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Hinweis

Ältere Berufsbezeichnung(en): KerammodelleurIn, PorzellanformerIn

 


Dieser Lehrberuf kann mit folgenden Ausbildungsschwerpunkten erlernt werden:
- Gebrauchskeramik
- Baukeramik
- Industriekeramik

Tätigkeitsmerkmale

KeramikerInnen erzeugen Gegenstände aller Art aus Ton oder ähnlichen mineralischen Rohstoffen. Dabei werden zunächst die Rohstoffe zu formbaren Massen aufbereitet; diese werden dann händisch oder maschinell bzw. mit eigenen Formen zu Gegenständen geformt und anschließend bei Temperaturen von mehr als 900 Grad Celsius in einem Brennofen gebrannt. Durch das Brennen wird das Material hart und widerstandsfähig sowie hitzebeständig. Die wichtigsten Erzeugnisse der KeramikerInnen sind Geschirr (z.B. Teller, Tassen, Krüge), Zier- und Kunstgegenstände (z.B. Vasen, Wandteller, Figuren), Gegenstände für den sanitären Bereich (z.B. Waschbecken, Klomuscheln, Brausetassen, Kacheln, Fliesen) und technische Erzeugnisse (z.B. Isolatoren für den Elektrobereich).

Die beiden Ausbildungsschwerpunkte "Gebrauchskeramik" (Tassen, Teller, Vasen usw.) und "Baukeramik" (Kacheln, Fliesen, Gefäße usw.) sind eher handwerklich ausgerichtet; in der "Industriekeramik" liegt der Schwerpunkt beim Umrüsten und Einrichten der Formgebungsmaschinen und beim Formen der keramischen Rohlinge mit diesen Maschinen in der industriellen Produktion.

Die wichtigsten Ausbildungsinhalte aller drei Schwerpunkte sind:

  • Anfertigen und Umsetzen von Entwürfen,
  • Herstellen von Formen und Modellen,
  • Aufbereiten keramischer Rohstoffe zu Massen,
  • Drehen und Formen von keramischen Gegenständen (händisch oder maschinell)
  • Garnieren und Nachbearbeiten keramischer Rohlinge,
  • Zubereiten und Aufbereiten von Glasuren, Engoben (dünnflüssige Tonmasse zur Einfärbung oder Beschichtung keramischer Produkte) und Farben,
  • Veredeln keramischer Oberflächen,
  • Trocknen und Brennen,
  • Prüfen der Produkte auf Fehler.

Kollektivvertragliche Mindest-Sätze (Brutto *), alle Beträge in Euro
* Brutto = Wert VOR Abzug der Abgaben (Versicherungen, Steuern)

Schwerpunkt Tabelle
KeramikerIn - Baukeramik
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Keramikergewerbe (gilt für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des keramischen Gewerbes, sofern sie sich ausschließlich mit der Erzeugung keramischer Gegenstände befassen (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Porzellanwarenerzeuger in WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie: Feuerfest- und Elektrokeramikindustrie und Firma Laufen AG, Werke Wilhelmsburg und Gmunden (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Elektroporzellanindustrie STEIERMARK (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Elektroporzellanindustrie TIROL (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Zierkeramische Industrie BURGENLAND, OBERÖSTERREICH, TIROL, WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Schwerpunkt Tabelle
KeramikerIn - Gebrauchskeramik
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Keramikergewerbe (gilt für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des keramischen Gewerbes, sofern sie sich ausschließlich mit der Erzeugung keramischer Gegenstände befassen (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Porzellanwarenerzeuger in WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie: Feuerfest- und Elektrokeramikindustrie und Firma Laufen AG, Werke Wilhelmsburg und Gmunden (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Elektroporzellanindustrie STEIERMARK (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Elektroporzellanindustrie TIROL (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Zierkeramische Industrie BURGENLAND, OBERÖSTERREICH, TIROL, WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Schwerpunkt Tabelle
KeramikerIn - Industriekeramik
Kollektivvertrag (Brutto-Einkommen) gültig ab
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie: Feuerfest- und Elektrokeramikindustrie und Firma Laufen AG, Werke Wilhelmsburg und Gmunden (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Elektroporzellanindustrie STEIERMARK (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Elektroporzellanindustrie TIROL (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023
Stein- und keramische Industrie - Feinkeramische und Feuerfestindustrie, Zierkeramische Industrie BURGENLAND, OBERÖSTERREICH, TIROL, WIEN (berechnete Monats-Richtwerte nach den Stundensätzen des Kollektivvertrags) (Arbeiter)
gültig ab 01.05.2023
01.05.2023

• Handgeschicklichkeit: Freidrehen und freies Aufbauen, Verzieren, Formen von Modellen, Bearbeiten der Werkstücke mit Messern und Schnitzeisen
• Fingerfertigkeit: Garnieren, Bemalen, Freidrehen; Feinbearbeiten der Formteile, Ausbessern kleiner Fehler
• Tastsinn: Kontrollieren der Oberfläche von Formen und Werkstücken
• Auge-Hand-Koordination: Herstellen und Bearbeiten von Modellen und Formen, Verzieren
• Sehvermögen: maßgenaues Formen von Modellen anhand der Modellzeichnung, Bemalen, Qualitätskontrolle
• Unempfindlichkeit der Haut: Belastung durch Staub/Verschmutzung (mineralische Rohstoffe, Gips, Kunststoff)
• räumliche Vorstellungsfähigkeit: Arbeiten an der Töpferscheibe, Herstellen von Formen, Formen von Modellen
• mathematisch-rechnerische Fähigkeit: Berechnen der Schwindung (Volumensverlust beim Trocknen der Werkstücke)
• Organisationstalent: Planen und Koordinieren des Arbeitsablaufes
• Fähigkeit zur Zusammenarbeit: Teamarbeit mit anderen Fachkräften und angelernten ArbeiterInnen, z.B. bei der Herstellung großer Formen, z.B. für Sanitärkeramik
• logisch-analytisches Denken: Festlegen der Modellteilungen
• gestalterische Fähigkeit: Formgeben, Verzieren; Anfertigung von Modellzeichnungen und Modellen
• generelle Lernfähigkeit: Anfertigen von Modellen und Formen für neue Produkte

