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Hinweis

Dieser Lehrberuf kann mit folgenden Ausbildungsschwerpunkten erlernt werden:
- Eisen- und Stahlguss
- Nichteisenmetallguss

Tätigkeitsmerkmale

In der Ausbildungsordnung (BGBl.II.Nr.194/2010) sind für die beiden Ausbildungsschwerpunkte (Eisen- und Stahlguss, Nichteisenmetallguss) folgende Ausbildungsinhalte festgelegt (Berufsprofil):

1. Ausbildungsschwerpunkt Eisen- und Stahlguss:
a) Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
b) Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
c) Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
d) Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
e) Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
f) Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
g) Nachbearbeiten der Gussteile wie z.B. Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
h) Setzen von Maßnahmen zum Abstellen von Gussfehlern,
i) Durchführen von werkstoffspezifischen Anschnitt-, Modul- und Speiserberechnungen,
j) Herstellen gießgerechter Zeichnungen,
k) Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen,
l) Mitarbeiten bei der Überwachung und Steuerung von Sandkreisläufen,
m) Mitarbeit bei der Schmelzführung, Schmelzbehandlung und Schmelzüberwachung von Eisen- und Stahlgusslegierungen,
n) Durchführen spezieller Wärme- und Nachbehandlungsmethoden für den Eisen- und Stahlguss,
o) Durchführen von Produktions- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Analysieren und Bewerten von Gussfehlern,
p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

2. Ausbildungsschwerpunkt Nichteisenmetallguss:
a) Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
b) Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
c) Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
d) Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
e) Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
f) Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
g) Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
h) Setzen von Maßnahmen zum Abstellen von Gussfehlern,
i) Durchführen von werkstoffspezifischen Anschnitt-, Modul- und Speiserberechnungen,
j) Herstellen gießgerechter Zeichnungen,
k) Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen,
l) Bedienen von Druck- und/oder Kokillengusseinrichtungen,
m) Mitarbeit bei der Schmelzführung, Schmelzbehandlung und Schmelzüberwachung von Nichteisenmetall-Gusslegierungen,
n) Durchführen spezieller Wärme- und Nachbehandlungsmethoden für den Nichteisenmetall- Guss,
o) Durchführen von Produktions- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Analysieren und Bewerten von Gussfehlern,
p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

In der Ausbildungsordnung (BGBl.II.Nr.194/2010) sind für die beiden Ausbildungsschwerpunkte (Eisen- und Stahlguss, Nichteisenmetallguss) folgende Ausbildungsinhalte festgelegt (Berufsprofil):

1. Ausbildungsschwerpunkt Eisen- und Stahlguss:
a) Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
b) Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
c) Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
d) Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
e) Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
f) Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
g) Nachbearbeiten der Gussteile wie z.B. Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
h) Setzen von Maßnahmen zum Abstellen von Gussfehlern,
i) Durchführen von werkstoffspezifischen Anschnitt-, Modul- und Speiserberechnungen,
j) Herstellen gießgerechter Zeichnungen,
k) Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen,
l) Mitarbeiten bei der Überwachung und Steuerung von Sandkreisläufen,
m) Mitarbeit bei der Schmelzführung, Schmelzbehandlung und Schmelzüberwachung von Eisen- und Stahlgusslegierungen,
n) Durchführen spezieller Wärme- und Nachbehandlungsmethoden für den Eisen- und Stahlguss,
o) Durchführen von Produktions- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Analysieren und Bewerten von Gussfehlern,
p) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.

2. Ausbildungsschwerpunkt Nichteisenmetallguss:
a) Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
b) Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
c) Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
d) Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Fo…

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
GießereitechnikerIn - Eisen- und Stahlguss
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2023
01.11.2023
Schwerpunkt Tabelle
GießereitechnikerIn - Nichteisenmetallguss
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Metallgewerbe und Elektrogewerbe (Arbeiter)
gültig ab 01.01.2024
01.01.2024
Metallindustrie: Metalltechnische Industrie (Maschinen- und Metallwarenindustrie, Gießerei-Industrie), Fahrzeugindustrie, Nichteisen-Metallindustrie, Stahlindustrie und Bergbau, Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (Arbeiter)
gültig ab 01.11.2023
01.11.2023

gute körperliche Verfassung: Arbeiten mit schweren Werkzeugen/Geräten; teilweise händisches Heben/Transportieren schwerer Modellteile, Gussformen und Guss-Stücke

physische Ausdauer: Belastung durch große Hitze und starke Rauch- und Dampfentwicklung beim Gießen, Nachbearbeiten der Guss-Stücke durch Schleifen, Feilen, Schweißen usw.

