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Tätigkeitsmerkmale

BadewärterInnen sind in Hallen- und Freibädern, in Saunabetrieben oder in Freizeitzentren für den reibungslosen Ablauf des Badebetriebes verantwortlich. Sie sorgen für die Einhaltung der Badeordnung und leisten bei Bedarf Erste Hilfe. Sie kontrollieren regelmäßig die Wasserqualität und bestimmen, ob das Wasser gewechselt werden muss. Sie reinigen auch Schwimmbecken und die Schwimmhalle und erledigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.
Um diesen Beruf ausüben zu können, müssen verschiedene Prüfungen und Kurse absolviert werden, z.B. Rettungsschwimmerkurs und Erste-Hilfe-Kurs.

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Badegäste beaufsichtigen 
  • Personen vor Gefahr warnen 
  • Haus- und Badeordnung anwenden
  • Erste Hilfe leisten 
  • Wasserqualität kontrollieren 
  • Schwimmbecken warten und reinigen
  • Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Interesse für Sport
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Körperliche Fitness
  • Reaktionsfähigkeit
  • Sinn für Sauberkeit und Hygiene
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B.:

  • Hallen- und Freibäder
  • Kuranstalten, Thermen und Sanatorien
  • Hotels mit Thermen und Wellnessbereich

Der Tourismus- und Freizeitsektor entwickelt sich seit Jahren positiv und die Arbeitsmarktprognosen sind gut. Allerdings unterliegt die Beschäftigung oft großen saisonalen Schwankungen. Für BadewärterInnen in Freibädern kann es schwierig sein, außerhalb der Sommermonate eine konstante Beschäftigung zu finden. Insgesamt sind die Berufsaussichten stabil, Erfahrung im Bereich der Gästebetreuung können die Berufsaussichten verbessern.
 

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BadewärterIn", dem der Beruf "BadewärterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung. Zur Ausübung des Berufes sind Prüfungen und Kurse wie Rettungsschwimmer-Kurs, Erste-Hilfe-Kurse oder Giftkundesachkurs für Chlorgas Voraussetzung. Kurzausbildungen sind z.B.:

  • bfi: "Badeaufsicht nach ÖNORM S 1150"
    Dauer: 16 Unterrichtseinheiten
  • WIFI: "Ausbildung zum Badewart für Großbecken"
    Dauer: 36 Lehreinheiten
Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

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