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Tätigkeitsmerkmale

Eine Ballettmeisterin/ein Ballettmeister (Maître de ballet) ist leitend im Ensemble und an der Gestaltung des Ballettspielplans beteiligt.

BallettmeisterInnen sind für die Rollengestaltung und die Bewegungsabläufe eines Tanzstückes zuständig und arbeiten eng mit der Choreografie zusammen. Sie sind dabei vor allem für die Aufführungsqualität verantwortlich und leisten auch Coaching-Arbeit.

Hauptaufgabe ist das Einüben der im Spielplan vorgesehenen Balletteinlagen für Operetten, Musicals und verschiedene Aufführungen. Dazu begleiten BallettmeisterInnen die Auftritte der Gruppe, die Abgänge, die oft komplizierten Formationen und das Zusammenspiel mit den SolistInnen. Sie studieren mit der Tanzgruppe die Bewegungsabläufe ein, die in choreographischen Notationen und Video-Aufzeichnungen von ChoreografInnen und RegisseurInnen zuvor festgelegt sind.

BallettmeisterInnen arbeiten mit den SolistInnen an jedem Schritt und feilen an jeder Geste. Dabei achten sie darauf, individuelle Ausdrucksformen zu optimieren und diese harmonisch in das Gesamtkonzept bzw. in das Ensemble einzubetten. Der Körper wird dabei als Instrument betrachtet, welches über Freude, Hoffnung, Schmerz oder Liebe erzählt.

BallettmeisterInnen mit einer Festanstellung an einem Theater (bis zu vier in großen Ensembles) geben in den meisten Fällen auch das tägliche Training. Ansonsten werden die Bereiche Training und Aufführung getrennt betreut und man unterscheidet zwischen ProbenleiterIn und TrainingsmeisterIn.

Neben Kunst ist Ballett auch schwere körperliche Arbeit (ähnlich wie bei LeistungssportlerInnen). BallettmeisterInnen haben in der Regel selbst eine Tanzausbildung absolviert und verfügen meist über eine mehrjährige Berufserfahrung.

Siehe auch die Berufe ChoreografIn, TanzpädagogIn, KunstpädagogIn und KunsttherapeutIn.

Wichtig ist Musikalität und Rhythmusgefühl sowie

  • Schwindelfreiheit
  • Gute physische Verfassung*
  • Empathievermögen
  • Kritikfähigkeit
  • Bereitschaft zur Mobilität: Aufführungen an verschiedenen Orten
  • Disziplin und Ausdauer für lange Wartezeiten bei den Proben

 

Manche Vorstellungen dauern neunzig Minuten, wobei die SolistInnen die ganze Zeit ohne Pause (oft in einem unbequemen Kostüm) durchgehend tanzen müssen.

*Der Weg von der Ausbildung bis zum/zur Profi-TänzerIn in einer Ballett-Company ist hart und mit dem von LeistungssportlerInnen vergleichbar.

Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere an Opern- und Operettenhäusern, an Theater- und Musicalbühnen, in Film- und Fernsehstudios sowie bei Kulturveranstaltern.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "TänzerIn", dem der Beruf "BallettmeisterIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

Die Kustuniversitäten bieten verschiedene Studiengänge, die grundsätzlich als Vorbildung dienen. Beispiele: Darstellende Kunst, Musikdramatische Darstellung, Musik- und Tanzwissenschaft, elementare Musik- und Tanzpädagogik, Musiktheaterregie.

Die Ballettschule der Wiener Staatsoper führt eine Ballettakademie mit Tanzausbildungen, URL: http://www.opera-balletschool.com und https://www.wiener-staatsoper.at.

Darüber hinaus erfordert jedes Rollenstudium das Erarbeiten des spezifischen (geschichtlichen, sozialen, kulturellen) Hintergrundes.

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:

Möglichkeiten zur Vertiefung der Ausbildung bieten Universitätslehrgänge (z.B. Kulturmanagement, art & economy, Musik & Recht) und die Teilnahme an Symposien, Kursen und Workshops.

Das Zentrum für Ausdruckstanz und Tanztherapie, Graz bietet Kurse, Workshops und Lehrgänge im Bereich Tanz- und Ausdruckstherapie- und -pädagogik URL: http://www.tanztherapie.at.

Die Vitalakademie Linz bietet Lehrgänge für die Ausbildung zum/zur Dipl. Bewegungs- und TanzpädagogIn sowie verschiedene Spezialisierungen URL: https://www.vitalakademie.at.

TänzerInnen können auch als Tanz-TrainerIn, TanztherapeutIn oder ChoreographIn im Bereich Tanz tätig sein. Ballett-PädagogInnen geben kein Training, sondern Unterricht (eigenständiger Beruf). Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen unterliegt nicht der Gewerbeordnung.

BallettänzerInnen können selbstständig (freiberuflich) im Rahmen des freien Gewerbes tätig sein.

Die Ausübung der schönen Künste ist vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Zur Personengruppe der KünstlerInnen zählen z.B. MusikerInnen, SchauspielerInnen, SängerInnen, DirigentInnen, TänzerInnen.

Im Falle der selbstständigen Berufsausübung (freiberuflich oder im Rahmen eines Gewerbes) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Detaillierte Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise bietet z.B. die Wirtschaftskammer Österreich WKO.

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