Betriebe/Lehrbetriebe:
KeramikerInnen sind meist in Klein- und Mittelbetrieben des Keramikergewerbes beschäftigt. In den Großbetrieben der keramischen Industrie, die es vor allem in Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Wien gibt, arbeiten nur wenige ausgebildete KeramikerInnen.

Lehrstellensituation:
Der Lehrberuf "KeramikerIn" (3 Schwerpunkte) wird sehr selten erlernt. Der Höchststand in den letzten 10 Jahren waren 14 Lehrlinge (im Jahr 2015). Im Jahr 2018 hat die jährliche Gesamtzahl der Lehrlinge mit 4 Lehrlingen ihren bisherigen Tiefpunkt erreicht und ist aber seither jährlich wieder leicht angestiegen auf derzeit insgesamt 10 Personen (Baukeramik: 3; Gebrauchskeramik: 4; Industriekeramik: 5). Die aktuellen Lehrstellen verteilen sich folgendermaßen auf die Bundesländer: Schwerpunkt "Baukeramik": Oberösterreich, Vorarlberg; Schwerpunkt "Gebrauchskeramik": Vorarlberg, Wien; Schwerpunkt "Industriekeramik": Oberösterreich.

Unterschiede nach Geschlecht:
Der Lehrberuf "KeramikerIn" wurde früher von Männern und Frauen einigermaßen gleich häufig erlernt. In jüngster Zeit dominieren aber die weiblichen Lehrlinge. Das gilt für alle Schwerpunkte.

Berufsaussichten:
Der Bedarf an FacharbeiterInnen dürfte sowohl im keramischen Gewerbe als auch in der keramischen Industrie in den nächsten Jahren gleich bleiben.

Stellenangebote im "eJob-Room" (Internet-Stellenvermittlung des AMS):

Der folgende Link führt zum Abfrage-Formular des eJob-Room für das Berufsbündel "KeramikerIn", dem der Beruf "KeramikerIn" zugeordnet ist. Im Formular können Sie dann noch das Bundesland und den Arbeitsort und andere Kriterien auswählen; nach einem Klick auf "Weiter" erhalten Sie die Stellenangebote.

offene Job-Angebote

offene Lehrstellen

Ergebnisse aus dem Ausbildungskompass:
Lehrlingszahlen Tabelle
KeramikerIn - Gesamt (inkl. Doppellehren)

Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich

Anz./Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
männlich 1 7 7 6 2 2 3 5 3 1
weiblich 7 7 5 3 2 3 3 3 6 9
gesamt 8 14 12 9 4 5 6 8 9 10
Frauenanteil 87,5% 50,0% 41,7% 33,3% 50,0% 60,0% 50,0% 37,5% 66,7% 90,0%
Quelle: WKÖ - Wirtschaftskammer Österreich
Verwandte Lehrberufe Tabelle
KeramikerIn - Gesamt
Verwandte Lehrberufe LAP-Ersatz *
HafnerIn nein
Ofenbau- und VerlegetechnikerIn nein
Platten- und FliesenlegerIn nein
* LAP-Ersatz = Lehrabschlussprüfungs-Ersatz

Folgende berufsbildende Schulen bieten teilweise eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf:

• Fachschule für Keramik und Ofenbau (Stoob/Burgenland)
• Höhere Lehranstalt für Kunst und Design (Ausbildungszweige "Plastisches Design") (Graz)
• Höhere Lehranstalt für Werkstoffingenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt "Keramik, Glas- und Baustofftechnik" (1200 Wien)

KeramikerInnen müssen sich ständig weiterbilden, vor allem über neue Materialien (Tone, Glasuren, Farben), aber auch über neue Entwicklungen bei der Gestaltung keramischer Produkte (Design). Ein Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung wird jährlich vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und der Fachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob (Burgenland) angeboten.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten zur Erreichung höherer Bildungsabschlüsse bzw. zur Höherqualifizierung für AbsolventInnen dieses Lehrberufs:

• Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Keramische Formgebung (Graz, Dauer: 2 Jahre)

• Studium "Keramik" an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz

• Meisterklasse für Produktgestaltung - Keramik an der Universität für angewandte Kunst in Wien (Voraussetzung: Nachweis der künstlerischen Reife durch Vorlage von Arbeitsproben, Ablegung einer Aufnahmsprüfung)

Aufstiegsmöglichkeiten:

In Großbetrieben bestehen Aufstiegsmöglichkeiten zu VorarbeiterInnen, AbteilungsleiterInnen, WerkmeisterInnen und BetriebsleiterInnen. Die Voraussetzung für diese Positionen ist eine zusätzliche kaufmännische und technische Ausbildung.

Selbstständige Berufsausübung:

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für KeramikerInnen im reglementierten Gewerbe "KeramikerIn, Platten- und FliesenlegerIn" (verbundenes Handwerk, Befähigungsnachweis erforderlich).

Weiters können KeramikerInnen das freie Gewerbe "Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Beton, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren" ausüben.

Ein freies Gewerbe erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.

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