrichten und Absichern von Baustellen und Arbeitsplätzen sowie Erstellen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten,
  3. manuelles und maschinelles Bearbeiten von Holz sowie Herstellen von Holzverbindungen,
  4. Herstellen unterschiedlichster Holzkonstruktionen wie z.B. Dachkonstruktionen, Wände, Decken, Treppen, Türen, Tore, Türme, Brücken,
  5. Bearbeiten und konstruktives sowie chemisches Schützen von Holzkonstruktionen,
  6. Einbauen von Holzkonstruktionen wie z.B. Dachkonstruktionen, Wände und Deck…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
ZimmereitechnikerIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Holzbau-Meistergewerbe (früher Zimmermeistergewerbe) (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2024
01.05.2024
  • gute körperliche Verfassung: Tragen schwerer Holzteile
  • körperliche Wendigkeit: Montagearbeiten am Dach und auf Gerüsten
  • Gleichgewichtsgefühl: Montagearbeiten am Dach
  • Handgeschicklichkeit: Herstellen von Holzverbindungen
  • Unempfindlichkeit der Haut: Verarbeiten von Dämmmaterialien
  • räumliche Vorstellungsfähigkeit: Arbeiten nach Werkzeichnungen
  • mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Materialbedarfsberechnungen
  • Organisationstalent: Auftragsabwicklung (Arbeitsvorbereitung, Organisation/Durchführen/Überwachen des Auftrages, Koordination der anderen beteiligten Gewerbe/Berufe, Organisation der betrieblichen Logistik, z.B. Materialbeschaffung, Transporte), Arbeitsplanung
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Montagearbeiten im Team
  • Selbständigkeit: Auftragsabwicklung, Baustellenleitung und -überwachung

Betriebe/Lehrbetriebe:
ZimmereitechnikerInnen sind im Holzbau-Meistergewerbe, Fertigteilhausbau, Baugewerbe und in der Bauindustrie beschäftigt.

Lehrstellensituation:
Dieser Lehrberuf wird seit dem Jahr 2015 parallel zum 3-Jährigen Lehrberuf "Zimmerer/Zimmerin" geführt und soll diesen ergänzen. Daher müssen die Lehrlingszahlen beider Lehrberufe gemeinsam betrachtet werden. Die jährliche Gesamtzahl der ZimmereitechnikerIn-Lehrlinge ist seit Einführung dieses zusätzlichen Lehrberufs in der Zimmerei im Jahr 2015 inzwischen auf über 300 Personen angewachsen. Parallel dazu ist die jährliche Gesamtzahl der Zimmerer/Zimmerin-Lehrlinge von rund 1.600 Personen im Jahr 2016 auf derzeit fast 1.900 Personen gestiegen. Die beiden Lehrberufe "Zimmerer/Zimmerin" und "ZimmereitechnikerIn" haben zusammengenommen derzeit fast 2.200 Lehrlinge, Tendenz steigend.

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird fast ausschließlich von Männern erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge ist mit durchschnittlich zwei Prozent sehr niedrig. Zuletzt ist er aber auf 4 Prozent gestiegen, das sind 12 Lehrlinge von insgesamt über 300.

Berufsaussichten:
Die Nachfrage nach Fachpersonal nimmt in den nächsten Jahren zu.

Beschäftigungsaussichten:
ZimmereitechnikerInnen können mit einer steigenden Nachfrage rechnen. Die Ausbildungs- und Beschäftigungsaussichten im Holzbau-Bereich sind infolge der guten Auftragslage vor allem für Fachleute mit Konstruktions- und Planungskompetenzen günstig.

Zusatzinformationen:
Die Beschäftigungsmöglichkeiten sind, wie in vielen anderen Berufen der Baubranche, saisonabhängig. Während die Zahl der Jobs im Winter sinkt, besteht in der warmen Jahreszeit häufig ein Mangel an Arbeitskräften.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Zimmerer/Zimmerin", dem der Beruf "ZimmereitechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
ZimmereitechnikerIn (inkl. Doppellehren)
Dieser Lehrberuf kann seit 1.6.2015 erlernt werden!
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich k.A. 33 104 163 172 217 249 266 306 302
weiblich k.A. 0 2 2 3 2 2 5 5 12
gesamt k.A. 33 106 165 175 219 251 271 311 314
Frauenanteil k.A. 0,0% 1,9% 1,2% 1,7% 0,9% 0,8% 1,8% 1,6% 3,8%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Aufstiegsmöglichkeiten:

ZimmereitechnikerInnen können zu Polieren, WerkmeisterInnen und PartieführerInnen aufsteigen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für ZimmereitechnikerInnen in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • TischlerIn
  • Holzbau-MeisterIn
  • BaumeisterIn

Weiters können ZimmereitechnikerInnen in folgenden freien Gewerben tätig sein:

  • Betrieb eines Sägewerks
  • Zusammenbau von Möbelbausätzen
  • Erzeugung von Holzschindeln sowie deren Anbringen als Fassadenverkleidungen zu Dekorationszwecken

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Weitere freie Gewerbe finden Sie hier: https://www.bmaw.gv.at/Services/Publikationen/Bundeseinheitliche-Liste-der-freien-Gewerbe.html

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