Start | Öko-BaumeisterIn

Tätigkeitsmerkmale

Öko-BaumeisterInnen sind Fachleute aus dem Bauwesen. Bauökologie bedeutet, dass die Bauweise möglichst schonend in den Kreislauf der Natur eingreift. Öko-BaumeisterInnen befassen sich speziell mit umweltschonenden Aspekten der Bauweise und der Baumaterialien. Dabei sind sie planend, betreuend, ausführend, leitend oder beratend tätig.

Öko-BaumeisterInnen beschäftigen sich mit Gebäuden und Objekten verschiedenster Art. Sie berücksichtigen ökologische Aspekte, wie etwa den Einsatz ökologischer Baustoffe (Holz, Naturstoffe). Ein wichtiger Aspekt ist auch die Bauphysik (z.B. Feuchtigkeit, Schall- und Brandschutz), auch in Bezug auf Rückbau, Recycling oder Entsorgung. Sie kümmern sich auch um die Planung und den Einsatz der benötigten Gebäudetechnik, wie etwa Klimatechnik, Heizung und Elektroausstattung.

Öko-BaumeisterInnen planen und betreuen auch Sanierungsprojekte und sind als ÖkoauditorInnen tätig. Sie führen Messungen und Umweltprüfungen durch, z.B. in der technischen Industrie, in Unternehmen, Institutionen und Organisationen. Messungen und Analysen betreffen oft Luftverschmutzung, Gefahrengut, Wasserschutz oder Lärm (z.B. wegen Wildtiere oder Vögel). In entsprechenden Projekten arbeiten sie auch mit Umweltberatungsunternehmen zusammen und organisieren Informationsveranstaltungen

BaumeisterInnen sind grundsätzlich universell einsetzbare Fachleute. Sie fertigen Baubeschreibungen an, erstellen Zeitpläne, berechnen die Baukosten und erledigen die Baudokumentation. Sie übernehmen die Projektentwicklung, -leitung und -steuerung, das Projektmanagement sowie die Übernahme der Bauführung.

Zudem stellen sie Gerüste auf, für die statische Kenntnisse erforderlich sind. Im Rahmen der Gewerbeberechtigung sind sie zur Vertretung ihrer AuftraggeberInnen vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.

Siehe auch die Berufe BaubiologIn, BaustatikerIn oder den Lehrberuf BautechnischeR ZeichnerIn.

Wichtig ist ein naturwissenschaftlich-technisches Verständnis und ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen sowie

  • Mathematisches Verständnis: Statische Berechnungen, Windlast
  • Interesse an Physik: Thermik, Thermodynamik, Mechanik, Schall
  • Organisationsgeschick
  • Problemlösungsfähigkeit und Kreativität: Individuelle Lösungen finden, abwiegen zwischen Kosten und Nutzen

BaumeisterInnen sind üblicherweise selbstständige BauunternehmerInnen; BauhandwerkerInnen oder BautechnikerInnen. Arbeitsfelder finden sich in Unternehmen des Baugewerbes, Planungsbüros und Planungsabteilungen von Bauträgern, in Hoch- und Tiefbaubetrieben, in Konstruktionsbüros bei Planungsgesellschaften, in Planungsbüros der Industrie, in Bauämtern der Öffentlichen Bauträgerschaft. Besonders gefragt sie in der technischen Industrie, in Ingenieurbüros oder Umweltberatungsunternehmen.

Für AbsolventInnen bestimmter Studienrichtungen besteht die Möglichkeit zur selbstständigen Tätigkeit als ZiviltechnikerIn.

Der Einfluss der Bauökologie/Baubiologie erstreckt sich über das Bedürfnis der Menschen hinaus bis zur teilweise gesetzlich verankerten Nachweisführung (Vorschriften, Grenzwerte sowie weitere vorgegebenen Richtlinien).

Karriereaussichten können sich grundsätzlich in den Bereichen industrielle Forschung und Entwicklung im Gebäudebereich ergeben, in akademischen und nicht-akademischen Forschungsinstitutionen, im Öffentlichkeitsdienst und im Consulting.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "BautechnikerIn", dem der Beruf "Öko-BaumeisterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Baumeister und Baumeisterinnen sind universell ausgebildete Fachleute aus dem Bereich Bauwesen. "Baumeister" ist eine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung, welche nach Ablegung der Baumeisterprüfung verleihen wird.

Mit Juli 2017 trat die Novelle zur Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung in Kraft (siehe Rubrik Aus-/Weiterbildung auf der Website der Geschäftsstelle Bau auf der Website der WKO).

Infos über aktuell anerkannte Studienrichtungen bieten die Universitäten!

Fachhochschule: Abschluss eines fachlich einschlägigen Fachhochschulstudienganges und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als BauleiterIn oder PolierIn. Infos über aktuell anerkannte Studienrichtungen bieten die Fachhochschulen!

Kunsthochschule: Architektur und eine mindestens vierjährige fachliche Tätigkeit, davon zwei Jahre als BauleiterIn oder PolierIn.

Vgl. dazu aktuelle Angaben der WKO unter: Befähigungsprüfung BaumeisterIn der WKO.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

BautechnikerInnen bzw. BauingenieurInnen spezialisieren sich oft erst im Laufe ihres Berufslebens auf eine Bausparte (z.B. Hochbau, Tiefbau) oder auf bestimmte Aufgabenbereiche wie etwa Statik, Bauphysik, Bauökologie, Baudynamik (z.B. Erdbebensicherheit).

Aus-/Weiterbildungsprogramme bietet auch die IBO – Institut für Baubiologie und Bauökologie, URL: https://www.ibo.at.

Möglichkeiten zur akademischen Weiterbildung bieten beispielsweise die Lehrgänge in den Bereichen Solararchitektur, Klimatechnik, Sanierungsmanagement, wie z.B. Nachhaltige Entwicklung im Städtebau, Green Building oder Gebäudetechnik und Gebäudemanagement.

Aufstiegsmöglichkeiten bestehen z.B. als BauleiterIn, leitendeR KonstruktionstechnikerIn, AbteilungsleiterIn und, je nach Qualifikation, als VerkaufsleiterIn und in Funktionen wie ProjektleiterIn, ProduktmanagerIn oder QualitätsmanagerIn.

BautechnikerInnen können selbstständig im Rahmen eines reglementierten Gewerbes tätig sein. Gemäß § 99 Abs 6 GewO können Baumeister und Baumeisterinnen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung erhalten, sich "Gewerblicher Architekt" bzw. "Gewerbliche Architektin" nennen zu dürfen. Sonstige Befugnisse von „Architekten" nach dem Ziviltechnikergesetz sind damit aber nicht verbunden.

Für die Tätigkeit als Holzbau-MeisterIn ist neben der spezifischen Ausbildung ebenso eine Gewerbeberechtigung nötig. Ein Vertretungsrecht ihrer Auftraggeber vor Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die reglementierten Gewerbe der Baumeister, Holzbau-Meister, Ingenieurbüros, Unternehmensberater und Immobilientreuhänder.

Tagesaktuelle Fassung der Gewerbeordnung im österr. Rechtsinformationssystem: RIS.

Infos über Befähigungsnachweise bei der Wirtschaftskammer Österr: WKO.

Die aktuelle Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe sowie die Liste der reglementierten Gewerbe ist jeweils auf der Website des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort - BMDW abrufbar.

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