Start | SeilbahntechnikerIn

Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): Seilbahnfachmann/Seilbahnfachfrau.

Tätigkeitsmerkmale

Seilbahnunternehmen spielen eine wichtige Rolle im Tourismus der Alpenregionen. Die technische Entwicklung der heutigen Seilbahnen und Schlepplifte stellt immer höhere Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation der MitarbeiterInnen dieser Betriebe. Der neue Lehrberuf "SeilbahntechnikerIn" ermöglicht den Unternehmen die Ausbildung seilbahntechnischer Fachkräfte, die einerseits die moderne Technik der Seilbahnen und Schlepplifte und andererseits den täglichen Umgang mit KundInnen beherrscht. Das Berufsbild umfasst die Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Seilbahn- und Schleppliftanlagen, die Betreuung der Gesamtanlagen sowie die Beratung und Information der KundInnen.

Seilbahnen unterliegen strengen Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften. Die SeilbahntechnikerInnen sorgen dafür, dass diese Pläne eingehalten und durchgeführt werden. Sie überprüfen regelmäßig die Baugruppen, Maschinen und Geräte, die in der Seilbahn- und Schlepplifttechnik verwendet werden, und erledigen die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (Reinigen, Schmieren, Nachfüllen von Kühlmitteln und anderen Betriebsstoffen, Austauschen von Verschleißteilen, Nachziehen von Verschraubungen, Reparieren/Austauschen kaputter Teile usw.). Besonders wichtig ist die regelmäßige Überprüfung, Pflege und Wartung der Seile der Anlage. Im laufenden Betrieb bedienen die SeilbahntechnikerInnen die Seilbahn- oder Schleppliftanlagen und beraten und informieren die KundInnen über Fahrzeiten, Preise, Wandermöglichkeiten usw. Bei allen Tätigkeiten sorgen sie für die Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften sowie der Normen und Qualitätsstandards.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
SeilbahntechnikerIn
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Seilbahnen (gilt für sämtliche österreichische Standseilbahnen, Pendelseilbahnen, Kabinenseilbahnen, Kombibahnen, Sesselbahnen und Sessellifte, deren Fahrbetriebsmittel mindestens 2 Personen fassen, mit folgenden AUSNAHMEN: Hallstätter Salzbergbahn, Seilbahn Obertraun-Gjaidalm, ÖBB-Seilbahn Stubach-Weißsee - 2 Sektionen) (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
GRAZ - Holding GRAZ - Kommunale Dienstleistungen GmbH - Sparte Mobilität (Graz Linien) und Freizeit (Angestellte+Arbeiter)
gültig ab 01.11.2023
01.11.2023
  • gute körperliche Verfassung (Arbeiten mit schweren Werkzeugen und Geräten; Montieren schwerer Teile);
  • physische Ausdauer (Arbeiten teilweise im Freien; Belastung durch Verschmutzung und Lärm; Durchführen langwieriger Montagearbeiten);
  • körperliche Wendigkeit (Arbeiten an schwer zugänglichen Maschinen- und Anlagenteilen und auf Leitern/Gerüsten, Montage- und Wartungs-/Reparaturarbeiten an den Seilbahnstützen und Seillaufwerken);
  • Gleichgewichtsgefühl (Arbeiten teilweise auf Leitern/Gerüsten und in schwierigem Gelände in Berggebieten);
  • Handgeschicklichkeit (Montage-/Wartungs-/Reparaturarbeiten);
  • Unempfindlichkeit der Haut (Verschmutzung durch Schmier- und Lösungsmittel);
  • technisches Verständnis (Montage-/Wartungs-/Reparaturarbeiten an Seilbahnanlagen);
  • Kontaktfähigkeit (Betreuen der Seilbahn-Passagiere);
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit (Arbeiten im Team bei Montage-/Wartungs-/Reparaturarbeiten);
  • Sprachfertigkeit mündlich (Informieren und Beraten der Fahrgäste der Seilbahnen);
  • logisch-analytisches Denken (Fehlersuche und Reparatur);
  • Reaktionsfähigkeit (rasches Eingreifen bei auftretenden Fehlern an der Seilbahnanlage oder bei Unfallgefahr).

Betriebe/Lehrbetriebe:
SeilbahntechnikerInnen arbeiten bei Seilbahnunternehmen sowie bei Unternehmen, die Bergbahnen, Skilifte, Sessellifte, Schrägaufzüge und Zahnradbahnen betreiben.