körperliche Wendigkeit: Arbeiten in verschiedenen Körperpositionen beim Anfertigen großer Gussformen

Handgeschicklichkeit: Anfertigen/Feinbearbeiten der Gussformen, maßgenaues Zusammenbauen von Gussformteilen und Einbauen von Teilen für Hohlräume, Nachbearbeiten der Guss-Stücke

Auge-Hand-Koordination: Feinbearbeiten der Gussformen, maßgenaues Zusammenbauen von Gussformteilen, Nachbearbeiten der Guss-Stücke
Sehvermögen: Erkennen und Ausbessern kleiner Fehler an Gussform und Guss-Stück

Unempfindlichkeit der Haut: Verschmutzung durch Formsand, Schleifstaub, Reinigungsmittel usw.

räumliche Vorstellungsfähigkeit: Arbeiten nach Werkstückzeichnungen, Anfertigen von Formen für komplizierte Werkstücke, Platzieren des Einguss- und Entlüftungssystems

technisches Verständnis: Bestimmen des geeigneten Gießverfahrens, der richtigen Platzierung des Einguss- und Entlüftungssystems und der Gießtemperatur, Warten/Reparieren der Gießereianlagen

Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Arbeiten im Team beim Anfertigen großer Gussformen und beim Gießen

Reaktionsfähigkeit: Unfallgefahr beim Eingießen des flüssigen Metalls in die Gussform und beim Transportieren großer Formen und Guss-Stücke mit dem Kran

psychische Belastbarkeit: häufig Termin- und Zeitdruck bei der Gussformenherstellung, Unfallgefahr bei Arbeiten am Schmelzofen und beim Gießen, Schichtarbeit/Nachtschicht in der Gießereiindustrie

Betriebe/Lehrbetriebe:
GießereitechnikerInnen arbeiten sowohl in Klein- und Mittelbetrieben des Gießereigewerbes als auch in Großbetrieben der Gießereiindustrie (z.B. Maschinen- und Stahlbauindustrie, Fahrzeugindustrie).

Lehrstellensituation:
Im Lehrberuf "GießereitechnikerIn" hat sich die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge in den letzten 10 Jahren fast halbiert (von früher mehr als 50 Lehrlingen auf derzeit 27 Lehrlinge. Lehrstellen gibt es derzeit nur in vier Bundesländern (Steiermark, Niederösterreich, Salzburg, Oberösterreich).
Im Schwerpunkt "Eisen- und Stahlguss" ist die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge in den letzten 10 Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen und beträgt derzeit noch 14 Personen (der Höchststand in den letzten 10 Jahren waren 34 Lehrlinge).
Im Schwerpunkt "Nichteisenmetallguss" gibt es auch nicht mehr Lehrstellen, aber die Entwicklung ist etwas besser, weil die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge recht konstant zwischen rund 15 und 20 Lehrlingen pendelt. Der Schwerpunkt "Nichteisenmetallguss" wird häufig (von jedem zweiten Lehrling) in Doppellehre mit dem Lehrberuf "MetalltechnikerIn" (Hauptmodule "Werkzeugbautechnik", "Maschinenbautechnik" oder "Automatisierungstechnik") erlernt.

Unterschiede nach Geschlecht:
In diesem Beruf arbeiten größtenteils Männer, weil er hohe körperliche Anforderungen und Belastungen mit sich bringt (z.B. Heben und Tragen, Hitze). In den letzten Jahren wurden fast ausschließlich männliche Lehrlinge ausgebildet.

Berufsaussichten:
Bezüglich der Beschäftigungsperspektiven ist zu beachten, dass die Gießerei immer mehr von anderen Techniken der Teilefertigung zurückgedrängt wird, in der Maschinenindustrie z.B. durch teil- und vollautomatische Metallbearbeitungszentren. Ganz allgemein ist die wirtschaftliche Lage der Gießereiindustrie eher schlecht, sodass die längerfristigen Berufsaussichten in diesem Beruf als ungünstig zu beurteilen sind.

