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Hinweis

Dieser Beruf ist eine Spezialisierung des Berufs Datensicherheitsexperte/-expertin. Weiterführende Informationen finden Sie in der Beschreibung von Datensicherheitsexperte/-expertin (UNI/FH/PH)

Tätigkeitsmerkmale

IT-ForensikerInnen untersuchen kriminelle und tatverdächtige Ereignisse im Zusammenhang mit dem Betreiben und der Nutzung von IT-Systemen sowie von Internetanwendungen. Dazu zählen z.B. Delikte wie Cybercrime, Fraud, Hacking, Phishing, Datendiebstahl oder Datensabotage. IT-ForensikerInnen sind verantwortlich für die Feststellung von Tatbeständen zur Beweisführung. Dazu erfassen und sichern sie digitale Spuren in IT-Systemen, im Internet, in Dateisystemen, auf mobilen Endgeräten sowie auf Datenträgern wie z.B. Computerfestplatten. 

Nach einem Sicherheitsvorfall führen IT-ForensikerInnen forensische Systemanalysen durch, um den Verlauf des IT-Angriffes sowie die dafür eingesetzte Software zu identifizieren. Sie analysieren Netzwerk-, System- und Anwendungsdaten, stellen gelöschte Daten und Dateien wieder her, entschlüsseln passwortgeschützte Geräte und Daten und versuchen den genauen Hergang des IT-Angriffes zu rekonstruieren. Sie interpretieren die Analyseergebnisse und entwickeln auf dieser Basis Maßnahmen zur Wiederherstellung sowie zur Sicherheit des IT-Systems. 

IT-ForensikerInnen erstellen umfassende Dokumentationen und Berichte zu den analysierten Daten sowie zu den digitalen Beweismaterialien und stellen den Tatbestand fest. Dabei arbeiten sie eng mit KriminalbeamtInnen zusammen. Ihre Berichte und Einschätzungen können in Strafprozessen herangezogen werden. Zudem beschäftigen sich IT-ForensikerInnen mit der Weiterentwicklung von Analyseprozessen, Methoden und Werkzeugen im Bereich IT-Forensik. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Forensische IT-Systemanalysen durchführen 
  • Den Tathergang des IT-Angriffs rekonstruieren 
  • Daten sichern, analysieren und aufbereiten
  • TäterInnen anhand digitaler Spuren identifizieren
  • Digitale Beweismaterialien zusammenstellen 
  • Berichte verfassen
  • Forensische Analyseprozesse optimieren
Siehe auch:
  • Englischkenntnisse
  • Interesse für Computer
  • IT-Kenntnisse 
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Psychische Belastbarkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Sinn für genaues Arbeiten
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Institutionen: 

  • Forensik-Beratungsunternehmen 
  • Kriminaltechnische Büros
  • IT-Servicebetriebe
  • Datenschutz- und Regierungsbehörden 
  • Landes- und Bundeskriminalämter
  • Staatsanwaltschaften
  • Detektivbüros
  • Polizei
  • Wirtschaftsprüfungsanstalten 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Datensicherheitsexperte/-expertin", dem der Beruf "IT-ForensikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden z.B. Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in den Bereichen IT-Sicherheit, Wirtschaftsinformatik und Informatik. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren, in dem insbesondere vertiefte Kenntnisse des wissenschaftlichen Forschens im genannten Bereich erlangt werden, und das auf eine Laufbahn im wissenschaftlichen Bereich vorbereitet. 

Bachelorstudien im Bereich Informatik vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Betriebssysteme, Netzwerke, Datenbanksysteme, Programmierung, Hardwaretechnik, Software Engineering, User Experience, IT-Projektmanagement, IT-Sicherheit und Web-Entwicklung. Im Rahmen von aufbauenden Masterstudien, z.B. im Bereich IT-Sicherheit, werden die Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet nochmals vertieft, spezialisiert und erweitert. 

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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