Lehrstellensituation:
Die jährliche Gesamtzahl der SeilbahntechnikerIn-Lehrlinge hat sich in den letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt (von knapp 120 Personen auf mehr als 230 Personen). Die meisten Lehrstellen gibt es derzeit in Salzburg und Tirol (zusammen fast drei Viertel aller Lehrlinge) sowie in der Steiermark und in Vorarlberg, einige wenige auch in Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich; keine Lehrstellen sind im Burgenland und in Wien vorhanden. Die Hälfte der Seilbahntechnik-Lehrlinge erlernt den Lehrberuf in Doppellehre mit dem Lehrberuf "ElektrotechnikerIn - Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik".

Unterschiede nach Geschlecht:
Dieser Lehrberuf wird größtenteils von Männern erlernt. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge lag bisher immer nur bei maximal 6 bis 8 Prozent (das waren zuletzt 19 von insgesamt 233 Lehrlingen).

Berufsaussichten:
Die Beschäftigungssituation in diesem Beruf ist stark saisonabhängig: Nur etwa ein Drittel der SeilbahntechnikerInnen sind das ganze Jahr über beschäftigt. Vor allem in den Wintermonaten, und in deutlich geringerer Form im Sommer, werden Saisonarbeitskräfte eingesetzt.

Beschäftigungsaussichten:
Saisonal bedingt sind die Beschäftigungsaussichten vor allem im Winter gut. Allerdings wird in schneearmen Wintern vor allem in niedrigeren Lagen und in kleinen Skigebieten weniger Personal benötigt.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Seilbahn- und LiftbediensteteR", dem der Beruf "SeilbahntechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
SeilbahntechnikerIn (inkl. Doppellehren)
Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 112 110 147 168 169 187 185 174 184 214
weiblich 4 7 10 9 9 11 9 14 12 19
gesamt 116 117 157 177 178 198 194 188 196 233
Frauenanteil 3,4% 6,0% 6,4% 5,1% 5,1% 5,6% 4,6% 7,4% 6,1% 8,2%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:
Fachschulen und Höhere technische Lehranstalten der Bereiche Elektrotechnik, Maschineningenieurwesen und Mechatronik.

In diesem Beruf ist eine regelmäßige algemeine Weiterbildung in Elektrotechnik, Mechatronik und Metalltechnik sowie die spezielle Weiterbildung in Seilbahntechnik erforderlich, insbesondere Sicherheitstechnik, um ständig auf dem letzten Stand der neuen Entwicklungen zu sein. Weiterbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Elektrotechnik und Mechatronik, die für für SeilbahntechnikerInnen in Frage kommen, werden vor allem vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und vom Berufsförderungsinstitut (BFI) angeboten. Schulungsangebote speziell zur Seilbahntechnik gibt es seitens der Seilbahnherstellungs-Unternehmen.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs sind vor allem die Werkmeisterschulen für Berufstätige mit den Fachrichtungen "Elektrotechnik", "Elektrotechnik und Maschinenbau", "Industrielle Elektronik", "Maschinenbau", "Maschinenbau - Automatisierungstechnik", "Maschinenbau - Betriebstechnik" oder "Mechatronik" (2 Jahre, Abendunterricht) und die folgenden zur Reife- und Diplomprüfung führenden Schulen: Aufbaulehrgang für Elektrotechnik (4 Jahre); Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik (4 Jahre); Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkte "Energietechnik und Industrielle Elektronik", "Energietechnik und Leistungselektronik", "Erneuerbare Energie", "Informationstechnik", "Regelungstechnik" oder "Steuerungs- und Regelungstechnik" (4 Jahre).

Aufstiegsmöglichkeiten:

SeilbahntechnikerInnen können zu VorarbeiterInnen, MaschinistInnen, ObermaschinistInnen, BetriebsleiterInnen oder SchneimeisterInnen aufsteigen. Voraussetzung ist jeweils die Absolvierung entsprechender Weiterbildungen.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) ist für SeilbahntechnikerInnen schwierig. Die Errichtung und der Betrieb von Seilbahnen ist im Seilbahngesetz geregelt (BGBl.I.Nr.103/2003 - Fassung vom 8.2.2018, siehe dazu: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002994l): Öffentliche Seilbahnen benötigen eine Konzession. Der Betrieb von nicht öffentlichen Seilbahnen, das sind Schlepplifte sowie Seilbahnen mit Personenbeförderung, die ein Unternehmen lediglich für eigene Zwecke betreibt, gilt als freies Gewerbe. Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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