Beschäftigungsaussichten:
Die Nachfrage nach gut ausgebildeten GießereitechnikerInnen ist derzeit noch relativ stabil; gefragt sind aber vor allem Fachkräfte mit Zusatzqualifikationen in der Bedienung/Wartung von speicherprogrammierbaren Maschinen und Industrieanlagen.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "GießereitechnikerIn", dem der Beruf "GießereitechnikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
GießereitechnikerIn - Gesamt (inkl. Doppellehren)

Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 44 44 41 45 40 36 26 28 30 27
weiblich 4 4 4 1 1 1 1 0 1 0
gesamt 48 48 45 46 41 37 27 28 31 27
Frauenanteil 8,3% 8,3% 8,9% 2,2% 2,4% 2,7% 3,7% 0,0% 3,2% 0,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
GießereitechnikerIn - Gesamt
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Maschinenbautechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Metallbautechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Stahlbautechnik nein
KonstrukteurIn - Schwerpunkt Werkzeugbautechnik nein
MetallgießerIn ja <
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Fahrzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Maschinenbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schmiedetechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Schweißtechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Sicherheitstechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Stahlbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Werkzeugbautechnik nein
MetalltechnikerIn - Hauptmodul Zerspanungstechnik nein
MetallurgIn und UmformtechnikerIn nein
TischlereitechnikerIn - Schwerpunkt Modell- und Formenbau nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz
< Die LAP im beschriebenen Lehrberuf ersetzt die LAP des verwandten Lehrberufs.

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

 


- Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik.
- Fachschule für Maschinen- und Fertigungstechnik.
- Fachschule für Maschinenbau - Fertigungstechnik (mit Betriebspraktikum).
- Fachschule für Maschinenbau (Ausbildungszweige Allgemeiner Maschinenbau, Fertigungstechnik; Kraftfahrzeugbau).
- Fachschule für Sehbehinderte und Blinde - Ausbildungszweig Metallbearbeitung und Fertigungstechnik.
- Fachschule für Berufstätige für Maschinenbau (Voraussetzung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe, Mindestalter 16 Jahre, Aufnahmegespräch)
- Fachschule für Berufstätige für Maschinenbau - Produktionstechnik (Voraussetzung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe, Mindestalter 16 Jahre, Aufnahmegespräch)
- Höhere Lehranstalt für Maschineningenieurwesen (Ausbildungsschwerpunkt Metallurgie).
- Höhere Lehranstalt für Maschineningenieurwesen.
- Höhere Lehranstalt für Landtechnik.
- Höhere Lehranstalt für Werkstoffingenieurwesen (vor allem Ausbildungsschwerpunkt Metallische Werkstoffe).

Als Weiterbildungsmöglichkeiten für GießereitechnikerInnen kommen die zahlreichen vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen für Metallberufe in Frage (z.B. Schweißkurse, Werkstoffprüfung, Metallbearbeitung).

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:

 


Werkmeisterschule für Berufstätige (2 Jahre, Abendunterricht) mit folgenden Fachrichtungen:
- Hüttenindustrie (2 Semester - geblockter Unterricht)
- Mineralrohstoffindustrie (2 Semester - geblockter Unterricht)
- Maschinenbau
- Maschinenbau - Automatisierungstechnik
- Maschinenbau - Betriebstechnik (auch als 2-semestrige Tagesform)
- Maschinenbau - Betriebstechnik, schulautonome Vertiefung "Fertigung und Montage" (5 Semester)
- Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik
- Bau-, Landmaschinentechnik und Mechatronik
- Installations- und Gebäudetechnik (2 Semester - geblockter Unterricht)
- Metall- und Stahlbautechnik
- Kunststofftechnik

 


Fachschule für Berufstätige für Maschinenbau (Voraussetzung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe, Mindestalter 16 Jahre, Aufnahmegespräch)

Fachschule für Berufstätige für Maschinenbau - Produktionstechnik (Voraussetzung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe, Mindestalter 16 Jahre, Aufnahmegespräch)

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkte "Allgemeiner Maschinenbau", "Maschinen- und Anlagentechnik", "Automatisierungstechnik" oder "Fahrzeugtechnik" (4 Jahre)

Aufbaulehrgang für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkte "Automatisierungstechnik", "Energieplanung, Gebäude- und Kältetechnik".

Aufstiegsmöglichkeiten:

GießereitechnikerInnen können zu VorarbeiterInnen, MeisterInnen, WerkmeisterInnen, ArbeitsvorbereiterInnen und BetriebsleiterInnen aufsteigen; die Aufstiegschancen sind allerdings gering.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für GießereitechnikerInnen in folgenden reglementierten Gewerben (Befähigungsnachweis erforderlich):

  • MechatronikerIn für Maschinen- und Fertigungstechnik (verbundenes Handwerk)
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (verbundenes Handwerk)

Weiters können GießereitechnikerInnen folgende freie Gewerbe ausüben:

  • Metall- und Eisengießen
  • Erzeugung von Zinngussformen und Zinnwaren (ZinngießerIn)

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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