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Tätigkeitsmerkmale

Klinische LinguistInnen befassen sich insbesondere in theoretisch-wissenschaftlicher Hinsicht mit Störungen der Sprache und des Sprechens. Dazu zählen Sprach-, Sprech-, Schluck-, Kommunikations- und Stimmstörungen wie Stottern, Lispeln oder Aussprachefehler sowie Schriftsprachstörungen wie Lese- und Rechtschreibschwäche oder Probleme beim sinnerfassenden Lesen. Diese Störungen können entweder entwicklungsbedingt auftreten oder erworben sein, z.B. durch Koordinationsstörungen nach einem Unfall oder Schlaganfall.

Klinische LinguistInnen erforschen Phänomene von Sprach- und Sprechstörungen mit dem Ziel, die Kommunikationsfähigkeit von betroffenen Menschen wiederherzustellen oder zu verbessern. Dazu führen sie verschiedene wissenschaftliche Studien und Analysen durch, z.B. linguistische oder phonetische Analysen von sprachlichen Strukturen und Prozessen. Anhand ihrer Forschungen und Studien gewinnen sie neue theoretische Erkenntnisse und entwickeln praktische Methoden und Materialien zur Diagnose und Behandlung von Störungen der Sprache und des Sprechens. Damit unterstützen sie auch die Tätigkeiten von LogopädInnen, z.B. durch Studien zur Wirksamkeit logopädischer Methoden.

Zudem dürfen Klinische LinguistInnen, die über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich der Klinischen Linguistik verfügen sowie in einem Dienstverhältnis zu einer österreichischen Krankenanstalt stehen, nach konkreter ärztlicher Anordnung sowie unter Aufsicht einer Ärztin/eines Arztes oder einer Logopädin/eines Logopäden, auch selbst logopädische Tätigkeiten ausführen und Sprach- und Sprechstörungen behandeln. 

Typische Tätigkeiten sind z.B.:

  • Sprach- und Sprechstörungen erforschen 
  • Wissenschaftliche Analysen durchführen 
  • Neue Behandlungsmethoden erforschen 
  • Evaluationen durchführen 
  • Logopädische Behandlungsmethoden anwenden
  • Patientengespräche führen
  • Forschungsergebnisse präsentieren
Siehe auch:
  • EDV-Anwendungskenntnisse
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Guter Gehörsinn
  • Gutes Sprachgefühl
  • Interesse für Forschung und Entwicklung
  • Kommunikationsfähigkeit 
  • Logisch-analytisches Denken
  • Problemlösungsfähigkeit 
  • Verantwortungsbewusstsein

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. folgende Unternehmen und Branchen: 

  • Hochschulen 
  • Forschungseinrichtungen 
  • Krankenanstalten 
  • Rehabilitationsanstalten 
  • Neurologische Kliniken 

Der Arbeitsmarkt im Gesundheitsbereich entwickelt sich weiterhin gut. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmend älter werdende Gesellschaft und der damit einhergehende steigende Bedarf an medizinischer Versorgung, Pflege und Betreuung. Nicht zuletzt durch den wachsenden Anteil älterer Menschen, die häufiger als junge Menschen z.B. aufgrund von Schlaganfällen oder neurologischen Erkrankungen im fortgeschrittenen Alter an Sprachstörungen leiden, ist davon auszugehen, dass der Bedarf an logopädischen Leistungen weiterhin zunehmen wird.

Auch bei Kindern nimmt die Häufigkeit von Sprach- und Sprechstörungen tendenziell zu. Der steigende Medienkonsum sowie die Nutzung von Smartphones bereits im frühjugendlichen Alter können diesen Effekt verstärken. Ein erhöhter Bedarf an Therapie sowie wissenschaftlicher Forschung in diesen Bereichen erscheinen daher wahrscheinlich. Die Berufsaussichten für Klinische LinguistInnen sind stabil.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "Philologe/Philologin", dem der Beruf "KlinischeR LinguistIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Eine gute Basis für diesen Beruf bilden Bachelor- und Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in den Bereichen Linguistik und Sprachwissenschaften. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium zu absolvieren, in dem insbesondere vertiefte Kenntnisse des wissenschaftlichen Forschens im genannten Bereich erlangt werden, und das auf eine Laufbahn im wissenschaftlichen Bereich vorbereitet. 

Bachelorstudien in den Bereichen Linguistik und Sprachwissenschaften vermitteln z.B. Ausbildungsinhalte wie Syntax, Pragmatik, Phonologie, Morphologie, Semantik, Sprachentwicklung, Sprachstörung sowie Psycho- und Neurolinguistik. Teilweise besteht die Möglichkeit, sich auf den Bereich Klinische Linguistik zu spezialisieren. 

Die Paris Lodron-Universität Salzburg bietet das Masterstudium Psycho-, Neuro- und Klinische Lingustik an, in welchem Kompetenzen im Bereich Klinische Linguistik nochmals vertieft, spezialisiert und erweitert werden. 

Voraussetzung für ein Bachelorstudium ist die Hochschulreife, die entweder durch eine erfolgreich abgeschlossene Matura, eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung erlangt werden kann. An Fachhochschulen ist es teilweise auch Personen ohne Hochschulreife möglich, ein Studium zu beginnen, sofern sie über eine einschlägige berufliche Qualifikation verfügen und Zusatzprüfungen in bestimmten Fächern ablegen.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen insbesondere an Universitäten und Fachhochschulen, z.B. in Form von Lehrgängen sowie Seminaren in Bereichen wie Kommunikation, Lernstörungstherapie oder Pädagogik. 

Weiterbildungen können auch bei Erwachsenenbildungseinrichtungen wie BFI oder WIFI sowie bei privaten Aus- und Weiterbildungsinstituten absolviert werden, z.B. in den Bereichen Fremdsprachen oder Zeitmanagement.

Aufstiegsmöglichkeiten für Klinische LinguistInnen bestehen z.B. in der Leitung von Forschungsprojekten sowie im Rahmen einer wissenschaftlichen Karriere in der Lehre oder Forschung, z.B. als ProfessorIn. 

Klinische LinguistInnen können ihre Tätigkeit auch auf freiberuflicher Basis, z.B. als WissenschafterIn, ausüben. Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Für manche freie Berufe, wie z.B. Arzt/Ärztin oder ArchitektIn, ist die Berufsausübung in eigenen Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und die selbstständige Tätigkeit muss bei der zuständigen Berufsvertretung gemeldet werden. Andere freie Berufe, z.B. KünstlerIn oder JournalistIn, sind nicht gesetzlich geregelt und können ohne Meldung ausgeübt werden. Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit muss diese jedoch beim Finanzamt bzw. bei der Sozialversicherung gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs.

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